
Stand: Juni 2026
Kurz gesagt
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur ein „Zuschussbetrieb“: Bei vollstationärer Pflege im höchsten Pflegegrad 5 zahlt sie 2026 monatlich 2.096 Euro, während die Eigenanteile im Heim im ersten Jahr im Schnitt bei rund 3.245 Euro liegen. Es bleibt eine Pflegelücke von über 1.000 Euro im Monat, die aus Einkommen und Vermögen zu tragen ist.
Eine private Pflegezusatzversicherung – als Pflegetagegeld, Pflegekosten- oder Pflegerentenversicherung – kann diese Lücke schließen. Welche Form passt, hängt von der persönlichen Situation ab.
Niemand ist vor dem Risiko gefeit, irgendwann in seinem Leben pflegebedürftig zu werden. In der Regel sind davon vor allem ältere Menschen betroffen. Aber auch in jüngeren Jahren besteht durchaus ein Pflegerisiko - zum Beispiel infolge eines Unfalls oder einer schweren Krankheit. In solchen Fällen leistet die gesetzlich vorgesehene Pflegeversicherung einen Beitrag dazu, die Pflegekosten finanziell abzufedern.
Allerdings reicht das in den meisten Fällen nicht zur Kostendeckung. Die Pflegepflichtversicherung kann nur mehr oder weniger große Zuschüsse zu den tatsächlichen Pflegekosten leisten. Um volle Kostendeckung zu gewährleisten, müssten deutlich höhere Beiträge erhoben werden, was aber schon bei der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 1995 auf Widerstand stieß. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Auch nach der Verbesserung der Pflegeleistungen durch verschiedene Reformen bleibt die gesetzliche Pflegeversicherung ein „Zuschussbetrieb“.
Finanzielle Abdeckung der Pflegelücke
Die Konsequenz ist: was durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht übernommen wird, muss „aus eigener Tasche“ bezahlt werden. Pflegebedürftige sind dabei in der Pflicht, bei Bedarf praktisch ihr gesamtes Einkommen und ihr Vermögen für diesen Zweck einzusetzen. Reicht das nicht mehr aus, kommt noch die Grundsicherung durch den Staat in Betracht. Unter bestimmten Bedingungen können sogar die eigenen Kinder im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht herangezogen werden – seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz allerdings erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro.
Wie groß die „Pflegelücke“ - die Differenz zwischen tatsächlichen Pflegekosten und Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung - werden kann, zeigt das Beispiel vollstationärer Pflege. Bei anerkanntem höchstem Pflegegrad 5 zahlt die Pflegepflichtversicherung 2026 pro Monat 2.096 Euro. Die Eigenanteile, die Heimbewohner selbst tragen müssen, liegen im ersten Jahr aber im Bundesdurchschnitt bei rund 3.245 Euro monatlich (Auswertung der Ersatzkassen, Stand Januar 2026) – regional teils deutlich darüber. Daraus ergibt sich eine Pflegelücke von rund 1.000 bis 1.500 Euro im Monat und mehr, die aus Eigenmitteln zu decken ist. Im Jahr summiert sich das schnell auf einen fünfstelligen Betrag.
Die vollstationäre Pflege mag ein „Extremfall“ sein. Doch auch bei geringerer Pflegebedürftigkeit entsteht schnell eine Pflegelücke, auch wenn sie finanziell vielleicht nicht so gravierend ist. Im Zeitablauf summieren sich die Beträge trotzdem. Eine private Pflegezusatzversicherung bietet eine gute Möglichkeit, die Pflegelücke zu schließen oder wenigstens deutlich zu verringern. Die Beiträge dafür sind überschaubar und unter bestimmten Bedingungen wird die Pflegezusatzversicherung sogar staatlich gefördert. Verwandt ist der Gedanke, sich frühzeitig mit den PKV-Beiträgen im Ruhestand auseinanderzusetzen, denn beides betrifft die finanzielle Absicherung im Alter.
Pflegelücke berechnen
Wie hoch die monatliche Lücke je nach Pflegegrad und Heimkosten konkret ausfällt, zeigt der folgende Rechner. Er stellt den tatsächlichen Pflegekosten den vollstationären Leistungsbetrag der Pflegekasse 2026 gegenüber.
