Die richtige Krankenversorgung für Selbstständige
Im Zuge der Gesundheitsreform wurde die Krankenversicherungspflicht für alle Selbstständigen eingeführt. Wer vor Aufnahme seiner Selbstständigkeit schon privat versichert oder noch nie krankenversichert war, muss sich seit dem 1. Januar 2009 privat versichern. Die privaten Krankenversicherungen (PKV) sind verpflichtet, für diese Versicherungspflichtigen einen Basistarif anzubieten, der hinsichtlich der Beitragshöhe und des Leistungsumfangs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entspricht. Die Aufnahme in diesen Basistarif darf nicht von einer Gesundheitsprüfung abhängig gemacht werden. Wer zuvor gesetzlich versichert war, hat in der Regel die Wahl, ob er sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse weiterversichern oder eine private Krankenversicherung abschließen möchte. Darüber hinaus können gesetzlich versicherte Selbstständige unter Einhaltung einer Kündigungsfrist in die private Krankenversicherung wechseln.
Wer die Wahl hat ...
Angesichts dieser Wahlmöglichkeiten stehen viele Selbstständige vor der Frage, welche Versicherungsform für sie die günstigste ist. Die Vielzahl der angebotenen Wahltarife macht die Entscheidung nicht leichter. Patentrezepte gibt es leider nicht; zu unterschiedlich sind die individuellen Verhältnisse und Bedürfnisse Selbstständiger. So ist die freiwillige Versicherung in der GKV an bestimmte Vorversicherungszeiten gebunden und bietet nur ein eingeschränktes Leistungsspektrum an. Die private Krankenversicherung kann für ältere Versicherungsnehmer und bei bestehenden Vorerkrankungen teuer werden, und auch ein Wechsel der Krankenkasse kann beträchtliche finanzielle Folgen haben. Hier gilt es sorgfältig abzuwägen.
Gesetzliche Krankenversicherung
– einkommensabhängige Beiträge
Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung richten sich die Beiträge bei den gesetzlichen Krankenkassen nach dem Erwerbseinkommen. Beitragspflichtig sind alle Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (in 2010 3.750 Euro monatlich). Darüber hinausgehende Einnahmen sind beitragsfrei. Prinzipiell wird bei Selbstständigen die Beitragsbemessungsgrenze als Berechnungsgrundlage herangezogen. Auf Antrag des Versicherten ist aber auch eine Berechnung nach dem tatsächlichen Einkommen möglich; wer wenig verdient, zahlt also auch weniger. Allerdings gibt es hier Untergrenzen.
Keine Gesundheitsprüfung in der GKV
Unabhängig von Alter und Gesundheitszustand wird in der gesetzlichen Krankenkasse ein fester Beitragssatz erhoben – im Jahr 2010 sind das im Normaltarif 14,9 % des Einkommens, im ermäßigten Tarif 14,3 %. Der ermäßigte Tarif gilt für freiwillig Versicherte, er beinhaltet keinen Anspruch auf Krankengeld. Freiwillig Versicherte können jedoch in den Normaltarif wechseln und sich damit einen Krankengeldanspruch sichern. Die Krankenkasse fordert einmal jährlich einen Nachweis über das tatsächliche Einkommen und berechnet danach den Beitrag neu. Zudem können die gesetzlichen Krankenkassen Zusatzbeiträge von den Versicherten verlangen, wenn der einheitliche Beitragssatz nicht zur Deckung der Kosten ausreicht.
Familienversicherung
In der gesetzlichen Krankenkasse sind Familienmitglieder des Versicherten, die kein oder nur ein geringfügiges Einkommen haben, im Rahmen der Familienversicherung kostenlos mitversichert. In der PKV muss dagegen jedes Familienmitglied separat versichert werden. Für viele Selbstständige war das lange ein guter Grund, sich für die GKV zu entscheiden. Mit der Steuerreform 2010 können allerdings Kosten für die Krankenversicherung in deutlich höherem Maße von der Steuer abgesetzt werden als bisher. Unter Umständen relativiert sich damit der finanzielle Vorteil durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Leistungsspektrum und Zusatztarife
Abgesehen von der Familienversicherung bietet die gesetzliche Krankenversicherung gegenüber der privaten ein deutlich geringeres Leistungsspektrum: Der Patient ist bei der Arztwahl auf zugelassene Kassenärzte beschränkt, alternative Heilmethoden werden in der Regel nicht von der Krankenkasse akzeptiert, und bei Krankenhausaufenthalten ist eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer nicht möglich. Bezahlt wird nur, was „medizinisch sinnvoll und notwendig“ ist. Die Leistungen, denen dieses Attribut zugebilligt wird, werden jedoch mit wachsendem Kostendruck zunehmend eingeschränkt. Besonders deutlich zeigt sich dies im Bereich Zahnbehandlung und Zahnersatz. Im Gegenzug bieten die gesetzlichen Kassen inzwischen einige Zusatztarife für Leistungen an, die über diesen Regelleistungen liegen. Allerdings kann der gesetzlich Versicherte solche Zusatztarife auch mit privaten Versicherungen abschließen, die vielfach günstiger sind.
