PKV Beiträge von der Steuer absetzen - Tipps und Infos

Und jedes Jahr grüßt die Steuererklärung! Zwar lassen sich durch Ausnutzen sämtlicher Tatbestände erhebliche Summen einsparen, doch dies ist leider mit ein wenig Arbeit verbunden. Allerdings räumt der Gesetzgeber bis Ende Mai ja eine recht lange Frist ein, sodass alles sorgfältig erledigt werden kann. Gerade in Bezug auf die Beiträge zur privaten Krankenversicherung lassen sich seit dem Jahr 2010 erhebliche Sparvorteile nutzen, die im folgenden Beitrag kompakt beleuchtet werden sollen. Insofern sollte man sich nicht die Mühe sparen, alle steuerlichen Sparpotenziale mit Blick auf Vorsorgeaufwendungen voll auszuschöpfen. 
 

 

Formale Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur PKV

Damit die Beitrage bei der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden können, ist eine Bescheinigung des Versicherers von Nöten (Details dazu regelt Paragraf 10 Absatz 1 Nr. 3 des Einkommenssteuergesetzes). Im Übrigen können auch die Beiträge für Ehepartner und Kinder steuerlich geltend gemacht werden. Sofern übrigens die persönliche Steuer-ID-Nummer bei der Krankenkasse hinterlegt wird, kann diese die geleisteten Beiträge bereits an das zuständige Finanzamt übermitteln. Diese Form der steuerlichen Absetzbarkeit fällt in den Bereich der Vorsorgeaufwendungen, wozu auch Beiträge zur Pflege- und Haftpflichtversicherung gehören. Im entsprechenden Teil der Steuererklärung sind also die konkreten Beträge zu summieren. Die deutlich verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen gilt seit dem Jahr 2010 mit dem Inkrafttreten des so genannten Bürgerentlastungsgesetzes. Damals sollten diese Steuerentlastungsimpulse dafür sorgen, dass die in der Weltwirtschaftskrise dramatisch eingebrochene Wirtschaftsleistung in Deutschland wieder an Schwung gewinnt. 
 

Die Höhe der steuerlichen Absetzbarkeit: Wie viel kann abgesetzt werden?

Grundlegend ist zu berücksichtigen, dass der Basistarif der PKV in etwa dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Die Höhe bzw. der Kostenumfang dieses Basistarifes ist für die Absetzbarkeit der Beiträge für die private Krankenversicherung maßgebend. Die Summe des zu versteuernden Einkommens wird sich also vermindern, sodass ein geringerer Steuersatz fällig wird. Der Versicherungsanbieter wird die Beiträge zur privaten Krankenversicherung in abzugsfähige sowie nicht abzugsfähige Beiträge aufteilen. Es gilt, dass nur abzugsfähige Versicherungsleistungen abgesetzt werden können. Nicht abzugsfähig sind etwa die Kosten für die Chefarztbehandlung oder ein Einzelzimmer, da diese im Leistungskatalog des Basistarifes nicht vorgesehen sind. Nicht abzugsfähig sind übrigens auch die Beiträge für das Krankentagegeld. Die Beiträge zur PKV im Rahmen der Basisabsicherung gelten als Sonderausgaben, die in der Regel voll absetzbar sind. Eine komplizierte Rechnung ergibt sich für Versicherte hierbei nicht, denn der Versicherer stellt eine Bescheinigung aus, aus der klar hervorgeht, welche Teile der Versicherung zum abzugsfähigen Basistarif gehören. Die ebenfalls zu leistenden Beiträge zur Pflegeversicherung können zu 100 % bei der Steuererklärung abgesetzt werden. Da auch Ehepartner und Kinder mit veranlagt werden können, kann die Steuerersparnis durch die Absetzbarkeit der PKV Beiträge schnell in den vierstelligen Bereich gelangen. 
 

Was Angestellte in Bezug auf die Absetzbarkeit der Beiträge zur PKV wissen sollten

Bei der jährlichen Steuererklärung ist der gesamte Versicherungsbeitrag anzugeben, also inklusive des Zuschusses, den der Arbeitgeber bis maximal 50 % der Beitragsbemessungsgrenze leistet. Aktuell ist gemäß Bürgerentlastungsgesetz vorgesehen, dass im Jahr maximal 1.900 Euro an Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden können, sofern der Arbeitgeber einen Teil der anfallenden Sozialbeiträge übernimmt. 
 

Selbstständige und Freiberufler und die steuerliche Geltendmachung der PKV Beiträge

Naturgemäß müssen Freiberufler und Selbstständige die Kosten für die Krankenversicherung alleine decken, das sonst übliche paritätische Prinzip greift hier nicht. Daher steigt die maximale Grenze für Sonderausgaben für diese Gruppe auf 2.800 Euro im Jahr. Natürlich kann es passieren, dass die tatsächlichen Kosten die genannte Pauschale übersteigen. In diesem Fall kann darüber hinaus nur das steuerlich geltend gemacht werden, was dem Leistungskatalog des Basistarifes entspricht. Kosten für eine übliche Selbstbeteiligung können übrigens nicht von der Steuer abgezogen werden. 
 

Was geschieht im Falle von Beitragsrückerstattungen?

