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Der Basistarif in der PKV - eine „Notlösung“, die wenig genutzt wird

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Mit dem sogenannten GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ist 2009 gleichzeitig der Basistarif in der PKV eingeführt worden. Seither sind private Krankenversicherer verpflichtet, einen branchenweit einheitlichen Tarif anzubieten, der vergleichbare Leistungen wie in der GKV vorsieht - den Basistarif. Da das Leistungsniveau üblicherweise deutlich niedriger ist als bei sonstigen PKV-Tarifen, fallen auch die Beiträger geringer aus.
Der Gesetzgeber hat zudem die Beiträge im Basistarif nach oben gedeckelt. Sie dürfen nicht höher sein als der Höchstbeitrag in der GKV zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags. Die jeweils geltende Beitragsbemessungsgrenze und der Zusatzbeitragssatz bestimmen damit auch den Maximal-Beitrag. Er liegt 2019 bei rund 703 Euro monatlich. Bei besonderer Hilfsbedürftigkeit kann der Beitrag um die Hälfte reduziert werden. Innerhalb dieses Rahmens werden die Beiträge wie sonst in der PKV kalkuliert. Sie liegen oft deutlich unter dem Höchstsatz.
Nur jeder dreihundertste Privatversicherte im Basistarif
Der Basistarif ist vor allem für Privatversicherte gedacht, die sich ihre Beiträge nicht mehr leisten können und denen eine Rückkehr in die GKV nicht möglich ist. Der Basistarif ist jedem PKV-Versicherten zugänglich. Es findet zwar eine Gesundheitsprüfung statt, aber die Versicherung darf weder Risikozuschläge erheben, noch Leistungsausschlüsse vornehmen. Auch ein Anbieterwechsel ist vergleichsweise problemlos möglich, denn Altersrückstellungen dürfen dem Basistarif entsprechend mitgenommen werden. Die Alternative dazu ist der Wechsel vom bisherigen Tarif in den Basistarif beim gleichen Anbieter.
Als der Basistarif 2009 eingeführt wurde, rechnete man überschlägig mit etwa 300.000 Nutzern. Bezogen auf die Zahl der Versicherten in der Krankenvollversicherung würde dies einem Anteil von rund 3,5 Prozent entsprechen. Zehn Jahre nach Einführung des Basistarifs zeigt sich, dass die Inanspruchnahme weit darunter liegt. Von einem - von manchen Experten befürchteten -„Run“ auf den Basistarif kann keine Rede sein. In einer Analyse der „Zeitschrift für Versicherungswesen“ (19/2018) hat die Zahl der Basistarif-Versicherten zum 31.12.2017 bei 31.400 gelegen. Das ist zwar der höchste Stand seit der Tarifeinführung, bezogen auf die insgesamt 8,75 Mio. PKV-Vollversicherten entspricht das aber nur einem Anteil von 0,36 Prozent - etwa einem Zehntel dessen, was ursprünglich erwartet worden war.
In den ersten Jahren war dabei ein vergleichsweise starker Anstieg der Versicherten-Zahlen festzustellen - von 13.500 in 2009 auf 30.200 in 2012. Im Jahr 2013 verringerte sich die Zahl auf 26.700, seitdem nutzen unter dem Strich jährlich etwa tausend Personen zusätzlich den Tarif. Projiziert man diesen Anstieg in die Zukunft, ist auf absehbare Zeit nicht mit einer größeren Inanspruchnahme zu rechnen.
Je nach PKV-Anbieter unterschiedlich genutzt
Bezogen auf die einzelnen Versicherungsunternehmen ist die Nutzung des Basistarifs keineswegs gleichverteilt. Rund 16.900 Basistarif-Versicherte (ca. 54 Prozent) entfallen auf die fünf Anbieter DKV, Signal Iduna, Debeka, Central und Allianz. Relativ gesehen weisen die Versicherer DEVK (4,28 Prozent), Central (0,94 Prozent), Münchner Verein (0,80 Prozent), Gothaer (0,70 Prozent) und Inter (0,61 Prozent) die höchsten Anteile an Basistarif-Versicherten auf. Am anderen Ende finden sich die Debeka (0,13 Prozent), die Alte Oldenburger(0,14 Prozent), die Mecklenburgische (0,14 Prozent), die LVM (0,15 Prozent) und die Universa (0,19 Prozent).
Nur als Ultima Ratio
Aufgrund dieser Zahlen ist davon auszugehen, dass für die weitaus meisten PKV-Versicherten der Wechsel in den Basistarif tatsächlich eine Notlösung ist, von der nur als „Utima Ratio“ Gebrauch gemacht wird. In der Regel werden andere Möglichkeiten genutzt um bei der Krankenversicherung zu sparen, zum Beispiel durch den Wechsel in einen günstigeren gleichwertigen Tarif auf der Grundlage von § 204 VVG, „abgespeckte“ Leistungen oder Vereinbarung von Selbstbehalten.
Älteren Versicherten, die bereits vor 2009 mindestens zehn Jahre in der PKV waren und bestimmte Bedingungen erfüllen, steht auch noch die Möglichkeit offen, in den Standardtarif zu wechseln. Dieser ist ähnlich wie der Basistarif gestaltet, besitzt aber im Vergleich dazu einige zusätzliche Vorteile.
Hohe Krankenkassenbeiträge:
"Privatpatienten" zahlen oftmals weniger!
Selbstständige, Freiberufler und Beamte können uneingeschränkt in die Private Krankenversicherung wechseln. Gleiches gilt für Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze.
Das Privileg "privat versichert" zu sein nutzen viele Berechtigte nicht nur wegen der weitaus besseren Leistungen. Auch die Beiträge sind in der PKV oftmals günstiger, als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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