Das Bundesamt für Soziale Sicherung - Aufgaben und Funktionen

News-Artikel vom: 10.08.2024

Bis 1945 war das Reichsversicherungsamt in Berlin die oberste Aufsichtsbehörde der deutschen Sozialversicherungsträger. 1956 wurde das Bundesversicherungsamt als Nachfolgebehörde installiert. Bis Ende 2000 hatte es seinen Sitz ebenfalls in Berlin, dann erfolgte - im Zuge des Bonn-Berlin-Ausgleichs - die Sitzverlegung in die ehemalige Bundeshauptstadt.

2019 wurde das Bundesversicherungsamt in Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) umbenannt. Der Namen mag gewechselt haben, die Funktionen sind gleich geblieben. Das BAS nimmt wichtige Aufgaben im Bereich des gesetzlichen Gesundheitssystems wahr.
 

Verwaltung des Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds ist ein gemeinsamer Topf, in dem die aus den allgemeinen Beiträgen gespeisten Beitragseinnahmen der GKV-Mitglieder zunächst gesammelt werden, ehe sie an die einzelnen Krankenkassen verteilt werden. Auch die Bundeszuschüsse zum gesetzlichen Gesundheitssystem fließen zunächst in den Gesundheitsfonds. Der Gesundheitsfonds verzeichnete 2022 Einnahmen von rund 311,3 Mrd. Euro. Dem standen Ausgaben von rund 307,0 Mrd. Euro gegenüber. Das bedeutet einen Überschuss von ca. 4,3 Mrd. Euro. Dieses positive Ergebnis setzte sich 2023 nicht fort. Hier schloss der Gesundheitsfonds mit einem Defizit von 3,3 Mrd. Euro ab. Der Gesundheitsfonds muss eine Liquiditätsreserve vorhalten, die mindestens 20 Prozent der durchschnittlichen Monatsausgaben entspricht. Die Liquiditätsreserve lag Mitte Januar 2024 bei noch 9,4 Mrd. Euro. Das BAS ist für die Verwaltung der Mittel und das Liquiditätsmanagement zuständig.
 

Risikostrukturausgleich im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung 

Eng im Zusammenhang mit der Mittelverteilung aus dem Gesundheitsfonds steht der Risikostrukturausgleich. Dabei handelt es sich um einen Ausgleichsmechanismus, bei dem Krankenkassen mit einer überdurchschnittlichem Anteil an Mitgliedern mit „schlechten Gesundheitsrisiken“ mehr Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erhalten als solche mit überproportional vielen „guten Risiken“. Die Beitragseinnahmen werden also nicht 1 : 1 an die jeweiligen Krankenkassen weitergegeben. Der Risikostrukturausgleich ist eine wesentliche Voraussetzung für einen funktionierenden Wettbewerb im Krankenkassensektor. Das BAS führt den Risikostrukturausgleich durch und entwickelt diesen weiter.
 

Verwaltung des Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung

Das BAS verwaltet auch den Ausgleichsfonds für die soziale Pflegeversicherung. Der Ausgleichsfonds dient dem Risikostrukturausgleich unter den Pflegekassen. Darüber hinaus finanziert der Fonds bestimmte übergreifende Aufgaben der Pflegeversicherung - zum Beispiel zentrale Einrichtungen, wissenschaftliche Vorhaben zur Pflegeversicherung oder Maßnahmen zur Pflegeausbildung. Auch die Dotierung des Pflegevorsorgefonds erfolgt aus dem Ausgleichsfonds. Der Pflegevorsorgefonds soll zu erwartende finanzielle Mehrbelastungen bei den Pflegeausgaben infolge des demografischen Wandels abfedern helfen.
 

Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen

Das Bundesamt übt außerdem die laufende Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Krankenkassen und die zugehörigen Pflegekassen aus. Bundesunmittelbar sind solche Kassen, deren Zuständigkeit sich auf mehr als drei Bundesländer erstreckt. Dazu gehören die Ersatzkassen, die meisten Betriebskrankenkassen und vier der sechs Innungskrankenkassen. Die übrigen Krankenkassen unterliegen der Länderaufsicht.
 

Prüfdienst Krankenversicherung (PDK)

Ein wesentlicher Teil der Krankenkassenaufsicht besteht in Prüfungstätigkeit . Dazu unterhält das BAS den Prüfdienst Kranken- und Pflegeversicherung (PDK) . Die Tätigkeit umfasst verschiedene durch das Sozialrecht vorgeschriebene Prüfungen - u.a. die Beratungsprüfung, die Beitragsprüfung und die Prüfung von Datenmeldungen der Kassen. Der Prüfdienst umfasst rund 170 Mitarbeitende und ist die größte Abteilung im BAS. Neben der Zentrale in Bonn ist der Prüfdienst an fünf weiteren Standorten im Bundesgebiet ansässig.
 

Beschwerden von Versicherten

Das Bundesamt geht auch Beschwerden von Versicherten nach, wenn diese mit einer Entscheidung ihrer Kranken- und Pflegekasse nicht einverstanden sind. Im Jahr 2022 erreichten das BAS fast 2.900 Eingaben von Versicherten. Wesentliche Themenbereiche waren dabei Beitragsfragen und die Widerspruchsbearbeitungdurch die Krankenkassen.