Warten auf einen Arzttermin - Krankenkassen fordern Gleichbehandlung ein!

News-Artikel vom: 15.01.2025

Kassenpatienten kennen das aus eigener Erfahrung - für einen Termin beim Facharzt muss man nicht selten Wartezeiten von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten einkalkulieren. Privatversicherte sind dagegen privilegiert. Hier dauert es manchmal nur wenige Tage oder ein Termin ist sogar fast sofort verfügbar.

Diese Terminvergabepraxis hat schon häufig für Unmut gesorgt und den Vorwurf einer „Zwei-Klassen-Medizin“ bestärkt, der gegen das duale System von gesetzlicher und privater Krankenversicherung erhoben wird. Noch unter der Ägide von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wurden mit dem sogenannten GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Terminservicestellen eingeführt, die das Problem der ungleichen Terminvergaben entschärfen sollten.
 

Terminservicestellen ohne durchgreifende Wirkung

Die nach der Gesetzesverabschiedung im Jahr 2016 eingerichteten Terminservicestellen werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen auf Länderebene betrieben. Sie sind für Terminvereinbarungen bei Fachärzten und Psychotherapeuten zuständig. Wer die Stelle kontaktiert, muss binnen einer Woche einen Termin bei einem relevanten Facharzt innerhalb eines Vier-Wochen-Zeitfensters angeboten erhalten. Ist dies nicht möglich, muss die Terminservicestelle einen Termin in einem Krankenhaus anbieten.

Trotz dieser Maßnahme gibt es nach wie vor Unterschiede zwischen den Terminvergaben an Kassenpatienten und Privatpatienten. Das zeigt eine Untersuchung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die die Vergabepraxis über einen längeren Zeitraum - 2010 bis 2021 - analysiert hat.

2010 mussten 22,6 Prozent der Kassenpatienten mehr als eine Woche auf einen Arzttermin warten, 10,6 Prozent mehr als drei Wochen. Bei den Privatpatienten waren es dagegen 15,1 Prozent mit mehr als einer Woche und nur 4,3 Prozent mit über drei Wochen Wartezeit. Bis 2021 hat sich die Lage eher verschlechtert. In diesem Jahr mussten 27 Prozent der Kassenpatienten mehr als eine Woche auf einen Arzttermin warten, 15 Prozent mehr als drei Wochen. Auch bei den Privatpatienten zeigt sich eine Verschlechterung. Hier mussten sich jetzt 23 Prozent der Versicherten mehr als eine Woche gedulden und 8 Prozent über drei Wochen - fast doppelt so viele wie ein Jahrzehnt zuvor. Diese Entwicklung ist bemerkenswert angesichts der Bemühungen der Politik um eine schnellere Terminvergabe.
 

Gesetzliche Regelung für Termin-Gleichbehandlung gefordert

Bei den Angaben handelt es sich jeweils um Durchschnittswerte. Je nach Fachrichtung und Konstellation sind deutlich längere Wartezeiten möglich. Kassenpatienten müssen manchmal Monate auf einen Termin warten. Der GKV-Verband spricht hier von einer Diskriminierung. Es müsse bei Terminvergaben alleine um die medizinische Notwendigkeit gehen, der Versichertenstatus dürfe keine Rolle spielen. Der GKV-Verband schlägt dafür auch eine konkrete Maßnahme vor - quasi ein Appell an die nächste Bundesregierung: Arztpraxen sollen künftig verpflichtet werden, tagesaktuell freie Termine auf einem Online-Portal zur Verfügung zu stellen. Die Terminbuchung soll dabei für gesetzlich und privat Krankenversicherte gleichermaßen zugänglich, eine Differenzierung nach Versichertenstatus nicht mehr erlaubt sein.

Ein „Diskriminierungsverbot“ bei Terminvergaben stößt auch bei Gesundheitsminister Lauterbach auf Sympathie. Seine SPD hat die Termingarantie sogar in ihrem Wahlprogramm verankert. Selbst vom Sozialflügel der CDU wird die Forderung positiv bewertet. Im gerade angelaufenen Bundestagswahlkampf sind solche Vorschläge populär. Das Grundproblem, dass sich die Terminsituation insgesamt verschlechtert hat, wird damit allerdings nicht angegangen.
 

Gleiche Vergütung - Lösung des Terminproblems

Die Forderung nach einer gesetzlichen „Gleichbehandlungs-Verpflichtung“ übersieht auch, dass die unterschiedliche Terminvergabepraxis einen handfesten Grund hat. Die Vergütung von Ärzten für die Behandlung von Privatpatienten ist besser als bei Kassenpatienten. Bestände hier Gleichheit, würde sich die Ungleichbehandlung von alleine auflösen.