
Die Beamten bilden nach wie vor so etwas wie das Rückgrat der PKV. Von den rund 8,8 Mio. Versicherten in der Krankenvollversicherung waren Ende 2017 knapp die Hälfte beihilfeberechtigt. Es handelte sich also um Beamte oder deren Familienangehörige. Dank der Beihilfe benötigen Beamte im Unterschied zu anderen Versicherten nur einen anteiligen Versicherungsschutz, wodurch die zu zahlenden Prämien besonders niedrig ausfallen.
Dies ist bisher für die meisten Beamten ein ausschlaggebendes Argument gewesen, sich für die PKV und gegen die ebenfalls mögliche freiwillige Mitgliedschaft in der GKV zu entscheiden. Denn bei einer gesetzlichen Versicherung gibt es bis dato keine Beihilfeleistungen, die Beiträge sind zu hundert Prozent selbst zu zahlen - mit einer Ausnahme: zum 1. August 2018 hat Hamburg ein Modell eingeführt, bei dem sich Beamte für die GKV mit einer hälftigen „Beihilfe“-Pauschale entscheiden können. In einigen anderen Bundesländern gibt es ebenfalls Bestrebungen, dem „Hamburger Modell“ zu folgen.
Auch eine Antwort auf das Hamburger Modell
Sollte dies Schule machen, könnte eine tragende Säule der privaten Versicherer - die Beamten und ihre Familienangehörigen - Risse bekommen. Wohl vor diesem Hintergrund ist zu verstehen, dass die PKV jetzt ihre schon seit Längerem bestehende Öffnungsaktion erweitert und auch Beamten auf Widerruf eine Aufnahmegarantie zu vorteilhaften Bedingungen bietet. Die Maßnahme ist in diesem Sinne als öffentlichkeitswirksame Marketing-Aktion und Antwort auf die Erleichterung des Zugangs zur GKV zu sehen.
Die Öffnungsaktion gibt es bereits seit etlichen Jahren. Sie ist ein freiwilliges Angebot der privaten Krankenversicherer, das über den PKV-Verband gebündelt und koordiniert wird. Nicht jedes Mitgliedsunternehmen nimmt daran teil, doch die meisten beteiligen sich - darunter praktisch alle namhaften großen Versicherer. Es ist also für interessierte Beamte kein Problem, einen Anbieter zu finden, der an der Aktion teilnimmt.
Was bietet die Öffnungsaktion?
Die Öffnungsaktion ist vor allem für Beamte und deren Angehörigen gedacht, die bei Begründung des Beamtenverhältnisses - also zum Zeitpunkt, ab dem in der Regel erstmals ein Eintritt in die PKV möglich ist - über Vorerkrankungen oder Behinderungen verfügen. Solche Antragsteller müssen in der PKV mit Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen und ggf. sogar mit Ablehnung rechnen. Im Rahmen der Öffnungsaktion erhalten solche Personen einen erleichterten Zugang:
- sie haben grundsätzlich Anspruch auf Aufnahme in einen üblichen beihilfekonformen Tarif, Ablehnungen sind ausgeschlossen (Aufnahmegarantie);
- es gibt kein Aufnahmehöchstalter;
- es werden keine Leistungen ausgeschlossen;
- Risikozuschläge sind zwar möglich, dürfen aber maximal 30 Prozent des „normalen“ Beitrags ausmachen.
Jetzt auch für Beamte auf Widerruf
Das Angebot gilt nur innerhalb der ersten sechs Monate nach der Verbeamtung. In diesem Zeitraum muss der Antrag gestellt werden. Nähere Infos gibt es hier. Bisher war die Öffnungsaktion auf Beamte auf Lebenszeit, Zeit oder auf Probe beschränkt. Seit Jahresbeginn 2019 können auch Beamte auf Widerruf in den Genuss der Regelung kommen. Beamte auf Widerruf sind Beamtenanwärter und befinden sich noch im Vorbereitungsdienst für eine spätere Beamtenlaufbahn. Die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe bzw. Lebenszeit erfolgt erst nach erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungsdienstes bzw. nach bestandener Prüfung. Bis dahin ist das Beamtenverhältnis begründet widerrufbar.
Von der Öffnungsaktion können auch noch Beamte auf Widerruf profitieren, die schon im vergangenen Jahr in das „Widerrufs-Verhältnis“ gelangt sind, sofern die Sechs-Monats-Frist für die Antragstellung eingehalten wird. Wer zum Beispiel zum 1. Oktober 2018 Beamter auf Widerruf wurde, kann noch bis 31. März 2019 die Öffnungsaktion für sich nutzen.