Neutrale, kostenlose Helfer rund um PKV und GKV – ohne Anmeldung, ohne Werbung. Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierung.
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen und sehen Sie, welche Versicherungswege gesetzlich für Sie infrage kommen – PKV-Vollversicherung, freiwillige GKV oder nur Zusatzschutz.
Krankenversicherungs-Wegweiser
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen – der Wegweiser zeigt Schritt für Schritt, welche Versicherungswege gesetzlich für Sie infrage kommen. Keine Empfehlung, nur Ihre Möglichkeiten.
Vereinfachte Orientierung anhand der wichtigsten Regeln. Sonderfälle (Minijob, Teilzeit-Befreiung nach § 8 SGB V, Elternzeit) können abweichen – im Zweifel im jeweiligen Ratgeber nachlesen.
Unverbindliche Orientierung, Angaben ohne Gewähr – keine individuelle Beratung.
Ermitteln Sie Ihren Beihilfe-Bemessungssatz nach § 46/§ 47 BBhV (Bund) und den Anteil, den Sie privat absichern müssen.
Beihilfe-Rechner: Ihr Bemessungssatz
Status wählen – der Rechner zeigt Ihren Beihilfesatz nach § 46 BBhV (Bund) und den Anteil, den Sie privat absichern müssen.
Maßgeblich ist der Dienstherr: Im Bund gilt § 46 BBhV (50/70/80 %). Die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen, die abweichen können. Allgemeine Information, keine individuelle Beratung.
Unverbindliche Orientierung, Angaben ohne Gewähr – keine individuelle Beratung.
Rechnen Sie hoch, wie sich ein heutiger Monatsbeitrag bei einer angenommenen durchschnittlichen Steigerung über die Jahre entwickelt.
Beitragsentwicklungs-Schätzer
Heutiger Monatsbeitrag, angenommene Steigerung und Zeitraum eingeben:
Vereinfachte Hochrechnung (Zinseszins-Logik) ohne Tarifwechsel, Zuschläge oder Wegfall des gesetzlichen Beitragszuschlags ab 60. Voreingestellt ist der langfristige PKV-Durchschnitt von 3,4 % pro Jahr (WIP, 2006–2026). Keine Beitragszusage, nur Veranschaulichung.
Unverbindliche Orientierung, Angaben ohne Gewähr – keine individuelle Beratung.
Schätzen Sie Ihren Beitrag zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung als Selbstständige/r – mit Mindestbemessung und Beitragsbemessungsgrenze 2026.
Beitragsschätzer: freiwillige GKV für Selbstständige (2026)
Monatlichen Gewinn eintragen – der Rechner schätzt den Kassenbeitrag zur Krankenversicherung. Die Beiträge tragen Selbstständige allein (kein Arbeitgeberanteil).
Inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag (2026: 2,9 %); die tatsächliche Kasse kann abweichen. Beitragspflichtig ist das Einkommen mindestens in Höhe der Mindestbemessungsgrundlage (2026: 1.318,33 €/Mon) und höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.812,50 €/Mon). Die Pflegeversicherung kommt zusätzlich hinzu und ist hier nicht enthalten.
Unverbindliche Orientierung, Angaben ohne Gewähr – keine individuelle Beratung.
Berechnen Sie die Schwelle, ab der sich selbst getragene Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich auswirken.
Rechner: zumutbare Belastung (§ 33 EStG)
Erst Krankheitskosten oberhalb dieser Schwelle mindern Ihre Steuer. Gesamtbetrag der Einkünfte und Familiensituation wählen.
Stufenweise berechnet nach § 33 Abs. 3 EStG (BFH-Urteil VI R 75/14). Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Einkünfte, nicht das Brutto. Nur der Teil Ihrer selbst getragenen Krankheitskosten, der diese Schwelle übersteigt, mindert das zu versteuernde Einkommen.
Unverbindliche Orientierung, Angaben ohne Gewähr – keine individuelle Beratung.
Sehen Sie, welcher Betrag bei vollstationärer Pflege nach der Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung Monat für Monat selbst zu tragen ist – die Lücke, die eine private Pflegezusatzversicherung schließen kann.
Pflegelücken-Rechner: vollstationäre Pflege (2026)
Tragen Sie die monatlichen Heim-/Pflegekosten und den Pflegegrad ein – der Rechner zeigt, welcher Betrag nach der Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung selbst zu tragen ist.
Berücksichtigt den vollstationären Leistungsbetrag 2026 (Pflegegrad 2: 805 €, 3: 1.319 €, 4: 1.855 €, 5: 2.096 €/Monat). Der mit der Aufenthaltsdauer steigende Leistungszuschlag (§ 43c SGB XI) ist nicht eingerechnet – er senkt den pflegebedingten Eigenanteil erst nach Monaten. Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt ohnehin die pflegebedürftige Person.
Unverbindliche Orientierung, Angaben ohne Gewähr – keine individuelle Beratung.
Berechnen Sie als privat versicherte/r Angestellte/r den steuerfreien Zuschuss Ihres Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung und Ihren verbleibenden Eigenanteil – mit den Höchstzuschüssen 2026.
Arbeitgeberzuschuss-Rechner für Angestellte (2026)
Tragen Sie Ihren monatlichen PKV-Beitrag ein – getrennt nach Kranken- und Pflegeversicherung (die Beträge stehen auf der Bescheinigung Ihres Versicherers). Der Rechner zeigt den steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers und Ihren verbleibenden Eigenanteil.
Der Arbeitgeber trägt die Hälfte des Beitrags, höchstens jedoch den gesetzlichen Höchstzuschuss (2026: 508,59 € zur Kranken- und 104,63 € zur Pflegeversicherung, kinderlos; in Sachsen ist der Pflege-Anteil des Arbeitgebers niedriger). Maßgeblich ist die Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.812,50 €/Monat). Voraussetzung ist ein die GKV ersetzender PKV-Vertrag; in Mutterschutz, Elternzeit und beim Bezug von Krankentagegeld entfällt der Zuschuss.
Unverbindliche Orientierung, Angaben ohne Gewähr – keine individuelle Beratung.
Schätzen Sie das gesetzliche Krankengeld nach dem Ende der Lohnfortzahlung – aus Brutto- und Nettoentgelt, mit der 70-/90-Prozent-Regel und dem Höchstbetrag 2026.
Krankengeld-Höhe-Rechner (2026)
Tragen Sie Ihr regelmäßiges monatliches Brutto- und Netto-Arbeitsentgelt ein. Der Rechner schätzt das gesetzliche Krankengeld pro Monat und pro Kalendertag – maßgeblich ist der niedrigere der beiden Grenzwerte (70 % brutto / 90 % netto).
Das Krankengeld beträgt 70 % des Brutto-Arbeitsentgelts, höchstens 90 % des Netto-Arbeitsentgelts (§ 47 SGB V). Berücksichtigt wird das Entgelt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.812,50 €/Monat). Daraus ergibt sich ein Höchst-Krankengeld von 135,63 €/Kalendertag (rund 4.069 €/Monat). Vom Krankengeld gehen noch Ihre Beitragsanteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld bleiben hier unberücksichtigt.
Unverbindliche Orientierung, Angaben ohne Gewähr – keine individuelle Beratung.
Diese Tools dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. PKV-Beiträge selbst hängen von Alter, Gesundheitszustand und Tarif ab und lassen sich nicht seriös pauschal berechnen – deshalb finden Sie hier bewusst keinen „PKV-Beitragsrechner“.