Private Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter
Beamte erhalten über ihren Dienstherrn einen Krankheitskostenzuschuss über die sog. Beihilfe. Anspruch auf Beihilfe haben nur Beamte und Angestellte, deren Verdienst über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. (Der Beihilfeanspruch für Angestellte besteht während des Berufslebens und erlischt im Ruhestand). Unverheiratete Beamte erhalten einen Zuschuss in Höhe von 50% zu den Kosten für die ambulante Heilbehandlung. Die Krankheitskosten einer nicht berufstätigen Ehefrau werden mit 70%, bei Kindern mit 80% bezuschusst.
Beamte sollten sich privat versichern!
Die Wahl nach dem Beitritt in eine gesetzliche Krankenkasse erübrigt sich alleine schon anhand der Tatsache, dass die gesetzlichen Krankenkassen Beamte wie Selbstständige und Freiberufler einstufen, und somit die Beiträge vom Bruttoarbeitsentgelt erhoben werden, wobei der Dienstherr dann nicht den hälftigen Krankheitskostenanteil übernimmt, wie es z.B. bei Angestellten der Fall ist. Bislang wurde auch nur der Beitritt in eine gesetzliche Krankenkasse angeraten, wenn Vorerkrankungen einen Beitritt in die private Krankenversicherung erschwerten, z.B. durch Ablehnungen oder Risikozuschlägen. Dies ist jedoch mit der Öffnungsaktion der PKV und den Möglichkeiten des neuen Basistarifes zum 1.1.2009 (Zugang ohne Gesundheitsprüfung) nicht mehr notwendig. Im Hinblick auf das Erreichen des Pensionsalters kann ebenfalls Entwarnung gegeben werden. Im Ruhestand erhöht sich der Beihilfeanspruch automatisch auf 70%, was zu einer Minderung der Beiträge führt, da nur noch 30% Restkostenanteile abgesichert werden müssen.
Die Wahl nach der richtigen privaten Krankenversicherung ist für Beamte nicht so schwer, wie für die übliche Zielgruppe. Aufgrund der vorgegebenen Beihilfesätze mit den geltenden Kostenübernahmeregelungen bieten die privaten Krankenversicherungen entsprechende Beamtentarife an. Die Versicherung eines Krankentagegeldes bei Arbeitsunfähigkeit ist ebenfalls nicht notwendig. Als sinnvoll erweisen sich allerdings die sog. „Beihilfeergänzungstarife“ für nicht beihilfefähige Restaufwendungen. Wenn z.B. beim Zahnersatz die Beihilfe für Labor- und Materialkosten auf 60% begrenzt ist, übernimmt der Ergänzungstarif dann die entsprechende Kostenlücke.
Beamtenanwärter können sich in der privaten Krankenversicherung über sogenannte „Beamtenanwärtertarife“ kostengünstig absichern. Kostengünstig deshalb, weil hier der Sparanteil der Alterungsrückstellungen entfällt.
Vorsicht vor Lockvogeltarifen!
Als Beamter zählen Sie zu einer stark umworbenen Zielgruppe in der privaten Krankenversicherung. Vermeintlich günstige Beihilfetarife können Sich als Kostenfalle entpuppen mit versteckten Eigenanteilen. Achten Sie also darauf, dass Sie beim richtigen Anbieter landen. Über unser Angebotsformular haben Sie die Möglichkeit, den Kontakt zu einem zertifizierten und unabhängigen Versicherungsberater herzustellen, der mehrere Anbieter für die Beamtenversorgung miteinander vergleicht, auch Testsieger. So können Sie leichter entscheiden, welcher Anbieter das beste Angebot für Sie bereithält und sparen Zeit und Geld. Weiter zum kostenlosen Vergleichsangebot.


