Wegfall der Drei-Jahresfrist für Angestellte ab 2011
Im Rahmen der Gesundheitsreform 2011 wurde die bisher geltende Dreijahresfrist für Angestellte abgeschafft. Ab sofort gilt: Wenn bereits in 2010 das Bruttojahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro lag, ist ein sofortiger Wechsel in die private Krankenversicherung
möglich.
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Wer sich für die Private Krankenversicherung (PKV) entscheidet, trifft immer eine gute Wahl. Denn der einmal vereinbarte Leistungsumfang kann weder durch den Versicherer noch durch politische Reformen nachträglich eingeschränkt werden. Die PKV steht für medizinischen Hochleistungsschutz: Alle notwendigen Untersuchungen und Behandlungen werden im Rahmen des Versicherungsvertrags erstattet, auch neue und innovative Methoden. In den Kernbereichen der medizinischen Versorgung hat die PKV damit einen klaren Vorsprung gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen, deren Leistungen laut Gesetz „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein müssen. 