Rechner & Tools

Rechner & Tools zur Krankenversicherung

Neutrale, kostenlose Helfer rund um PKV und GKV – ohne Anmeldung, ohne Werbung. Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierung.

Krankenversicherungs-Wegweiser

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen und sehen Sie, welche Versicherungswege gesetzlich für Sie infrage kommen – PKV-Vollversicherung, freiwillige GKV oder nur Zusatzschutz.

Krankenversicherungs-Wegweiser

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen – der Wegweiser zeigt Schritt für Schritt, welche Versicherungswege gesetzlich für Sie infrage kommen. Keine Empfehlung, nur Ihre Möglichkeiten.

Vereinfachte Orientierung anhand der wichtigsten Regeln. Sonderfälle (Minijob, Teilzeit-Befreiung nach § 8 SGB V, Elternzeit) können abweichen – im Zweifel im jeweiligen Ratgeber nachlesen.

Unverbindliche Orientierung, Angaben ohne Gewähr – keine individuelle Beratung.

Beihilfe-Rechner für Beamte

Ermitteln Sie Ihren Beihilfe-Bemessungssatz nach § 46/§ 47 BBhV (Bund) und den Anteil, den Sie privat absichern müssen.

Beihilfe-Rechner: Ihr Bemessungssatz

Status wählen – der Rechner zeigt Ihren Beihilfesatz nach § 46 BBhV (Bund) und den Anteil, den Sie privat absichern müssen.

Beihilfe /  privat

Maßgeblich ist der Dienstherr: Im Bund gilt § 46 BBhV (50/70/80 %). Die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen, die abweichen können. Allgemeine Information, keine individuelle Beratung.

Unverbindliche Orientierung, Angaben ohne Gewähr – keine individuelle Beratung.

Beitragsentwicklungs-Schätzer

Rechnen Sie hoch, wie sich ein heutiger Monatsbeitrag bei einer angenommenen durchschnittlichen Steigerung über die Jahre entwickelt.

Beitragsentwicklungs-Schätzer

Heutiger Monatsbeitrag, angenommene Steigerung und Zeitraum eingeben:

Vereinfachte Hochrechnung (Zinseszins-Logik) ohne Tarifwechsel, Zuschläge oder Wegfall des gesetzlichen Beitragszuschlags ab 60. Voreingestellt ist der langfristige PKV-Durchschnitt von 3,4 % pro Jahr (WIP, 2006–2026). Keine Beitragszusage, nur Veranschaulichung.

Unverbindliche Orientierung, Angaben ohne Gewähr – keine individuelle Beratung.

GKV-Beitrag für Selbstständige

Schätzen Sie Ihren Beitrag zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung als Selbstständige/r – mit Mindestbemessung und Beitragsbemessungsgrenze 2026.

Beitragsschätzer: freiwillige GKV für Selbstständige (2026)

Monatlichen Gewinn eintragen – der Rechner schätzt den Kassenbeitrag zur Krankenversicherung. Die Beiträge tragen Selbstständige allein (kein Arbeitgeberanteil).

/ Monat

Inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag (2026: 2,9 %); die tatsächliche Kasse kann abweichen. Beitragspflichtig ist das Einkommen mindestens in Höhe der Mindestbemessungsgrundlage (2026: 1.318,33 €/Mon) und höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.812,50 €/Mon). Die Pflegeversicherung kommt zusätzlich hinzu und ist hier nicht enthalten.

Unverbindliche Orientierung, Angaben ohne Gewähr – keine individuelle Beratung.

Zumutbare Belastung (§ 33 EStG)

Berechnen Sie die Schwelle, ab der sich selbst getragene Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich auswirken.

Rechner: zumutbare Belastung (§ 33 EStG)

Erst Krankheitskosten oberhalb dieser Schwelle mindern Ihre Steuer. Gesamtbetrag der Einkünfte und Familiensituation wählen.

zumutbare Belastung – erst darüber wirken Krankheitskosten steuerlich.

Stufenweise berechnet nach § 33 Abs. 3 EStG (BFH-Urteil VI R 75/14). Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Einkünfte, nicht das Brutto. Nur der Teil Ihrer selbst getragenen Krankheitskosten, der diese Schwelle übersteigt, mindert das zu versteuernde Einkommen.

