Privat oder gesetzlich versichern? - Die Unterschiede
In den gesetzlichen Krankenkassen sind rund 90 Prozent der Bevölkerung versichert. Dies liegt nicht daran, dass die gesetzliche Krankenversicherung schlechter oder gar unbeliebter ist, sondern an den Aufnahmekriterien. Um sich privat versichern zu können, muss man als Angestellter erst einmal von der Versicherungspflicht befreit sein, andernfalls ist ein Beitritt in eine private Krankenvollversicherung gar nicht möglich. Es bleibt dann nur die Möglichkeit, den GKV-Versicherungsschutz über Zusatzversicherung dem privaten Niveau anzupassen. Liegt das Einkommen oberhalb der Jahresentgeltgrenze oder zählt man zum Personenkreis der Freiberufler, Selbstständigen oder Beamten stellt sich die Frage, ob ein Beitritt in die private Krankenversicherung lohnt, oder eher nicht. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet einen gesetzlich einheitlichen Versicherungsschutz. Im Laufe der letzten Jahre wurden die Mitglieder der GKV jedoch immer mehr belastet, bzw. Leistungen ausgeschlossen. In der Privaten Krankenversicherung gibt es dieses Problem nicht. Der Versicherungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif, unter anderem der Vollkostenversicherung inklusive der Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus. Ferner gilt das Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet, dass der Versicherte zahlungspflichtiger Vertragspartner des jeweiligen Arztes oder Krankenhauses ist, und die Rechnungen direkt an ihn ausgestellt werden. Seine Krankenversicherung erstattet diese daraufhin. In der GKV gilt hingegen das Sachleistungsprinzip. Die Ärzte rechnen direkt mit der Krankenkasse ab, der Versicherte muss sich um nichts weiter zu kümmern.
Um in eine Private Krankenversicherung aufgenommen zu werden, wird zuvor durch die jeweilige Versicherung der Gesundheitszustand des Antragstellers genau nach vorheriger Angabe überprüft. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder Ausschlüssen führen. Auch die Ablehnung der kompletten Versicherung ist möglich. In der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Gesundheitsprüfung. Lediglich die Beiträge richten sich hier nach dem Einkommen des Versicherten. In der PKV gelten risikoabhängige Beiträge. Der Versicherte zahlt seinen Beitrag gemäß der vereinbarten Leistungen, dem Gesundheitszustand, dem Alter und Geschlecht. Auch für jedes Familienmitglied muss ein separater Antrag auf Versicherungsschutz gestellt werden. In der GKV hingegen sind nicht erwerbstätige Eheparter und Kinder kostenfrei mitversichert. Ein wichtiger Aspekt in der Privaten Krankenversicherung sind die Wechselmöglichkeiten. Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Jedoch bietet die PKV seit dem 1.1.2009 den sogenannten Basistarif an, der an den Versicherungsschutz und Beitrag in der GKV angelehnt ist. Das letzte nachteilige Gegenargument für die PKV ist somit endgültig abgeschafft.


möglich.