Angestellte können nun früher in die PKV wechseln!
Im Rahmen der zweiten Gesundheitsreform wurde die bisher geltende Dreijahresfrist für Angestellte abgeschafft. Ab sofort gilt: Wenn bereits im Vorjahr das Bruttojahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze lag, ist ein sofortiger Wechsel in die private Krankenversicherung
möglich.
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Die Beiträge der privat Pflegeversicherten sind erneut gesunken. Viele zahlen heute weniger als bei Einführung der Versicherung. Dies zeigt einmal mehr: Kapitaldeckung in der PKV funktioniert. 