Was ist die Beihilfe?

Die Beihilfe ist eine vom Staat eingerichtete Zuschussform zur Krankenversicherung. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht unter anderem an Krankheitskosten gewährt der Dienstherr dem Bediensteten auf Antrag nach unterschiedlichen Sätzen finanziellen anteiligen Ersatz an anfallenden ärztlichen Behandlungskosten.

Zum beihilfeberechtigten Personenkreis zählen unter anderem

  • Beamte und Richter,
  • Ruhestandsbeamte und Richter im Ruhestand
  • Witwen, Witwer und Kunder des vorgenannten Personenkreises
  • in einem öffentliche-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehende Personen, z.B. Verwaltungspraktikanten, Schulpraktikanten, usw.
     

Für Soldaten, Polizei- und Grenzschutzbeamte gelten anstelle der Beihilfeeinrichtung besondere Bestimmungen einer “freien Heilfürsorge”, die jedoch an den Bestimmungen der Beihilfe angelehnt ist.
 

Die Bundesbeihilfe hat Grenzen in der Höhe der Zuschüsse in den Bemessungssätzen für die beihilfefähigen Aufwendungen im Krankheistfall vorgesehen. Die Kostenübernahme der Beihilfe beträgt für alle Beihilfeberechtigten im Grundsatz 50% der entstehenden Kosten. Dieser Prozentsatz steigt auf 70%, wenn der Beihilfeberechtigte mehr als ein kindergeldberechtigtes Kind hat, wobei jedes Kind einzeln nochmals einen Beihilfesatz von 80% erhält, darunter auch Waisen. Ehegatten von Beihilfeberechtigten erhalten ebenfalls eine Beihilfe von 70%. Zusammen mit den Versicherungsleistungen dürfen die tatsächlichen Behandlungskosten nicht den kompletten Behandlungsaufwand übersteigen. Ausgenommen hiervon sind Zusatzleistungen zur Krankenversicherung, wie z.B. die Krankentagegeldversicherung oder Krankenhaustagegeldversicherung.

Weil die Beihilfe sich vom Leistungsumfang her nicht voll an die Leistungen der privaten Krankenversicherung angepasst hat, können bei bestimmten Kosten Eigenanteile für den Beihilfeberechtigten entstehen. Zum Beispiel wenn die Krankenversicherung eine bestimmte Zahnbehandlung voll ersetzt, die Beihilfe jedoch keine Leistung hierfür vorsieht und dem Beamten somit 50 bis 70% der Kosten nicht ersetzt werden. Aus diesem Grund sollten beihilfeberechtigte Personen in jedem Fall einen speziellen Beihilfeergänzungstarif abschließen, der für den Fall der Nicht-Leistung des Beihilfeträgers trotzdem eine volle Kostenübernahme gewährleistet. Diese sogenannten Prozentualtarife werden von den meisten privaten Krankenversicherungen wahlweise angeboten.
 

Vorsicht vor Lockvogeltarifen!
Als Beamter zählen Sie zu einer stark umworbenen Zielgruppe in der privaten Krankenversicherung. Vermeintlich günstige Beihilfetarife können Sich als Kostenfalle entpuppen mit versteckten Eigenanteilen. Achten Sie also darauf, dass Sie beim richtigen Anbieter landen. Über unser Angebotsformular haben Sie die Möglichkeit, den Kontakt zu einem zertifizierten und unabhängigen Versicherungsberater herzustellen, der mehrere Anbieter für die Beamtenversorgung miteinander vergleicht, auch Testsieger. So können Sie leichter entscheiden, welcher Anbieter das beste Angebot für Sie bereithält und sparen Zeit und Geld. Weiter zum PKV-Vergleich für Beamte >>>