Unverbindliche Orientierung, Angaben ohne Gewähr – keine individuelle Beratung.

Pflegelücken-Rechner

Sehen Sie, welcher Betrag bei vollstationärer Pflege nach der Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung Monat für Monat selbst zu tragen ist – die Lücke, die eine private Pflegezusatzversicherung schließen kann.

Pflegelücken-Rechner: vollstationäre Pflege (2026)

Tragen Sie die monatlichen Heim-/Pflegekosten und den Pflegegrad ein – der Rechner zeigt, welcher Betrag nach der Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung selbst zu tragen ist.

/ Monat Pflegelücke

Berücksichtigt den vollstationären Leistungsbetrag 2026 (Pflegegrad 2: 805 €, 3: 1.319 €, 4: 1.855 €, 5: 2.096 €/Monat). Der mit der Aufenthaltsdauer steigende Leistungszuschlag (§ 43c SGB XI) ist nicht eingerechnet – er senkt den pflegebedingten Eigenanteil erst nach Monaten. Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt ohnehin die pflegebedürftige Person.

Unverbindliche Orientierung, Angaben ohne Gewähr – keine individuelle Beratung.

Arbeitgeberzuschuss zur PKV

Berechnen Sie als privat versicherte/r Angestellte/r den steuerfreien Zuschuss Ihres Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung und Ihren verbleibenden Eigenanteil – mit den Höchstzuschüssen 2026.

Arbeitgeberzuschuss-Rechner für Angestellte (2026)

Tragen Sie Ihren monatlichen PKV-Beitrag ein – getrennt nach Kranken- und Pflegeversicherung (die Beträge stehen auf der Bescheinigung Ihres Versicherers). Der Rechner zeigt den steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers und Ihren verbleibenden Eigenanteil.

Arbeitgeberzuschuss / Monat
Ihr Eigenanteil: / Monat

Der Arbeitgeber trägt die Hälfte des Beitrags, höchstens jedoch den gesetzlichen Höchstzuschuss (2026: 508,59 € zur Kranken- und 104,63 € zur Pflegeversicherung, kinderlos; in Sachsen ist der Pflege-Anteil des Arbeitgebers niedriger). Maßgeblich ist die Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.812,50 €/Monat). Voraussetzung ist ein die GKV ersetzender PKV-Vertrag; in Mutterschutz, Elternzeit und beim Bezug von Krankentagegeld entfällt der Zuschuss.

Unverbindliche Orientierung, Angaben ohne Gewähr – keine individuelle Beratung.

Krankengeld-Höhe-Rechner

Schätzen Sie das gesetzliche Krankengeld nach dem Ende der Lohnfortzahlung – aus Brutto- und Nettoentgelt, mit der 70-/90-Prozent-Regel und dem Höchstbetrag 2026.

Krankengeld-Höhe-Rechner (2026)

Tragen Sie Ihr regelmäßiges monatliches Brutto- und Netto-Arbeitsentgelt ein. Der Rechner schätzt das gesetzliche Krankengeld pro Monat und pro Kalendertag – maßgeblich ist der niedrigere der beiden Grenzwerte (70 % brutto / 90 % netto).

Krankengeld / Monat (brutto)

Das Krankengeld beträgt 70 % des Brutto-Arbeitsentgelts, höchstens 90 % des Netto-Arbeitsentgelts (§ 47 SGB V). Berücksichtigt wird das Entgelt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.812,50 €/Monat). Daraus ergibt sich ein Höchst-Krankengeld von 135,63 €/Kalendertag (rund 4.069 €/Monat). Vom Krankengeld gehen noch Ihre Beitragsanteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld bleiben hier unberücksichtigt.

Unverbindliche Orientierung, Angaben ohne Gewähr – keine individuelle Beratung.

Diese Tools dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. PKV-Beiträge selbst hängen von Alter, Gesundheitszustand und Tarif ab und lassen sich nicht seriös pauschal berechnen – deshalb finden Sie hier bewusst keinen „PKV-Beitragsrechner“.