Umstrittener Vorschlag - Impfstatus bei der PKV-Prämie berücksichtigen?

Derzeit wird in Deutschland heftig über das Thema Impfpflicht im Zusammenhang mit Schutz vor Corona gestritten. Zwar wird der Impfzwang überwiegend abgelehnt, aber die Forderungen werden lauter, Ungeimpfte bei den Kosten ihres (Nicht-)Handelns stärker in die Pflicht zu nehmen. Genau zu diesen Stimmen passt eine Wortmeldung von Norbert Rollinger, Vorstandschef der R+V Versicherung.

In einem Interview zeigte Rollinger wenig Verständnis für Impfverweigerer und meinte, irgendwann könne die Versicherungsbranche gezwungen sein, bei den PKV-Tarifen zwischen Geimpften und Ungeimpften zu differenzieren. Die Krankenversicherung würde dann für Impfverweigerer deutlich teurer werden, weil auch das Kostenrisiko größer ist. Rollinger verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass zum Beispiel auch Raucher und andere riskante Verhaltensweisen bei der Prämienkalkulation berücksichtigt würden.
 

Stationäre Corona-Behandlungen kosten Zehntausende

Tatsächlich sind die Kosten einer stationären Covid-Behandlung beträchtlich. Die Zeitung WELT hat dazu Daten bei der AOK abgefragt. Danach kostet ein Krankenhaus-Aufenthalt wegen Corona im Schnitt 10.200 Euro. Ist künstliche Beatmung erforderlich, steigen die Kosten auf 34.200 Euro. In besonders schweren Fällen können die Behandlungskosten sogar Größenordnungen in der Nähe von 80.000 Euro erreichen. Allerdings benötigt nur ein geringer Teil der Corona-Erkrankten tatsächlich eine stationäre Behandlung, bei den meisten Betroffenen läuft die Erkrankung zum Glück glimpflich ab.

Im Augenblick handelt es sich bei der Äußerung Rollingers eher um ein Gedankenspiel als um einen konkreten Plan. Die R+V würde bei der Umsetzung wohl kaum vorpreschen, denn sie gehört nicht zu den großen Playern am Markt. Zwar hat die Versicherungsgruppe der Volks- und Raiffeisenbanken in der Versicherungsbranche durchaus Gewicht, im PKV-Segment belegt sie aber - bezogen auf die Bruttobeiträge - nur Rang 18, Marktführer Debeka ist etwa zehnmal so groß.
 

Was gegen getrennte Tarife spricht

Die WELT fragte daher auch bei mehreren anderen großen Krankenversicherungen nach ihrer Haltung zur Berücksichtigung des Impfstatus in den Tarifen. Danach gibt es derzeit keine konkreten Pläne, den Impfstatus in die Gesundheitsprüfung bei Versicherungsanträgen aufzunehmen. Allerdings wurde nicht gesagt, dass es mit Sicherheit auch in Zukunft dabei bleibt. Eine Hintertür will man sich wohl offenhalten.

Gegen eine Differenzierung spricht jedoch, dass getrennte Tarife einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand darstellen würden, dessen Kosten sich nur dann rechnen, wenn die Unterschiede in der Leistungsinanspruchnahme bei Geimpften und Ungeimpften von Dauer sind. Das ist derzeit schwer abzusehen. Zwar wird das Corona-Virus nicht wieder verschwinden. Es könnte aber sein, dass es bei ausreichender „Durchimpfung“ der Bevölkerung eher den Charakter herkömmlicher Grippe-Erkrankungen bekommt, was die Infektionslage betrifft.
 

Impfstatus vorerst nicht im Antrag

Wer sich nicht impfen lässt, muss also vorerst nicht befürchten, höhere Prämien zu zahlen, Leistungsausschlüsse akzeptieren zu müssen oder gar abgelehnt zu werden. Im Versicherungsantrag taucht das Thema Covid-Impfung nicht auf. Dass die Versicherungswirtschaft aber die weitere Entwicklung der Corona-Lage intensiv beobachtet und daraus ihre Schlüsse zieht, davon darf man auf jeden Fall ausgehen.

 

 


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