Welche Tarife gibt es in der privaten Krankenversicherung?

In der privaten Krankenversicherung findet man insgesamt mehrere tausend verschiedene Tarife. Angesichts der herrschenden Vielfalt beim Angebot ist es nicht einfach, einen Überblick über die bunte Tariflandschaft zu gewinnen. Eine Hilfe bietet dabei die Unterscheidung nach Tarifarten. Sie ermöglicht es, die Vielzahl an existierenden Tarifen zu ordnen und damit auch besser einzuschätzen, was ein bestimmter Tarif bedeutet.

Das Wort „Tarif“ geht ursprünglich auf das arabische Wort „araffa“ zurück, was so viel wie „Bekanntmachung“ oder „Preisverzeichnis“ heißt. Letztlich handelt es sich bei einem PKV-Tarif genau darum - nämlich um die Bekanntgabe, zu welchem Beitrag (= Preis) eine Versicherung bestimmte Leistungen im Zusammenhang mit Krankheit und Krankheits-Vorsorge zu versichern bereit ist.
 

Die Tarifkalkulation

Die Tarifkalkulation in der PKV ist eine Wissenschaft für sich und erfolgt nach versicherungsmathematischen Methoden. Grundlegend ist dabei das sogenannte Äquivalenzprinzip: die zu erwartenden Ausgaben für den Versicherungsschutz müssen auf Dauer durch die Beiträge gedeckt sein. Ausgaben für Verwaltung und Vertrieb sowie eine angemessene Eigenkapitalverzinsung sind bei der Kalkulation ebenfalls einzubeziehen.

Das bedeutet automatisch: je mehr und bessere Leistungen ein Tarif bietet, desto höher muss auch die Prämie ausfallen, um die Kostendeckung zu gewährleisten. Selbstbeteiligungen, die die Leistungspflicht reduzieren, führen dagegen zu niedrigeren Beiträgen. In die Kalkulation fließen auch Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand oder Gesundheitsverhalten der Versicherten ein. Sie werden auf der Basis von Erfahrungswerten und statistischen Wahrscheinlichkeiten bei der Berechnung berücksichtigt.
 

Tarife in der Krankenvollversicherung

Die Krankenvollversicherung bietet den nötigen Krankenversicherungsschutz für Freiberufler und Selbständige sowie für Arbeitnehmer mit Einkommen jenseits der Versicherungspflichtgrenze, die nicht von einer freiwilligen GKV-Mitgliedschaft Gebrauch machen und sich stattdessen privat krankenversichern. Mit Tarifen in der Krankenvollversicherung ist ein umfassender Versicherungsschutz bei ambulanten und stationären Behandlungen, Zahnbehandlungen, Medikamenten sowie Heil- und Hilfsmitteln gewährleistet. Wenn keine Selbstbeteiligung vorgesehen ist und die Voraussetzungen erfüllt sind, leistet die Krankenvollversicherung immer zu 100 Prozent Kostenerstattung. In gewissen Grenzen kann der Umfang des Versicherungsschutzes beeinflusst werden, zum Beispiel im Rahmen der Vereinbarungen von Wahlleistungen im Krankenhaus.
 

Quotentarife

Quotentarife sind speziell für Beamte gedacht. Damit wird berücksichtigt, dass bei Beamten ein erheblicher (prozentualer) Teil der Gesundheitskosten bereits durch die Beihilfe des Dienstherrn abgedeckt wird. Es wird daher kein 100prozentiger, sondern nur ein anteiliger Versicherungsschutz für den nicht übernommenen Rest benötigt. Den bieten entsprechende Quotentarife. Die Krankenversicherung erstattet dann die Kosten nicht zu 100 Prozent wie in der Krankenvollversicherung, sondern nur mit der vereinbarten Quote.
 

Studententarife

Studenten können sich zum Studienbeginn oder nach dem Ende der Versicherungspflicht für eine Versicherung in der PKV entscheiden. Einige Versicherer bieten hierfür die „Private Studentische Krankenversicherung“ (PSKV) an. Dabei handelt es sich um ein brancheneinheitliches Bedingungswerk. Das Leistungsniveau in der PSKV ist gegenüber der herkömmlichen Krankenvollversicherung abgespeckt. So wird bei ärztlichen Behandlungen nur der 1,7fache statt des sonst üblichen 2,3fachen Satzes erstattet. Dafür sind PSKV-Tarife deutlich günstiger und daher auch für Studenten bezahlbar. Manche Versicherer haben auch eigene Studententarife außerhalb der PSKV. Mehr Informationen bietet der Beitrag „Die private Krankenversicherung für Studenten - was ist zu beachten?“.
 