Private Krankenversicherung
– Beitragssätze abhängig von Alter und Gesundheitszustand
In der privaten Krankenversicherung richten sich die Beitragssätze nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Versicherungsrisiko. Wer sich in jungen Jahren privat versichert, profitiert vom größeren Leistungsspektrum der PKV auch schon bei sehr günstigen Tarifen. Je höher das Einstiegsalter ist, um so teurer wird es dann aber. Vor Aufnahme in die private Krankenversicherung wird zudem eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Vorerkrankungen erhöhen das Versicherungsrisiko; sie führen zu entsprechenden Risikoaufschlägen oder sogar dazu, dass die Versicherung die Aufnahme verweigert. Nur beim Basistarif erfolgt keine Gesundheitsprüfung; dafür bietet dieser aber auch kaum mehr als das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen.
Individuelle Tarife für jeden Anspruch
Die private Krankenversicherung bietet Versicherten die Möglichkeit, sich die gewünschten Leistungen individuell zusammenstellen zu lassen. Freie Arztwahl, Einzelzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus, Krankentagegeld, Heilpraktikerbehandlungen und höhere Zuschüsse zu Zahnersatz, Brillen und medizinischen Hilfsmitteln – für alle erdenklichen Leistungen gibt es entsprechende Tarife, die der Versicherte entsprechend seinen Bedürfnissen und seiner finanziellen Leistungsfähigkeit wählen kann. Zu beachten ist allerdings, dass der privat Versicherte bei der Begleichung der Arzt- und Krankenhauskosten zunächst in Vorkasse treten und die Rückerstattung dann bei der Krankenkasse beantragen muss.
Hohe Einsparungen durch Selbstbeteiligung möglich
Durch die Vereinbarung von Selbstbehalten können die privat Versicherte viel Geld sparen – eine Möglichkeit, die die gesetzlichen Krankenversicherung nicht bietet. Bei einer solchen Vereinbarung zahlt der Versicherte die Kosten für medizinische Behandlungen bis zu einem bestimmten Beitrag pro Jahr selbst, die private Krankenkasse übernimmt nur die Kosten, die über diesen Beitrag hinausgehen. Je nach Höhe der Selbstbeteiligung beträgt der monatliche Beitrag dann nur einen Bruchteil dessen, was bei der gesetzlichen Versicherung zu zahlen wäre. Reizvoll ist dies vor allem für Versicherte, die insgesamt bei guter Gesundheit sind, an keiner chronischen Erkrankung leiden und keinen besonderen Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind.
Versorgungslücken bei gesetzlicher Krankenversicherung
Ob gesetzlich oder privat krankenversichert – die Absicherung von Verdienstausfällen im Krankheitsfall ist für Selbstständige ein absolutes Muss. Wer sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zum (höheren) allgemeinen Tarif freiwillig versichert hat, bekommt wie ein Arbeitnehmer ab dem 43. Krankheitstag Krankengeld. Anders als Arbeitnehmer, die bis dahin ihren Lohn vom Arbeitgeber weiterbezahlt bekommen, stehen Selbstständige allerdings bei längerer Krankheit in den ersten sechs Wochen ohne Einkommen da, sofern sie nicht eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens oder maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. Bei der privaten Krankenversicherung können dagegen ein früherer Beginn der Krankengeldzahlung und die Höhe des Krankengeldes frei vereinbart werden.
Risiken bei Arbeitslosigkeit
Selbstständige, die von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln, gehen ein Risiko ein, das unbedingt mitbedacht werden sollte: Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (Hartz IV, Hilfe zum Lebensunterhalt) sind normalerweise über den Leistungserbringer gesetzlich versichert. Wer dagegen als Privatversicherter die Selbstständigkeit aufgeben muss und in die Lage gerät, solche Leistungen beziehen zu müssen, kann nicht ohne Weiteres zurück in die gesetzliche Krankenversicherung und bekommt die Kosten für die private Versicherung auch nicht erstattet. Er kann lediglich einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung beantragen. Erst nach Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit als Angestellter ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich.
Im Hinblick auf das Rentenalter ist Weitblick gefordert
Wer in den letzten Jahren seines Erwerbslebens privat krankenversichert war, kann auch im Rentenalter nicht in die freiwillige gesetzliche Versicherung zurück, um von den günstigeren Beitragssätzen für Rentner zu profitieren. Er kann dann lediglich in der privaten Krankenversicherung in den Standardtarif wechseln, der die gleichen Leistungen absichert wie die gesetzliche Krankenversicherung.

möglich.