Schönheitsoperationen – Übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten?

Egal ob Männer oder Frauen, viele Deutsche sind nicht mit ihrem äußeren Erscheinungsbild zufrieden. Sie ärgern sich über Falten, über die krumme Nase oder über unnötige Fettpolster. Seit Jahren steigt die Anzahl der durchgeführten Schönheits-OPs daher stetig an, wie die Ästhetische Chirurgie Deutschland (GÄCD) berichtet. Allerdings sind solche Eingriffe oft extrem teuer und werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Anders verhält es sich bei der privaten Krankenversicherung (PKV), die unter bestimmten Bedingungen für die Kosten aufkommt. Doch welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Welche Eingriffe bezahlt die PKV und welche Schönheits-OPs müssen die Mitglieder aus eigener Tasche finanzieren? Und wer kommt eigentlich dafür auf, wenn eine Schönheits-OP Komplikationen nach sich zieht? 
 

Wann muss die PVK die Schönheits-OP bezahlen?

Wer sich selbst schon einmal mit der Frage beschäftigt hat, ob er sich privat oder gesetzlich krankenversichern sollte, wird sicher bereits festgestellt haben, dass die private Krankenversicherung zahlreiche Vorteile bietet. Privatversicherte profitieren von zahlreichen Mehrleistungen im Vergleich zu Personen, die gesetzlich versichert sind. Sogar Schönheitsoperationen werden von privaten Krankenversicherungen übernommen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Kosten für eine Schönheitsbehandlung müssen von der privaten Krankenversicherung beglichen werden, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht. Das bedeutet: Es muss ein krankhafter Zustand vorliegen, der nur durch eine Schönheitsoperation behoben werden kann. Dies besagen die Versicherungsbedingungen der PKV.

Typische Behandlungen, die von der PKV bezahlt werden, sind daher:

  • Fehlsichtigkeitskorrekturen mit dem LASIK-Verfahren
  • Brust-OPs
  • Nasenkorrekturen

Aber auch andere Eingriffe werden bezahlt, sofern eine Diagnose vom Arzt vorliegt, die eine medizinische Notwendigkeit nachweist. 
 

Korrektur einer Fehlsichtigkeit mit LASIK

Lange Zeit wollten die privaten Krankenversicherungen nicht dafür aufkommen, wenn ein Versicherungsnehmer seine Sehschwäche mittels LASIK korrigieren lassen wollte. Oft haben sie dann nur auf preiswerte Alternativen wie eine Brille verwiesen. Mittlerweile ist dieses Vorgehen der PKV aber nicht mehr rechtens, weil einige Gerichte urteilten, dass der Versicherungsnehmer selbst entscheiden darf, wie er seine Fehlsichtigkeit korrigieren lassen möchte. Die billigste Lösung muss also nicht akzeptiert werden, sodass die PKV die Kosten für eine Fehlsichtigkeitskorrektur mit LASIK übernehmen muss.
 

Brust-OP

Auch bei einer Brust-Operation lässt sich oft eine medizinische Notwendigkeit anführen. Das gilt zum Beispiel für Frauen, deren Brüste eine unregelmäßige Form aufweisen, sodass sie psychisch darunter leiden. Dann übernimmt die PKV die Kosten für die OP. Auch Brustverkleinerungen werden oft bezahlt, weil zu große Brüste mit Rückenschmerzen und entzündlichen Hautveränderungen einhergehen können.
 

Nasenkorrekturen

Die Kosten für eine Nasenkorrektur werden in einigen Fällen ebenfalls von der PKV erstattet. Gerade wenn eine schiefe Nase die Atmung extrem einschränkt und eine Korrektur die einzige Möglichkeit darstellt, die optimale Nasenatmung wiederherzustellen, kommt die PKV für die Kosten auf. Auch wenn die Fehlstellung der Nase bei dem Betroffenen ein psychisches Leiden verursacht, hat er gute Chancen, dass die PKV die Kosten der Behandlung trägt. 
 

Was tun, wenn die PVK die Kostenübernahme ablehnt?