Pflegelücken-Rechner: vollstationäre Pflege (2026)
Tragen Sie die monatlichen Heim-/Pflegekosten und den Pflegegrad ein – der Rechner zeigt, welcher Betrag nach der Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung selbst zu tragen ist.
Berücksichtigt den vollstationären Leistungsbetrag 2026 (Pflegegrad 2: 805 €, 3: 1.319 €, 4: 1.855 €, 5: 2.096 €/Monat). Der mit der Aufenthaltsdauer steigende Leistungszuschlag (§ 43c SGB XI) ist nicht eingerechnet – er senkt den pflegebedingten Eigenanteil erst nach Monaten. Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt ohnehin die pflegebedürftige Person.
Unverbindliche Orientierung, Angaben ohne Gewähr – keine individuelle Beratung.
Pflegezusatzversicherung - unterschiedliche Möglichkeiten
Es gibt bei Pflegezusatzversicherungen unterschiedliche Modelle. Hier ein Überblick:
1. Pflegetagegeldversicherung
Die Pflegetagegeldversicherung ist wohl das am häufigsten gewählte Modell der Pflegezusatzversicherung. Sie funktioniert ganz einfach: wenn Pflegebedürftigkeit eintritt, wird ein fest vereinbarter Betrag nach einem festgelegten Tagessatz gezahlt. Wie hoch der ausfällt, hängt u. a. vom Beitrag und vom Pflegegrad ab. (Amtlich festgestellte) Pflegebedürftigkeit ist Bedingung dafür, dass die Pflegetagegeldversicherung leistet. Es kommt dagegen nicht auf die tatsächlich anfallenden Pflegekosten an. Sie müssen auch nicht gegenüber der Versicherung nachgewiesen werden, relevant ist allein der Nachweis der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrads. Das macht die Pflegetagegeldversicherung abwicklungstechnisch sehr unkompliziert. Das Pflegegeld ist flexibel einsetzbar, je nach Bedarf.
2. Pflegekostenversicherung
Die Pflegekostenversicherung folgt dem gleichen Prinzip wie die private Krankenversicherung. Sie tritt dann ein, wenn Pflegekosten entstehen. Als Zusatzversicherung leistet sie allerdings nur ergänzend, das heißt: sie stockt die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung auf. Kosten werden ersetzt, soweit sie nicht von der gesetzlichen Pflegeversicherung abgedeckt werden. Dabei orientiert sich die Pflegekosten-Police konsequenterweise am Leistungskatalog der Pflegepflichtversicherung. Kosten für Unterbringung und Verpflegung werden in der Regel nicht übernommen, es gibt auch keine oder allenfalls geringfügige Leistungen für pflegende Angehörige. Wie der Name schon sagt, zahlt die Pflegekostenversicherung ganz überwiegend nur für (professionelle) Pflegekosten. Diese müssen gegenüber der Versicherung nachgewiesen werden, um eine Erstattungsleistung zu erhalten. Auch das ist vergleichbar wie in der PKV.
3. Pflegerentenversicherung
In der Praxis relativ selten genutzt wird die Pflegerentenversicherung. Dabei handelt es sich um eine besondere Form einer privaten Rentenversicherung, die von Lebensversicherungs-Unternehmen angeboten wird. Mit den Beiträgen wird Kapital gebildet, im Pflegefall erfolgt eine lebenslange Rentenzahlung, aus der anfallende Pflegekosten abgedeckt werden können. Die Höhe der Rente wird bei Vertragsabschluss vereinbart und ist üblicherweise nach Pflegegraden abgestuft. Oft - aber nicht zwingend - ist zusätzlich ein Todesfallschutz (zur Absicherung hinterbliebener Angehöriger) vorgesehen.
Wie bei der Pflegetagegeldversicherung kommt es auch hier nur auf den Nachweis der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrades an, nicht der Pflegekosten. Die Beiträge sind allerdings im Vergleich zur Pflegetagegeldversicherung meist deutlich höher. Das liegt am Versicherungskonstrukt: die Pflegetagegeldversicherung ist eine reine Risikoversicherung, während bei der Pflegerentenversicherung auch Kapital angespart wird.
4. Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung („Pflege-Bahr“)
Seit Anfang 2013 werden Pflegetagegeldversicherungen staatlich gefördert, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Wenn der Versicherungsnehmer einen Mindestbeitrag von zehn Euro im Monat zahlt, kann ein Zuschuss von fünf Euro monatlich (60 Euro im Jahr) in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus müssen weitere Voraussetzungen gegeben sein (keine Gesundheitsprüfung, nach Pflegegraden gestaffelte Leistungen mit bestimmten Ober- und Untergrenzen u. a.). Die auch unter dem Namen „Pflege-Bahr“ bekannte Förderung ist ausdrücklich auf Pflegetagegeldversicherungen beschränkt. Bei Pflegekostenversicherungen und Pflegerentenversicherungen kann sie nicht genutzt werden.
Welche Pflegezusatzversicherung ist die beste?
Zusammengefasst lässt sich feststellen: privater Pflegezusatzschutz ist sinnvoll und wichtig. Es gibt dafür unterschiedliche Lösungen. Welche Form der Pflegezusatzversicherung am besten geeignet ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt vielmehr auf die Situation an.
Pflegetagegeldversicherungen punkten mit ihrer einfachen und flexiblen Handhabbarkeit und erfordern oft die niedrigeren Beiträge. Bei der Vereinbarung des Tagegeldes sollte der finanzielle Hintergrund des Versicherungsnehmers berücksichtigt werden. Es nutzt wenig, ein geringes Tagegeld zu vereinbaren, um bei den Beiträgen zu sparen, wenn dann die Leistung „im Ernstfall“ nicht ausreichend ist.
Pflegekostenversicherungen können das Mittel der Wahl sein, wenn es primär darum gehen soll, professionelle Pflegekosten abzudecken. Weitere Kosten im Pflege-Kontext (Unterbringung, Verpflegung, Angehörigen-Pflege) sind allerdings nicht versichert. Das ist ein Nachteil - insbesondere wenn es an anderen Finanzierungsquellen mangelt.
Die Pflegerentenversicherung verbindet die Pflegeabsicherung mit einer Kapitalbildung. Mit dem oft möglichen Hinterbliebenenschutz sind die Beiträge hier bei Versicherungsende nicht vollständig verloren, dafür fallen die Versicherungsprämien im Allgemeinen höher aus als bei anderen Pflegezusatzversicherungen.
Die staatlich geförderte Pflegetagegeldversicherung ist vor allem für Versicherte mit Vorerkrankungen interessant, da hier keine Gesundheitsprüfung stattfindet, die zu Risikozuschlägen führen könnte. Wer in dieser Hinsicht unbelastet ist, bei dem kommt es darauf an, ob die Vorteile der Förderung den Nachteil der im Schnitt höheren Beiträge im Vergleich zur nicht geförderten Pflegetagegeldversicherung mindestens ausgleichen.
Das können naturgemäß nur einige allgemeine Hinweise sein. Welche Form der privaten Pflegezusatzsicherung sich im konkreten Fall am besten eignet, hängt von Alter, Gesundheitszustand, gewünschter Leistungshöhe und den finanziellen Möglichkeiten ab. Wer früh abschließt, sichert sich in der Regel niedrigere Beiträge. Sinnvoll ist es, die eigene Pflegelücke zunächst – etwa mit dem Rechner oben – zu beziffern und daran die Höhe des Tagegeldes oder der Pflegerente auszurichten. Thematisch eng verwandt sind die weiteren privaten Zusatzversicherungen, mit denen sich Leistungslücken gezielt schließen lassen.
Häufige Fragen zur privaten Pflegezusatzversicherung
Wie groß ist die Pflegelücke bei vollstationärer Pflege?
Welche Arten der Pflegezusatzversicherung gibt es?
Was ist der „Pflege-Bahr“ und wie hoch ist die Förderung?
Ab wann sollte man eine Pflegezusatzversicherung abschließen?
Quellen & weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungsbeträge der vollstationären Pflege 2026 (Pflegegrade 2–5).
- § 43 SGB XI – Inhalt der Leistung bei vollstationärer Pflege.
- § 43c SGB XI – mit der Verweildauer steigender Leistungszuschlag zum Eigenanteil (15/30/50/75 %).
- Verband der Ersatzkassen (vdek) – Auswertung der Eigenanteile im Pflegeheim, Stand Januar 2026.