Die privaten Krankenversicherer sind verpflichtet, Alterungsrückstellungen zu bilden. Damit soll der Beitragsanstieg abgefedert werden, der entstehen würde, wenn mit höherem Alter mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch genommen werden. Die Alterungsrückstellungen sorgen auch bei steigendem Lebensalter dafür, dass die Krankenversicherung bezahlbar bleibt. Die Rückstellungsbildung schlägt sich für PKV-Versicherte in einem prozentualen Zuschlag zu ihren Versicherungsprämien nieder. Aus dem erzielten „Überschuss“ bilden die Versicherer ein Reservepolster, das als Vorsorge für Gesundheitsleistungen im höheren Alter dient. Solang diese Beträge nicht benötigt werden, findet eine Anlage am Kapitalmarkt statt.
Anhaltende Niedrigzinsen belasten
Die Kalkulation von Alterungsrückstellungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Prinzipien. Dabei kommt eine ähnliche Methodik zur Anwendung wie bei Lebensversicherungen. Eine wichtige Rolle spielt der sogenannte Höchstrechnungszins – der Zinssatz, der bei der Bildung der Rückstellungen zugrundgelegt wird. Er liegt bei Krankenversicherungen derzeit bei 3,5 Prozent. Damit wird de facto unterstellt, dass die angesammelten Vorsorgebeiträge mit einem durchschnittlichen Zinssatz von 3,5 Prozent angelegt werden können.
In der Vergangenheit war dies für die Versicherer vergleichsweise problemlos möglich, die anhaltende Niedrigzinssituation macht es allerdings immer schwerer, dies zu erreichen. Die aktuellen starken Beitragserhöhungen in der PKV sind zu einem guten Teil darauf zurückzuführen, dass die ursprüngliche Kalkulation bei den Alterungsrückstellungen nicht mehr aufgeht und Anpassungen erforderlich sind.
Mehr als 220 Milliarden Euro
Ungeachtet dieser Problematik stellen die Alterungsrückstellungen volkswirtschaftlich eine beachtliche Größe dar. Das Wissenschaftliche Institut der PKV hat sich in einer aktuellen Untersuchung näher mit der Bedeutung dieses Kapitalpolsters befasst. Das Volumen der Alterungsrückstellungen hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Lag der Bestand im Jahre 2005 noch bei 103,4 Mrd. Euro, hat es sich bis Ende 2015 auf 220,1 Mrd. Euro mehr als verdoppelt. Auf zwanzig Jahre gesehen hat es sich sogar fast versiebenfacht.
Jahr für Jahr werden seit 2006 mehr als 10 Mrd. Euro neue Alterungsrückstellungen gebildet, 2015 waren es alleine fast 14 Mrd. Euro. Die Zuführung zu den Rückstellungen macht damit einen nicht unerheblichen Anteil der Sparleistungen der Deutschen aus. Die Anteile schwanken im Zeitablauf, 2015 betrug er 5,1 Prozent. Das bedeutet, 2015 stammte jeder zwanzigste ersparte Euro in Deutschland aus PKV-Alterungssrückstellungen.
Antizyklisch und stabilisierend
Die Rückstellungsbildung erweist sich dabei auch als stabile Größe, wenn die Sparneigung zurückgeht. Das war zum Beispiel im Jahre 2009 in unmittelbarer Folge der Finanzkrise, aber auch in den Jahren 2012 und 2013 der Fall. Die Bildung von Alterungsrückstellungen wirkt dann antizyklisch und gleichsam als Stabilisator – ein volkswirtschaftlich positiver Effekt.