Die Altersrückstellungen der PKV sollen den altersbedingten Beitragsanstieg auffangen. Seit dem 1. Januar 2000 wird gesetzlich verpflichtend bei Neuverträgen ein 10 Prozent-Beitragszuschlag erhoben, dessen Gegenwert den Altersrückstellungen zugeführt wird. Betroffen sind Versicherte vom 22. bis zum 61. Lebensjahr. Ab dem 65. Lebensjahr werden die Rückstellungen dann zur Beitragsentlastung eingesetzt.
Bisher 288 Mrd. Euro Altersrückstellungen gebildet
Die mit dem Zuschlag erzielten Einnahmen sind bis zur Rückstellungsauflösung anzusammeln und von den Krankenversicherern anzulegen. Die erzielten Kapitalerträge stocken das Rückstellungspolster zusätzlich auf. Der Anlagerfolg beeinflusst daher den Rückstellungsaufbau mit. Seit der Einführung der Regelung konnte in der PKV „Zug um Zug“ ein beachtlicher Kapitalstock aufgebaut werden. Ende 2020 erreichten die Altersrückstellungen die Summe von 288 Milliarden Euro. Alleine im vergangenen Jahr wurden der Altersreserve 14 Mrd. Euro neu zugeführt.
EZB-Politik führt zu Anlagenotstand
Bei den Kapitalanlagen der Versicherer stehen regelmäßige, möglichst konstante Erträge und Sicherheit im Fokus. Es sind auch hier bestimmte Vorgaben zu beachten. Deshalb werden überwiegend verzinsliche Investments gewählt. Die Anlage erfolgt „auf lange Sicht“. Das erklärt sich nicht nur aus der angestrebten sicheren Ertragsperspektive, sondern auch aus dem Anlagezweck. Die Rückstellungsbildung erfolgt oft über Jahrzehnte bis zur erstmaligen Auflösung. Die Versicherer setzen hier auf langfristige Anleihen guter Bonität, Immobilien mit gut kalkulierbaren Mieterträgen und Infrastruktur-Investments, die oft ebenfalls zinsähnliche Erträge bieten.
Diese an und sich vernünftige Anlagepolitik, die die Versicherer nur in gewissen Grenzen selbst gestalten können, hat allerdings ein Problem. Sie leidet unter der fortgesetzten Niedrigzinspolitik der EZB. Im Zuge der Finanzkrise 2008/2009 hat die Euro-Notenbank den Leitzins immer weiter heruntergefahren. Seit 10. März 2016 liegt er unverändert bei null Prozent. Ein Ende dieses Zustands ist vorerst nicht in Sicht. Diese Politik hat sich in einem Renditeverfall bei verzinslichen Anlagen bis hin zu Negativrenditen ausgewirkt. Vielfach wird von einem Anlagenotstand gesprochen.
Nettoverzinsung in der PKV - noch beachtlich, aber sinkend
Den bekommen auch die privaten Krankenversicherer zu spüren. Die Nettoverzinsung ihrer Kapitalanlagen sinkt seit Jahren mehr oder weniger kontinuierlich wie die nachstehende Abbildung zeigt - von fast 4,3 Prozent in 2009 auf noch rund 2,9 Prozent in 2020. Das dürfte nicht das berühmte „Ende der Fahnenstange“ sein. Solange keine Zinswende in Sicht ist, wird sich dieser Prozess fortsetzen.
Dass 2020 überhaupt noch eine Nettoverzinsung von fast drei Prozent erzielt werden konnte, wird manchen überraschen, der die mageren Zinsangebote von Banken kennt. Drei-Prozent-Verzinsungen sind hier praktisch nicht mehr zu finden. Die privaten Krankenversicherer zehren von ihren noch höher verzinsten Anlagen aus der Vergangenheit. Und bei Immobilien- und Infrastruktur-Investments sind auch jetzt noch nennenswerte Renditen möglich. Trotzdem wird sich der Abwärtstrend bei der Nettoverzinsung fortsetzten, denn immer mehr gut verzinste Alt-Anlagen laufen aus, ohne dass adäquate Folge-Anlagen möglich sind.
Ein Faktor bei Beitragserhöhungen
PKV-Versicherte bekommen das bei ihren Beiträgen zu spüren. Schlechtere Verzinsungen lösen zwar nicht sofort eine Beitragserhöhung aus, müssen aber bei fälligen Beitragsanpassungen mit berücksichtigt werden. Das ist ein Faktor, der zuletzt viele Tarife teurer gemacht hat.