Was ist die Versicherungspflichtgrenze in der PKV?
Die Versicherungspflichtgrenze wird auch als Arbeitsentgeltgrenze bezeichnet und stellt den Grenzwert des Jahresarbeitsentgelts dar, bis zu dem ein Arbeitnehmer sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichern muss, bzw ab wann die Versicherungspflicht entfällt und ein Beitritt in die private Krankenversicherung möglich ist.
Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Einkommen in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, scheiden so zum Ende des dritten Jahres (31.12.) automatisch aus der Krankenversicherungspflicht aus, wenn der Lohn auch nach dem 1.1. des vierten Jahres über der Arbeitsentgeltgrenze liegt.
Im Jahr 2009 beträgt die Versicherungspflichtgrenze für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung 4.050,00 Euro Monatswert, bzw. 48.600 Euro Jahreswert. Die Versicherungspflichtgrenzen werden jährlich neu festgelegt, mit nahezu immer ansteigender Tendenz.


