Selbstbehalte / Selbstbeteiligungen in der PKV
Selbstbehalte sind ein wichtiges Instrument in der privaten Krankenversicherung. Mit Selbstbehalten legt man fest, wie hoch die Eigenbeteiligung bei der Kostenübernahme von vereinbarten ambulanten oder stationären Leistungen ist, und schafft sich finanziellen Spielraum. Hierbei gilt fast immer: Je höher der vereinbarte Selbstbehalt ist, desto günstiger fällt der Beitrag für den entsprechenden Tarif der Krankenversicherung aus. Doch die Selbstbehalte in der privaten Krankenversicherung sind nicht gleichzusetzen mit den Selbstbehalten anderer Versicherungsformen. Man unterscheidet im Wesentlichen zwei Arten von Selbstbehalten. Zum Einen die festen (absoluten) Selbstbehalte, zum anderen die prozentualen Selbstbehalte. Beide Arten gelten immer für ein Kalenderjahr und eine Person.
Feste, absolute Selbstbehalte
Beträgt die Höhe einer Arztrechnung 500 Euro und die Höhe des jährlichen Selbstbehaltes 300 Euro, so werden 200 Euro von der Krankenversicherung erstattet. Dem laufenden Jahr folgende Rechnungen werden dann ohne Eigenanteil bis zum Jahresende erstattet. Oftmals kann man die Höhe der festen Selbstbehalte auch auf die Bereiche ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung unterteilen.
Prozentuale Selbstbehalte
Bei den prozentualen Selbstbehalten wird eine Höchsgrenze festgesetzt, zum Beispiel 500 Euro pro Jahr. Von den laufenden Rechnungen wird jedoch nicht sofort die volle Höhe der Selbstbeteiligung abgezogen, sondern nur ein gewisser Teil, zum Beispiel 20%.Die restlichen 80 Prozent der Kosten werden erstattet. Die prozentuale Unterteilung der Kostenübernahme kann i.d.R. je nach Tarif frei vereinbart werden.
Selbstbehalte schaffen Freiraum!
Durch die Vereinbarung von festen Selbstbehalten sinkt der Beitrag für die Vollversicherung zum Teil erheblich. Doch was bringt es, wenn Sie bei Anbieter B den Versicherungsschutz ohne Selbstbehalt zum gleichen Beitrag bekommen, als bei Anbieter A mit 500 Euro im Jahr?! Vergleichen Sie aus diesem Grund immer die Tarife mehrerer Gesellschaften miteinander. So können Sie sicher gehen, auch wirklich das zu bezahlen, was notwendig ist. Weiter zum kostenlosen Vergeichsangebot >>>


möglich.