Wie kann ich mein Kind versichern?

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind über den Einheitsbeitrag alle nicht erwerbstätigen Personen der Familie mitversichert. Wenn Kinder in der privaten Krankenversicherung mitversichert werden sollen, bedarf es hierzu einem separaten Vertrag mit eigenständigem Beitragssatz. Besonders bei der Mitversicherung von Kindern gibt es immer wieder Unklarheiten darüber, wann und ob eine gesetzliche oder private Absicherung möglich, bzw. sinnvoll ist. Fakt ist, dass die Mitversicherung von Kindern davon abhängig ist, wie die Elternteile versichert sind, wer von den Versicherten mehr verdient und ob das Einkommen oberhalb der Jahresarbeitentgeltgrenze liegt, bzw. Versicherungsfreiheit vorliegt. Zur Verdeutlichung zeigen wir die unterschiedlichen Modelle auf:

1) Vater pflichtversichert, Mutter nicht berufstätig

Ist der Vater alleinverdienender Angestellter und in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert, so sind die nicht berufstätige Ehefrau und das Kind beitragsfrei über die gesetzliche Krankenversicherung familienversichert. Das Kind kann nicht privat krankenversichert werden.

2) Vater pflichtversichert, Mutter pflichtversichert

Arbeiten beide Elternteile in einem Angestelltenverhältnis und sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, so ist das Kind beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Das Kind kann nicht privat krankenversichert werden.

3) Vater freiwillig versichert in PKV, Mutter pflichtversichert in GKV

Ist der Vater in der privaten Krankenversicherung versichert weil sein Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt und die Ehefrau als Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, kann das Kind entweder privat oder freiwillig gesetzlich versichert werden, z.B. wenn es eine Erkrankung oder laufende Behandlung hat und die PKV eine Annahme ablehnen würde.

4) Vater privat versichert, Mutter pflichtversichert in GKV

Ist der Vater in der privaten Krankenversicherung versichert und liegt sein Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, und ist die Mutter in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, so muss das Kind beitragsfrei über die gesetzliche Krankenversicherung der Mutter versichert werden.

5) Vater freiwillig versichert in GKV, Mutter privat versichert in PKV (Vater höheres Einkommen als Mutter)

Ist der Vater mit höherem Verdienst freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung und die Mutter mit geringerem Einkommen in der privaten Krankenversicherung versichert, muss das Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung des Vaters versichert werden.

6) Vater freiwillig versichert in GKV, Mutter privat versichert in PKV (Vater niedrigeres Einkommen als Mutter)

Ist der Vater mit geringerem Verdienst freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung und die Mutter mit höherem Einkommen in der privaten Krankenversicherung versichert, so kann das Kind entweder privat oder gesetzlich krankenversichert werden.
 

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