Ein Vorteil der privaten Krankenversicherung ist es, dass bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen über einen bestimmten Zeitraum Rückerstattungen möglich sind. Dies ist erfreulich, aber leider auch für die Steuererklärung relevant! Beitragsrückerstattungen müssen in der Steuererklärung angegeben werden, denn sie verringern die Höhe der Sonderausgaben. In diesem Sinne müssen Rückerstattungen quasi als positive Einnahmen bei der Erstellung der Steuererklärung unbedingt berücksichtigt werden. Trotzdem lohnen sich die Rückerstattungen, denn in der Regel lässt sich so mehr sparen, auch wenn die Steuerlast ein wenig höher ausfällt. Natürlich muss hier auch wieder differenziert werden, welche Rückerstattungen zum Basistarif gehören. Rückerstattungen, die sich auf Leistungen wie die Chefarztbehandlung beziehen, sind nicht steuerlich zu berücksichtigen. In der Regel ist es mittlerweile aber so, dass der Versicherer neben den Beiträgen auch etwaige Rückzahlungen an das zuständige Finanzamt meldet, sodass von Beginn an eine gewisse Transparenz herrscht. Wenn beispielsweise eine Beitragsrückerstattung im Juli 2014 für das Kalenderjahr 2013 erfolgt, so ist diese Summe von den steuerlich absetzbaren Beträgen für das Kalenderjahr 2014 abzuziehen. 
 

Eine kleine Steuerkunde: Sonderausgaben zur Krankenversicherung korrekt absetzen

Es handelt sich hierbei um Sonderausgaben, die laut Steuerrecht als private Aufwendungen bezeichnet werden. Es handelt sich also weder um Werbungs- noch um Betriebskosten. Bei der zu berechnenden Steuerlast werden sie vom Gesamtbetrag der Einkünfte subtrahiert, wenn der Pauschalbetrag überschritten wird. Entsprechend ist bei der Steuererklärung das Formblatt ‚Vorsorgeaufwendungen‘ zu wählen. Wer softwarebasiert die Steuererklärung erstellt, wird in der Regel ohne Probleme mit gezielten Fragen durch dieses Gebiet geführt. 
 

Von der Steuer absetzen: Regelungen für die gesetzliche Krankenversicherung

Steuerpflichtige, die einer gesetzlichen Krankenkasse angehören, dürfen in aller Regel davon ausgehen, dass die vollständigen Beiträge abgesetzt werden können. Im Rahmen der PKV ist dies in Bezug auf die Leistungen des Basistarifes ebenfalls möglich. Insofern können die oben genannten Pauschalen auch überschritten werden, wenn die tatsächlichen Kosten der Basisversorgung höher sind (hierbei kommt es nicht auf die Art der Krankenversicherung an). Auch immer häufiger anzutreffende Zusatzbeiträge gehören zur so genannten Basisversorgung, sodass sie steuerlich geltend gemacht werden können. Lediglich die Beiträge für das Krankengeld sind in beiden Versicherungsformen nicht steuerlich absetzbar. Praxisorientierte Berechnungen zeigen, dass dadurch jährlich eine etwa 4%-tige Kürzung des abzugsfähigen Beitrags hinzunehmen ist. Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind übrigens ebenfalls vollumfänglich absetzbar. 
 

Tipp: Steuern sparen im Falle der Vorauszahlung der PKV Beiträge

Sofern finanziell bzw. organisatorisch möglich, kann ein privat Versicherter die Beiträge für zwei Jahre im Voraus leisten. Selbstständige und Freiberufler können so eine Senkung der zu versteuernden Einnahmen bewirken und vorteilhaft handeln. In Zeiten chronisch niedriger Zinsen ist dies eine recht attraktive ‚Anlageform‘. Da Freiberufler und Selbstständige an keine Einkommenshöhe gebunden sind, müssen sie nicht wie Angestellte fürchten, unter die aktuelle Jahreseinkommensgrenze zu fallen.


 

Kompakte Zusammenfassung: das Wichtigste zum Thema ‚PKV von der Steuer absetzen‘

  • mit Inkrafttreten des Bürgerentlastungsgesetzes 2010 können Beiträge zur PKV als Sonderausgaben in wesentlich größerem Umfang abgesetzt werden
  • generell gilt: abgesetzt werden (ggf. über die geltende Pauschale hinaus) kann nur das, was dem Basistarif entspricht (vergleichbar mit dem Leistungsniveau der GKV)
  • auch die Beiträge für Ehepartner und Kindern können geltend gemacht werden
  • für Angestellte mit privater Krankenversicherung gilt eine Pauschale von 1.900 Euro im Jahr in puncto Sonderausgaben
  • für Selbstständige/Freiberufler erhöht sich diese Pauschale auf 2.800 Euro im Jahr
  • für die steuerliche Geltendmachung der Beiträge zur PKV ist eine Bescheinigung nach Paragraf 10 Absatz 1 Nr. 3 des Einkommenssteuergesetzes nötig
  • bitte berücksichtigen: Beitragsrückerstattungen mindern als positives Einkommen die abzugsfähige Summe
  • Beiträge für das Krankentagegeld können nicht von der Steuer abgesetzt werden
  • als Sonderausgaben gehören die Kosten für die Beiträge in den Bereich der privaten Vorsorgeaufwendungen
  • in der GKV können die Kosten für die Beiträge in aller Regel in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden
 

 

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