Bald kommt der interaktive Klinik-Atlas - Bundestag beschließt Krankenhaustransparenzgesetz

News-Artikel vom: 22.11.2023

Welche Leistungen und welche Behandlungsqualität kann ich bei einem Krankenhaus erwarten? Eine Antwort auf diese Frage soll künftig ein „amtliches“ Vergleichs-Portal im Internet bieten - der sogenannte interaktive Klinik-Atlas . Der Bundestag hat vor wenigen Wochen das Krankenhaustransparenzgesetz verabschiedet und damit die gesetzliche Grundlage für den Klinik-Atlas geschaffen. Im Mai nächsten Jahres soll das Portal online gehen. Mehr Qualitätstransparenz kann man eigentlich nur begrüßen, trotzdem ist das Vorhaben nicht unumstritten.

Der Atlas soll den Nutzern wichtige Informationen liefern, um künftig eine bessere Entscheidung treffen zu können, an welchem Krankenhaus man einen Eingriff oder eine Behandlung durchführen lässt. Die Angaben sollen übersichtlich und in allgemeinverständlicher Form erfolgen, so dass auch medizinische Laien sich ein fundiertes Urteil bilden können. Die Angaben sollen fortlaufend aktualisiert werden, so dass der Klinik-Atlas stets à jour ist. Die Aktualität ist eine wesentliche Voraussetzung, damit der Atlas seinen Zweck erfüllt. Zum Start des Vergleich-Portals im kommenden Jahr soll der Atlas bereits mit den Daten dieses Jahres gefüllt sein.
 

Welche Informationen bietet der Klinik-Atlas?

Das Gesetz verpflichtet die Krankenhäuser, die nötigen Daten an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zu melden. Dieses sammelt die Informationen und führt Auswertungen durch. Die Resultate werden an das das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) weitergeleitet, das die Aufbereitung für die Veröffentlichung im Klinik-Atlas besorgt. Zum Start des Portals sollen für jedes Krankenhaus folgende Informationen zur Verfügung stehen:

  • die Fallzahlender angebotenen Leistungen - differenziert nach Leistungsgruppen;
  • Angaben über das vorgehaltene pflegerische und ärztliche Personal;
  • Komplikationsraten für bestimmte Eingriffe. Damit sind Angaben zur Häufigkeit von nicht (vollständig) geglückten Eingriffen gemeint - ein heikler Punkt;
  • die Zuordnung des jeweiligen Krankenhauses zu einer Versorgungsstufe (Level I bis III) nach der Anzahl und Art der mindestens zu erbringenden Leistungen.

Die Versorgungsstufen gliedern sich wie folgt in: Grundversorgung, Regel- und Schwerpunktversorgung sowie Maximalversorgung. Bei der Grundversorgung wird nochmals unterschieden zwischen Grundversorgern mit Notfallversorgung (Level In) und Grundversorgern der integrierten ambulant/stationären Versorgung (Level Ii).
 

Kritik: Level-Einteilung benachteiligt Kliniken mit Basisversorgung 

Perspektivisch ist angedacht, den Atlas um weitere Angaben zu erweitern, um einen noch umfassenderen Vergleich zu ermöglichen. Seitens des GKV-Verbandes wird der Antritt des Krankenhaustransparenzgesetzes grundsätzlich begrüßt, allerdings sieht man die vorgesehenen Angaben als nicht ausreichend an für einen fundierten Qualitätsvergleich. Kritischer hat sich der PKV-Verband im Rahmen der Gesetzesberatungen geäußert. Kritisiert wurde u.a. der vorgesehene Bezug der Qualitätsdaten zu den Versorgungsstufen. Mit der Level-Zuordnung werde suggeriert, dass Krankenhäuser mit niedrigerem Level eine geringere Qualität besäßen als solche mit höherem Level. Das sei nicht zutreffend.

In die gleiche Richtung geht die Kritik der Deutschen Krankenhausgesellschaft , die eine einseitige Benachteiligung der Krankenhäuser mit Grundversorgung sieht. Sie bezweifelt darüber hinaus den Informationsmehrwert des Klinik-Atlas, da bereits vergleichbare Informationsangebote im Netz existierten. Der Live-Auftritt des Vergleichs-Portals im kommenden Jahr wird zeigen, ob diese Kritik berechtigt ist.

 

 

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