Wann ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?

News-Artikel vom: 16.02.2023

Nicht nur Erwachsene können von einer Zahnzusatzversicherung profitieren. Auch bei Kindern lohnt sie sich in bestimmten Fällen. Denn die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind für Kinder zwar ordentlich, aber längst nicht allumfassend. Hochwertiger Zahnersatz muss zum Beispiel extra bezahlt werden und kieferorthopädische Behandlungen werden nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen.
 

Kinder sind in der Familienversicherung mitversichert

Die gute Nachricht vorweg: Kinder sind bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung oder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres familienversichert , sofern beide Eltern Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Kinder müssen in dieser Zeit keinen Beitrag zahlen und erhalten die gesetzlichen Leistungen. Dazu gehören auch zahlreiche Behandlungen beim Zahnarzt:

  • Kontrolluntersuchungen

  • Zahnsteinentfernung

  • Zahnfüllungen

  • Wurzelbehandlungen

  • Behandlung von Parodontitis

  • Kieferorthopädische Leistungen

Eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen , kann sich unter bestimmten Umständen dennoch lohnen. Denn einige der Leistungen werden nur unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt. Dazu gehören zum Beispiel Wurzelbehandlungen und Zahnspangen.
 

Kieferorthopädische Behandlungen zur Korrektur von Fehlstellungen

Zahn- und Kieferfehlstellungen werden in sogenannte Indikationsgruppen unterteilt (KIG 1 bis 5). Damit wird in der Kieferorthopädie der Schweregrad festgelegt. Je höher die Zahl, desto schlimmer ist die Fehlstellung. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel erst Behandlungen ab KIG 3. Während es sich bei KIG 1 oft nur um kleine Probleme handelt, deren Korrektur vor allem aus ästhetischen Gründen geschehen kann, sind Fehlstellung mit KIG 2 in vielen Fällen behandlungsbedürftig. Übernommen werden die Kosten trotzdem nicht. In diesem Fall kann eine Zahnzusatzversicherung für Kinder hohe Kosten verhindern. Darüber hinaus übernehmen viele Zahnzusatzversicherungen Sonderleistungen wie zum Beispiel innenliegende Zahnspangen.
 

Fissurenversieglung als Schutz für die Backenzähne

Auf den Backenzähnen vieler Kinder befinden sich zahlreiche Fissuren. Diese erschweren das Putzen der Zähne und fördern Ablagerungen, die wiederum zu Karies führen können. Durch das Versiegeln der Fissuren kann das Risiko jedoch gesenkt werden. Das sehen auch die gesetzlichen Krankenkassen ein und zahlen die Behandlung der Backenzähne. Andere Zähne müssen hingegen auf eigene Kosten versiegelt werden. Pro Zahn können rund 40 Euro anfallen. Bei nur zehn Zähnen wären das schon 400 Euro. Eltern, die ihren Kindern den bestmöglichen Kariesschutz bieten möchten, müssen also selbst zahlen oder den Nachwuchs zusätzlich absichern.
 

Nur bestimmte Zahnfüllungen sind eine Kassenleistung

Im Bereich der Frontzähne kommen die Krankenkassen für die weißen Kunststofffüllungen auf. Bei den Backenzähnen wird bei Kindern über 15 Jahren aber oft noch Amalgam eingesetzt. Aufgrund seines Quecksilbergehalts hat es einen schlechten Ruf, auch wenn die Krebsgefahr durch das Material bisher nicht wissenschaftlich nachgewiesen werden konnte. Unstrittig ist aber, dass es mit seiner dunklen Farbe in den weißen Zähnen unangenehm auffällt. Zwar wird es nur im hinteren Bereich des Mundes eingesetzt, doch beim Gähnen werden auch die Backenzähne sichtbar. Bei Kindern, die zu Karies neigen, kann also eine Zahnzusatzversicherung eine finanzielle Entlastung sein. Denn dann können Eltern immer die besten Zahnfüllungen auswählen und müssen keine hohen Zuzahlungen befürchten.
 

Fazit

Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder lohnt sich dann, wenn Eltern ihren Kindern hochwertige Zahnfüllungen bei Karies oder kieferorthopädische Behandlungen bei jeglicher Art von Fehlstellung und Fissurenversiegelungen im gesamten Mund bieten möchten. Weitere Zusatzleistungen sind natürlich je nach Tarif ebenfalls möglich. Der lässt sich oft perfekt an die individuellen Bedürfnisse anpassen.

 

 

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