Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten - Entlastung schon ab 2020?

Vor wenigen Tagen haben sich die Spitzen der Großen Koalition nach langem Ringen auf einen Kompromiss bei der Grundrente geeinigt. Dies wurde als Erfolg und Beweis für die Handlungsfähigkeit der Koalitionäre gefeiert. Bei der Freude ging fast ein wenig unter, dass zu dem Kompromiss auch eine Reform der Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten gehört.

Rein sachlich hat diese mit der Grundrente nichts zu tun. Die Reform war Teil der Verhandlungsmasse. Bereits seit Längerem hat sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für eine Entlastung der Betriebsrentner bei der Krankenversicherung eingesetzt. Er war aber am Widerstand der Bundeskanzlerin gescheitert, die sich wegen der Kosten verweigert hatte. Jetzt scheint offenbar der Weg frei zu sein.
 

Bisher ein Fünftel der Betriebsrente für Sozialabgaben

Die Ausgangslage ist für Betriebsrentner wenig befriedigend. Seit 2004 müssen Sie für Betriebsrenten volle Krankenkassenbeiträge gezahlt werden. Das heißt: 14,6 Prozent zzgl. des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Es gibt dafür keinen Zuschuss von der Rentenversicherung und ein Arbeitgeberanteil kann naturgemäß auch nicht anfallen. Zusätzlich sind noch 3,05 Prozent Beitrag für die soziale Pflegeversicherung fällig, die ebenfalls zu 100 Prozent alleine zu tragen sind. Zusammen ist etwa ein Fünftel der Betriebsrente für Kranken- und Pflegeversicherung aufzubringen - das schmerzt.

Bisher waren nur PKV-Versicherte fein raus. Ihre Krankenversicherungsbeiträge sind unabhängig vom Einkommen. Ob eine Betriebsrente gezahlt wird und wie hoch diese ausfällt, ist bei ihnen irrelevant. Die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung sind ebenfalls nicht tangiert. Ohne Belastung bleiben auch gesetzlich krankenversicherte Rentner mit Mini-Betriebsrenten. Bis zu einer Freigrenze von 155,75 Euro p.m. werden keine Krankenkassenbeiträge erhoben. Liegt die Betriebsrente aber nur einen Euro höher, sind für den gesamten Betrag Beiträge fällig.
 

Freibetrag statt Freigrenze

Das soll sich künftig ändern. Die bisher geltende Freigrenze soll durch einen Freibetrag ersetzt werden. Das ist mehr als ein semantischer Unterschied. Beim Freibetrag werden nur die darüber liegenden Betriebsrentenanteile „verbeitragt“. Bei der Freigrenze dagegen die gesamte Betriebsrente, sobald die Grenze überschritten ist. Der neue Freibetrag soll außerdem ab 2020 mit 159 Euro p.m. geringfügig höher liegen als die heutige Freigrenze.

Nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Spahn erzielen heute rd. 60 Prozent der Betriebsrentner eine Betriebsrente von weniger als 318 Euro. Bei diesem „Grenzbetrag“ wäre nach der Neuregelung genau die Hälfte der Betriebsrente abgabenfrei, Beiträge in bisheriger Höhe wären nur auf die andere Hälfte zu zahlen. Im Ergebnis würde eine ähnliche Belastung wie bei der gesetzlichen Rente entstehen.
 

Reform kostet die Krankenkassen 1,2 Mrd. Euro p.a.

Schätzungen zufolge würde für ein Drittel der Betriebsrentner die Abgabenpflicht wegen Betriebsrenten unter 159 Euro p.m. komplett entfallen. 60 Prozent würden maximal die Hälfte der Beiträge zahlen. Und auch die restlichen 40 Prozent würden immer noch gegenüber der heutigen Situation sparen.

Der neue Freibetrag bedeutet für die Krankenkassen rund 1,2 Mrd. Euro Mindereinnahmen pro Jahr. Sie sollen durch höhere Zuschüsse aus dem Gesundheitsfonds und aus dem Rücklagenpolster der gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden.
 

Schon ab 1.1.2020?

Der Bundesgesundheitsminister will, dass die Neuregelung bereits zum 1.1.2020 wirksam wird und hat eine entsprechende Gesetzesformulierung vorgelegt. Viel Zeit bis dahin bleibt nicht mehr. Größere Widerstände und Hürden dürfen sich nicht mehr auftun, wenn das Vorhaben gelingen soll.

 

 

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