Seit dem Jahr 2005 gibt es die gematik GmbH. Die Gesellschaft wurde damals von den Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens gegründet, um gemäß gesetzlichem Auftrag die elektronische Gesundheitskarte einzuführen und voranzutreiben. Darüber hinaus soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen forciert werden.
Schaut man sich den Stand heute - gut 15 Jahre später - an, ist die elektronische Gesundheitskarte zwar überall bei den gesetzlichen Krankenkassen im Einsatz. Aber die Erwartungen, die seinerzeit an die Karte geknüpft wurden, sind bei Weitem nicht erfüllt. Es dauerte alleine sechs Jahre, bis die Krankenkassen im Oktober 2011 die elektronische Gesundheitskarte flächendeckend einführen konnten.
Bund hat jetzt das Sagen bei der gematik
Bis heute bietet die Karte nicht mehr als Daten zur Person und Adresse des Versicherten sowie zum Versicherungsstatus. Der ursprüngliche Antritt war wesentlich weiter gewesen. Da sollte die Karte auch Schlüssel zur elektronischen Patientenakte sein - ein Vorhaben, das bisher nur ansatzweise verwirklicht ist. Die Funktion der Karte ist dabei mittlerweile durch die technische Entwicklung zum Teil überholt. Dennoch hat sie sich als zentrales Zugangsinstrument für ärztliche Leistungen etabliert.
Lange machte die gematik durch ihre Schwerfälligkeit von sich reden. Das lag vor allem an ihrer Gesellschafterstruktur und an ihren Entscheidungsprozessen. Träger der gematik waren bis vor Kurzem zu je 50 Prozent die gesetzlichen Krankenkassen - vertreten durch denGKV-Spitzenverband - auf der einen Seite und Verbände der Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheker auf der anderen Seite. Wegen gegensätzlicher Interessenlagen konnten sich die Gesellschafter häufig selbst in Detailfragen nicht einigen und blockierten damit wichtige gematik-Projekte.
Bundesgesundheitsminister Spahn wollte dieser Selbstblockade und dem dadurch bewirkten Stillstand nicht länger zusehen. Mit dem sogenannten Terminservice-Gesetz, das am 11. Mai 2019 in Kraft getreten ist, hat der Bund 51 Prozent der gematik-Anteile übernommen. Die Anteile der übrigen Gesellschafter reduzieren sich entsprechend. Auch das Abstimmungs-Procedere wurde neu geregelt. Damit hat der Bund künftig als Hauptgesellschafter maßgeblichen Einfluss auf die gematik-Entscheidungen – ein wichtiger Meilenstein, um endlich die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben.
PKV-Verband - Rückkehr nach acht Jahren Abstinenz
Jetzt wollen offenbar auch die privaten Krankenversicherer wieder bei der gematik mitmachen. 2012 hatte der PKV-Verband sich aus der Mitarbeit zurückgezogen. Grund war: es fehlte an einer gesetzlichen Verpflichtung, dass Ärzte auch Karten akzeptieren müssen, die von privaten Krankenversicherern ausgegeben werden. 2017 starteten die PKV-Anbieter dann eigenes Projekt. Anstelle einer Karte wollten sie eine Gesundheits-App einführen, die wesentlich mehr können sollte als das, was die elektronische Gesundheitskarte leistet. Doch das Vorhaben ist bisher nicht entscheidend weitergekommen.
Jetzt berichtet der Handelsblatt-Fachdienst „Handelsblatt Inside Digital Health“ , der PKV-Verband habe in einer Absichtserklärung gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt, wieder in die gematik-Arbeit einsteigen zu wollen. Man ist danach sogar bereit, sich an zwischenzeitlich angefallenen Entwicklungskosten zu beteiligen, wenn man im Gegenzug von deren Ergebnissen profitieren kann. Es soll um eine Größenordnung von 50 bis 70 Millionen Euro gehen. Die Verhandlungen laufen noch.
Beitritt zum 3. April in Aussicht genommen
Schon bei der kürzlich erfolgten Stellungnahme zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) hatte der PKV-Verband angekündigt, erneut die gematik-Mitgliedschaft anzustreben, um an den geplanten Anwendungen der Telematikinfrastruktur teilhaben zu können. Bedingung sei allerdings, dass auch die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Läuft alles wie geplant, soll bereits zum 3. April die Rückkehr des PKV-Verbandes in die gematik unterschriftsreif sein. Für diesen Tag ist eine gematik-Gesellschafterversammlung zur Unterzeichnung angesetzt.