Nach langen Geburtswehen - die elektronische Patientenakte für alle kommt!

News-Artikel vom: 15.01.2025

In Sachen Digitalisierung mahlen die Mühlen in Deutschland bekanntlich langsam. Das gilt gerade für das Gesundheitswesen. Bereits im Jahre 2004 wurde die gesetzliche Grundlage für eine elektronische Gesundheitsakte (eGA) geschaffen. Die eGA wurde damals als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen definiert.

Erst mit dem sogenannten E-Health-Gesetz folgten 2015 die rechtlichen Grundlagen für die elektronische Patientenakte (ePA) und das elektronische Patientenfach (ePF). Ab dem ersten Juli 2021 sollte dann die ePA für alle gesetzlich Versicherten verfügbar sein und auf Wunsch von behandelnden Ärzten mit Kopien patientenbezogener Dokumente befüllt werden können. Der Start verlief holprig.
 

ePA für alle - Widerspruch im Opt-out-Verfahren möglich

Das 2023 beschlossene Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (kurz: Digital-Gesetz) legte schließlich fest, dass ab 2025 eine „ePA für alle“ eingeführt werden soll. Dieser Zeitpunkt ist jetzt erreicht. Ab dem 15. Januar erhalten alle gesetzlich Versicherten eine ePA. Ausgenommen bleiben nur Personen, die der Einrichtung ausdrücklich widersprechen. Dieses „Opt-out“-Verfahren ist bewusst gewählt worden, um der bisher nur sehr zögerlichen Nutzung der ePA Schub zu verleihen.

Trotzdem bleibt die Nutzung der elektronischen Patientenakte freiwillig. Innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Krankenkasse über die vorgesehene ePA-Einrichtung ist ein Widerspruch möglich. Auch später kann noch widersprochen werden. Die bereits vorhandene ePA wird dann mit allen darin gespeicherten Daten gelöscht.
 

Pilotstart zum 15 Januar - Breiteneinführung nach vier Wochen 

Zum Stichtag 15. Januar startet die ePA zunächst in vier Modellregionen - in Hamburg, Mittel-, Ober- und Unterfranken. Sofern die Einführung dort reibungslos verläuft, erfolgt dann vier Wochen später der Roll-out auf ganz Deutschland . Der persönliche Zugang zur eigenen ePA wird über eine ePA-App ermöglicht. Jede Krankenkasse bietet dafür eine eigene Lösung.

Die ePA soll auch für Privatversicherte zugänglich sein. Im Unterschied zu den gesetzlich Versicherten gibt es aber hier kein „Opt-out“-Verfahren. Es erfolgt keine automatische Einrichtung. Ein Widerspruch erübrigt sich, wenn man keine Akte möchte. Einige private Krankenversicherer bieten die ePA bereits an, andere werden dies zeitnah tun.
 

Welche Daten stehen in der ePA?

Diese Daten können in der ePA erfasst sein:

  • behandelnde Ärzte stellen in die ePA Behandlungsdaten - zum Beispiel Daten des elektronischen Medikationsplans, Röntgen-, Labor- , CT- oder MRT-Befunde, elektronische Arztbriefe usw. - ein;
  • auf Patientenwunsch können auch zusätzliche Daten wie eAU-Bescheinigungen, elektronische Abschriften von Behandlungsdokumentationen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen gespeichert werden;
  • Patienten können auch selbst Daten einpflegen - zum Beispiel ältere medizinische Unterlagen, die noch in Papierform ausgestellt wurden, in Anspruch genommene medizinische Leistungen oder Diagnosecodes aus Abrechnungen;
  • die Krankenkassen stellen darüber hinaus Abrechnungsdaten in die ePA ein, können aber nicht auf die Akte zugreifen.


Der Patient entscheidet über seine Daten

Die „Datenhoheit“ bei der ePA liegt ausschließlich bei den Patienten. Sie entscheiden, wer auf die Akte zugreifen darf und erteilen die hierfür notwendigen Berechtigungen. Inhalte können von den Patienten jederzeit eingesehen, eingefügt, gelöscht oder verborgen werden. Auch bei den Zugriffsrechten ist jederzeit eine Änderung, Einschränkung oder ein Widerspruch möglich. Niemand muss also befürchten, zum „gläsernen Patienten“ zu werden, wenn dies nicht gewollt ist.

Dabei kein medizinische Transparenz viele Vorteile haben. Mehrfach-Befunderhebungen erübrigen sich, der aufwändige Austausch von medizinischen Dokumenten wird überflüssig und es wird einfacher, den Arzt zu wechseln oder eine Zweitmeinung einzuholen. Insgesamt können Behandlungsprozesse mittels ePA einfacherund effizienterwerden.