Tarife aufgrund gesetzlicher Regelungen (Sozialtarife)

Einige Tarife müssen alle privaten Krankenversicherungs-Unternehmen aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften anbieten. Dabei handelt es sich um spezielle Krankenvollversicherungs-Tarife. Für diese Tarife gelten bestimmte Vorgaben zum Leistungsumfang und auch zur Beitragshöhe. Die sonst üblichen Spielräume bei der Tarifgestaltung sind hier eingeschränkt. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Tarife sollen solchen Versicherungskunden helfen, die sich einen teureren Tarif nicht mehr leisten können und denen gleichzeitig der Weg in die GKV verwehrt ist. Deshalb spricht man auch von Sozialtarifen.
 

1. Der Basistarif

Der Basistarif wurde 2009 eingeführt und bietet seinen Nutzern ein vergleichbares Leistungsniveau wie die gesetzlichen Krankenkassen. Der Beitrag zum Basistarif darf nicht höher sein als der Höchstbeitrag in der GKV zzgl. des durchschnittlichen Zusatzbeitrags. Hilfsbedürftige im Sinne des Sozialrechts müssen höchstens die Hälfte des GKV-Höchstbeitrags zahlen.
 

2. Der Standardtarif

Der Standardtarif funktioniert ähnlich wie der Basistarif. Er steht aber nur Versicherten offen, die bereits vor 2009 mindestens zehn Jahre in der PKV versichert waren und bestimmte weitere Bedingungen erfüllen. Der Beitrag ist auf den Höchstbeitrag in der GKV begrenzt, bei Ehepaaren auf zusammen 150 Prozent des Höchstbeitrags. Altersrückstellungen werden in voller Höhe berücksichtigt. Dadurch ist der Standardtarif oft günstiger als der Basistarif.
 

3. Der Notlagentarif

Der Notlagentarif ist nicht allgemein zugänglich und nur eine „Notlösung“ für PKV-Versicherte mit Beitragsrückständen. Die Einstufung in den Notlagentarif erfolgt bei längerem Zahlungsverzug automatisch, die „normale“ Krankenversicherung ruht dann. Der Tarif bietet nur einem minimalen Krankenversicherungsschutz. Er beschränkt sich auf das absolut Notwendigste: akute Erkrankungen und Schmerzzustände.
 

Zusatz- oder Ergänzungstarife

Zusatz- oder Ergänzungstarife sind in erster Linie - aber nicht nur - für GKV-Mitglieder gedacht, die ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz aufstocken wollen, um einen ähnlichen Versicherungsschutz wie in der PKV zu erhalten. Bei Ergänzungstarifen werden Leistungen, in denen GKV die Kosten nur zum (geringeren) Teil übernimmt, abgesichert. Die Versicherung kommt dann ganz oder teilweise für den von der GKV nicht übernommenen Kostenanteil auf. Dafür gibt es unterschiedliche Modelle. In Zusatztarifen werden Bereiche abgesichert, in denen die GKV keinen Versicherungsschutz bietet. Typische Ergänzungs- und Zusatzversicherungen sind:

  • Zahnzusatzversicherung;
  • Krankenhauszusatzversicherung;
  • Krankenhaustagegeldversicherung;
  • Brillenversicherung;
  • Heilpraktiker-Zusatzversicherung;
  • Auslandsreisekrankenversicherung;
  • Krankentagegeldversicherung.
     

Tarife mit Selbstbeteiligung

In vielen PKV-Tarifen ist es möglich, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Das gilt sowohl für die Krankenvollversicherung als auch für Zusatz- und Ergänzungstarife. In einigen Tarifen ist der Selbstbehalt auch generell vorgesehen. Versicherungsnehmer müssen bei Selbstbehalten einen Teil der Kosten selbst tragen. Dafür gibt es unterschiedliche Modelle:

  • vollständige Selbstbeteiligung: in diesem Fall ist in allen Leistungsbereichen einer Krankenversicherung eine Selbstbeteiligung vorgesehen. Anfallende Kosten sind bis zur Höhe des Selbstbehalts zunächst selbst zu zahlen. Erst dann zahlt die Versicherung.
  • partielle Selbstbeteiligung: in Tarifen, die modular aufgebaut sind, wird die Selbstbeteiligung häufig nur auf bestimmte Leistungsbereiche – zum Beispiel ambulante Behandlungen und/oder zahnärztliche Leistungen in der Krankenvollversicherung – beschränkt.
  • prozentuale Selbstbeteiligung: in diesen Tarifen trägt der Versicherungsnehmer grundsätzlich einen prozentual bemessenen Teil der Kosten. Allerdings ist der Selbstbehalt üblicherweise nach oben auf einen Maximalbetrag begrenzt - zum Beispiel: 10prozentige Selbstbeteiligung, aber maximal 2.000 Euro im Jahr.
     

Welcher Tarif ist der günstigste?

Den günstigsten Tarif herauszufinden, bedeutet angesichts der bestehenden Tarifvielfalt schon eine gewisse Herausforderung. Ganz einfach gelingt Ihnen das mit unserem Angebot eines kostenlosen und unverbindlichen Versicherungsvergleichs. Dadurch können Sie ohne aufwändige Eigen-Recherche entscheiden, welcher Tarif sich am besten für Sie eignet.

 

 

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