Persönliches PKV-Angebot anfordern

Wer nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, hat die Wahl. Fordern Sie ein persönliches Angebot an – ein Fachmann prüft, welcher Tarif zu Ihrer Situation passt.

Ärztin im Wartezimmer

Selbstständige, Freiberufler und Beamte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig und können in die private Krankenversicherung wechseln; Studierende können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Gleiches gilt für alle Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Doch auch wenn Sie nicht unter dieses Privileg fallen, können Sie Ihren gesetzlichen Versicherungsschutz über private Zusatztarife aufwerten.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie als Privatpatient Leistungen, die über den begrenzten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen. Weil sich die Beiträge nicht nach Ihrem Einkommen richten, sondern nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif, ist die private Krankenversicherung je nach Ausgangslage sogar die günstigere Alternative.

Ob Sie bereits privat versichert sind oder es noch vorhaben: Fordern Sie hier ein persönliches Angebot an – unverbindlich und ohne Wechselpflicht.

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Hinweis

Allgemeine Informationen, keine persönliche Beratung – maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Tarifs.

Wann sich der Wechsel lohnt

Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist eine langfristige Entscheidung. Der Rückweg in die gesetzliche Kasse ist ab 55 Jahren praktisch versperrt. Deshalb sollten Sie vor dem Abschluss prüfen, ob Ihr Einkommen dauerhaft über der Versicherungspflichtgrenze liegt und ob Sie die Beiträge auch im Alter tragen können.

Hinweis

Für Familien rechnet sich die PKV anders als für Alleinstehende: In der gesetzlichen Kasse sind Kinder und nicht erwerbstätige Partner beitragsfrei mitversichert, in der privaten zahlt jede Person einen eigenen Beitrag.

Was den Beitrag bestimmt

  • Eintrittsalter – je früher der Einstieg, desto niedriger der Beitrag
  • Gesundheitszustand – Vorerkrankungen führen zu Zuschlägen oder Leistungsausschlüssen
  • Leistungsumfang – Einbettzimmer und Chefarztbehandlung kosten extra
  • Selbstbeteiligung – ein höherer Eigenanteil senkt den Monatsbeitrag

Wie sich Ihr Beitrag über die Jahre entwickeln könnte, zeigt der Beitragsentwicklungs-Schätzer. Angestellte sollten zusätzlich den Arbeitgeberzuschuss einrechnen, Beamte den Beihilfe-Rechner nutzen.