Bei Behandlungen, die ausschließlich kosmetisch sind, übernimmt die PKV die Kosten jedoch nicht. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Entfernung von Tattoos
  • Fettabsaugen
  • Augenlidstraffungen

Versicherungsnehmer, die sich lediglich ein paar Fettpolster entfernen lassen wollen oder eine Augenlidstraffung für ein jüngeres Aussehen anstreben, müssen die Behandlungskosten selbst bezahlen. Entsprechende Anträge auf Kostenübernahme werden von der PKV abgelehnt. Wer dennoch eine Schönheitsoperation plant, für die grundsätzlich keine medizinische Notwendigkeit besteht, kann in Erwägung ziehen, einen Kredit für den Eingriff aufzunehmen. Dabei lohnt sich ein umfassender Online-Kreditvergleich bei einem kostenfreien Portal wie smava.de, denn indem der Anbieter mit den günstigsten Konditionen ausgewählt wird, lassen sich bis zu 2.000 Euro sparen.

Sofern ein Antrag auf Kostenübernahme von der PKV abgelehnt wird, obwohl eine medizinische Notwendigkeit besteht, sollten die Betroffenen aber hartnäckig bleiben. Der behandelnde Arzt sollte schriftlich bestätigen, dass die Behandlung aus medizinischer Sicht erforderlich ist. Sofern sich die Versicherung dennoch weigert und auf die Aussagen eigener Ärzte beruft, sollten Versicherungsnehmer die Stellungnahme anfordern. Dank ihr wird oft deutlich, dass nicht alle Umstände berücksichtigt oder falsche Voraussetzungen angenommen wurden. Wenn alles nichts hilft, wendet man sich am besten an einen spezialisierten Fachanwalt für Versicherungs- oder Medizinrecht.
 

Wer zahlt für Folgebehandlungen durch etwaige Komplikationen?

Wie bei jeder Operation kann es auch bei einer Schönheits-OP zu Komplikationen kommen. Schätzungen zufolge leiden acht Prozent der männlichen und über 20 Prozent der weiblichen Patienten unter den negativen Folgen einer Schönheitsbehandlung. Wenn es nach einer Schönheits-OP zu Folgeerkrankungen kommt, lehnt es die PKV nicht grundsätzlich ab, die Kosten zu tragen. Das gilt beispielsweise dann, wenn der Eingriff durch einen renommierten Chirurgen durchgeführt wurde und es dennoch zu Komplikationen kommt. Lässt man sich jedoch im Ausland von einem Operateur verschönern, um Geld einzusparen, so besteht die Gefahr dafür, dass man bei einem Missglücken des Eingriffs auf etwaigen Folgekosten sitzenbleibt.

Mittlerweile werden aber Versicherungen angeboten, die auch die Kosten für postoperative Komplikationen tragen. Das ist ein sehr wichtiger Aspekt, denn wie bei jedem anderen Eingriff kann es auch bei einer Schönheits-OP zu Embolien, Thrombosen, Narben und Infektionen kommen. Eine sogenannte Folgekostenversicherung deckt die Kosten, die für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung entstehen. Es werden demnach die Kosten für eine OP, eine Untersuchung und eine ambulante Behandlung übernommen, sofern es nach einer medizinisch nicht erforderlichen plastischen oder ästhetischen Behandlung zu Komplikationen kommen sollte. Auf diese Weise lassen sich zahlreiche Schönheits-OPs gegen teure Nachbehandlungen versichern, wie etwa Brustvergrößerungen, Brustverkleinerungen, Gesichtsliftings, Fettabsaugungen und Bauchstraffungen. Wie teuer ein solcher Versicherungsschutz ist, hängt davon ab, welcher kosmetische Eingriff durchgeführt werden soll. Rauchende Versicherungsnehmer zahlen zudem höhere Beiträge.


Ein kostenloser Tarifvergleich macht Sinn

Wenn Sie über kosmetische Korrekturen nachdenken, ist es wichtig, die Finanzierung dieser Eingriffe genau zu verstehen. Wie in unserem Beitrag erwähnt, gibt es deutliche Unterschiede in der Kostenübernahme für Schönheitsoperationen und die Deckung etwaiger gesundheitlicher Folgen durch Krankenversicherungen. Über unser Formular können Sie kostenlos Kontakt zu einem Experten aufnehmen. Dieser bietet Ihnen einen Überblick über passende Voll- oder Zusatztarife, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten sind. So können Sie eine informierte Entscheidung treffen und unerwartete Kosten vermeiden.

 

 

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