
Immer wieder gibt es Klagen über zu hohe Beiträge in der PKV - meistens dann, wenn Beitragsanpassungen anstehen. Dabei geht fast ein wenig unter, dass die privaten Krankenversicherer Jahr für Jahr auch etliche hundert Millionen Euro an ihre Versicherten an Beiträgen zurückerstatten. Die effektive Beitragsbelastung kann sich dadurch um bis zu ein Drittel, in einzelnen Tarifen sogar um die Hälfte reduzieren.
Die Beitragsrückerstattung ist ein Instrument der Krankenvollversicherung. Allerdings kommt längst nicht jeder Versicherte in den Genuss dieser „Ausschüttung“ seines Versicherungsunternehmens. Nutznießer sind in erster Linie Versicherte, die im vorhergehenden Jahr keine Rechnungen zur Erstattung eingereicht haben. Gelegentlich gibt es Beitragsrückerstattungen auch schon dann, wenn nur in geringem Umfang Rechnungen eingereicht wurden - in diesem Fall in reduzierter Form.
Manchmal tarifgebunden, oft geschäftspolitisch entschieden
Dass Beitragsrückerstattungen tariflich vereinbart sind, stellt eher die Ausnahme als die Regel dar. Ist das gegeben, besteht ein Rechtsanspruch auf Rückerstattung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei den meisten Versicherern ist die Ausschüttung dagegen eine geschäftspolitische Entscheidung, die jährlich neu in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens getroffen wird. Einklagbar sind solche Beitragsrückerstattungen nicht. Die Auszahlung erfolgt überwiegend im Herbst und bezieht sich stets auf das Vorjahr. Dennoch achten die Versicherer aus Wettbewerbsgründen auf eine gewisse Kontinuität.
Rund eine Milliarde Euro im Jahr an Beitragsrückerstattungen
Im vergangenen Jahr wurden insgesamt rund eine Milliarde Euro an die Versicherten für 2018 zurückerstattet. Marktführer Debeka war dabei Spitzenreiter mit 273 Mio. Euro, gefolgt von der DKV mit 154 Mio. Euro, Continentale mit 126 Mio. Euro und Allianz mit 122 Mio. Euro. Die übrigen Versicherer lagen jeweils deutlich unter 100 Mio. Euro. In diesen unterschiedlichen Zahlen spiegeln sich nicht nur die unterschiedlichen Marktanteile bzw. Versichertenzahlen der Anbieter wider, sondern auch die unterschiedliche Handhabung von Beitragsrückerstattungen bei den einzelnen Unternehmen.
Auch in diesem Jahr dürften wieder in ähnlicher Größenordnung Rückerstattungen für 2019 fließen. Bereits Ende August hat die Debeka die Rückzahlung von rund 260 Mio. Euro an ihre Versicherten bekannt gegeben und im September erstattet. Die Allianz zahlt im Rahmen ihres Bonus-Programms 123,4 Mio. Euro zurück. Inzwischen überwiesen haben auch die Barmenia - 63,5 Mio. Euro - und die Inter - 34,6 Mio. Euro. Bei der Barmenia erhalten die Kunden im Schnitt 779 Euro zurück, bei der Inter 864 Euro.
Wann lohnt sich die Rückerstattung, wann nicht?
Aus Versicherten-Sicht sind Beitragsrückerstattungen dann am vorteilhaftesten, wenn in einem Jahr tatsächlich keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden müssen. Das ist leider ziemlich häufig nicht der Fall. Es empfiehlt sich aber, Rechnungen erst einmal zu sammeln und nicht sofort bei der Versicherung einzureichen, um die Beitragsrückerstattung nicht von vornherein zu verlieren.
Was besser ist: Rechnungeneinreichen und erstatten lassen oder Rechnungen selbst zahlen und Beitragsrückerstattung mitnehmen - das ist ein Rechenexempel für sich. Dabei spielt auch noch ein steuerlicher Aspekt eine Rolle: Beiträge zur Krankenversicherung sind in voller Höhe als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig. Erhaltene Beitragsrückerstattungen müssen allerdings gegengerechnet werden. Der Fiskus verdient daher de facto an der Rückerstattung mit. Persönlich übrig bleiben nur 100 Prozent abzüglich des persönlichen Steuersatzes.
Solange sich der Gesamtbetrag der Rechnungen unter der (Netto-)Beitragsrückerstattung bewegt, lohnt sich das Sammeln und Selbstzahlen in Erwartung einer Rückerstattung. Die Crux ist nur, dass man in der Regel weder die Höhe der Beitragsrückerstattung kennt und - je nach Einkommenssituation - auch beim persönlichen Steuersatz nicht ganz sicher sein kann. Hinzu kommt, dass die finanzielle Vorleistung auch Geld kostet und Liquidität bindet. Von daher macht das Einreichen doch eher Sinn, sobald sich größere Beträge angesammelt haben.