Homöopathie und gesetzliche Krankenkassen - ein schwieriges Verhältnis

Homöopathie ist eine alte Methode der alternativmedizinischen Behandlung. Erfunden wurde sie von dem deutschen Arzt Samuel Hahnemann , der sein Konzept bereits 1796 veröffentlichte. Das Wort „Homöopathie“ stammt aus dem Alt-Griechischen und bedeutet „ähnliches Leiden“. Damit wird der Grundgedanke treffend beschrieben.

Homöopathische Arzneimittel sollen bei Patienten - in milderer Form - ähnliche Krankheitssymptome hervorrufen wie die Ursprungs-Krankheit und dadurch einen heilsamen Prozess anstoßen. Um dies zu bewirken, werden die heilsamen Substanzen einer Auflösung oder Verdünnung in Wasser, Ethanol oder Milchzucker unterzogen, so dass der Patient tatsächlich nur „homöopathische Dosen“ des Mittels erhält.
 

„Wenn der Glaube Berge versetzt“

Wissenschaftlich ist der Nutzen der Homöopathie hoch umstritten. Die Ansichten Hahnemanns stießen bereits bei Zeitgenossen auf Widerspruch. Auf der anderen Seite stehen überzeugte Anhänger der Therapie - von Kritikern auch manchmal nach dem Motto belächelt „der Glaube versetzt Berge“. Homöopathischen Arzneimitteln würde danach allenfalls ein Placebo-Effekt zuerkannt. Nichtsdestotrotz gibt es eine richtige Homöopathie-Arzneimittelindustrie. Deren Jahresumsatz wird weltweit auf rund zwei Milliarden Euro geschätzt. Das ist zwar nur ein Bruchteil der Umsätze „echter“ Arzneimittel - aber immerhin. Die meisten Anhänger hat die Homöopathie in Deutschland, Frankreich, in den USA und Indien. Die Hälfte der Arzneimittel-Umsätze wird in Europa erzielt. Bei uns bieten nicht wenige Ärzte und etliche Heilpraktiker homöopathische Behandlungen an.
 

Krankenkassen und Homöopathie

Kosten für Homöopathie werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur in einem engen Rahmen übernommen. Grundsätzlich nicht erstattet werden homöopathische Leistungen vom Heilpraktiker, hier sind die Versicherten selbst in der Zahlungspflicht. Bei Ärzten kommt es drauf an. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) hat mit etlichen Krankenkassen Verträge vereinbart. Behandlungen bei entsprechenden Vertragsärzten werden von den jeweiligen Kassen übernommen. Erstattet werden vielfach auch die Kosten für homöopathische Arzneimittel. Dabei gibt es allerdings mehr oder weniger eingeschränkte Kataloge, die ärztliche Verordnung ist üblicherweise Voraussetzung für die Kostenübernahme.

Private Krankenversicherer sind in dieser Hinsicht großzügiger. Hier werden - entsprechender Tarif vorausgesetzt - auch homöopathische Behandlungen beim Heilpraktiker gezahlt und bei der Arzneimittel-Erstattung ist man im Allgemeinen generöser als in der GKV. Die Verordnung ist auch hier meist die Voraussetzung für die Kostenübernahme. GKV-Mitglieder, die Wert auf Homöopathie legen und sich versichern wollen, können über eine private Zusatzversicherung einen entsprechenden Krankenversicherungsschutz erhalten.
 

Ein Politikum in Frankreich

Die Kostenübernahme für Homöopathie durch die gesetzlichen Krankenkassen ist immer wieder strittig. Zum Teil wird sogar gefordert, die Leistungen komplett einzustellen. Kritiker erhielten zuletzt Auftrieb aus Frankreich. Die oberste französische Gesundheitsbehörde hat in einer neun Monate dauernden Untersuchung rund 1.200 homöopathische Arzneimittel und ca. tausend Studien geprüft. Im Ergebnis stellt die Behörde ernüchternd fest, dass eine Wirksamkeit der Alternativmedizin nicht nachgewiesen werden kann.

Bei unseren französischen Nachbarn beschäftigt sich sogar der Präsident mit der Frage der Erstattung. Emmanuel Macron will darüber entscheiden, ob die Kosten für Homöopathie weiterhin von der Sozialversicherung übernommen werden oder nicht. Es ist ein hochpolitisches Thema: folgt man der Gesundheitsbehörde, wäre die Abschaffung der Erstattung eigentlich die logische Konsequenz. Aber mehr als die Hälfte der Franzosen schwört auf homöopathische Arzneimittel und Macron ist nicht an einer neuen Entfachung der Gelbwesten-Proteste gelegen.
 

Homöopathie-Verbot für Krankenkassen?

In Deutschland hat sich jetzt der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach für ein generelles Verbot der Kostenerstattung bei Homöopathie durch die Krankenkasse stark gemacht und bezieht sich dabei ausdrücklich auf die französischen Erkenntnisse. Unterstützung erhält er vom Gemeinsamen Bundesausschuss, dem höchsten Selbstverwaltungs-Gremium im deutschen Gesundheitswesen. Der Koalitionspartner Union zeigt sich dagegen „sperrig“. Man möchte dort nicht als Feind der Alternativmedizin erscheinen. Am Homöopathie-Dissens dürfte die Koalition aber sicher nicht scheitern.

 

 

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