Der digitale Arztbesuch - mehr als ein Versuchsmodell

Viele Dinge lassen sich heute per Computer erledigen – warum nicht der Arztbesuch? Im digitalen Zeitalter sollte es nicht unbedingt nötig sein, bei jedem Leiden persönlich in der Arztpraxis zu erscheinen. Schließlich gibt es Webcams, Videochats und andere technische Optionen, die die Anamnese und Inaugenscheinnahme durch den Arzt auch ohne Präsenz vor Ort ermöglichen. Obwohl die technischen Möglichkeiten vorhanden sind, gehört der digitale Arztbesuch bisher zur großen Ausnahme. Dafür gibt es schon rechtliche Hürden. In der Musterberufsordnung für Ärzte ist explizit ein Fernbehandlungsverbot verankert. Dort heißt es: „Ärztinnen und Ärzte dürfen individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchführen.“ (§ 7 Abs. 4). Damit ist eine ausschließlich digitale Behandlung ausgeschlossen, es muss zumindest vorher ein persönlicher Arzt-Kontakt mit einer direkten Untersuchung stattgefunden haben.
 

Öffnung durch das E-Health-Gesetz

Eine gewisse Öffnung bringt das Ende 2015 verabschiedete „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ (E-Health-Gesetz). Es sieht ab April 2017 die Distanz-Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen und ab Juli 2017 auch Online-Videosprechstunden bei vertragsärztlicher Versorgung vor, wobei der Fokus auf Nachsorge- und Kontrollterminen liegt. Eine rein digitale Behandlung ohne vorherigen persönlichen Arzt-Kontakt lässt auch das E-Health-Gesetz nicht zu.
 

Zweifel an bestehenden digitalen Angeboten

Es gibt Versuche, solche Einschränkungen zu umgehen. Bereits vor einigen Jahren ging die Website DrEd an den Start, die auch ohne vorherigen persönlichen Kontakt individuell berät. Wegen des hierzulande bestehenden Verbots agiert DrEd von Großbritannien aus. Die Leistungen sind von der Stiftung Warentest allerdings kritisch bewertet worden. Es finden sich mittlerweile auch Nachahmer. Zum Teil wird versucht, das individuelle Beratungs- und Behandlungsverbot durch mehr allgemeine Beratung zu umschiffen.

Neben Zweifeln an der Qualität haben sich digitale Angebote auch deshalb bisher nicht durchsetzen können, weil sie von den Krankenkassen nicht bezahlt werden. Es gibt allerdings Versuche, sich in diese Richtung vorzutasten.
 

Modellversuche ebnen den Weg

Bereits im September 2015 hat die Techniker Krankenkasse ein Modell-Projekt mit dem Bundesverband deutscher Dermatologen gestartet. Danach ist es möglich, dass Patienten ihren Hautarzt per Video-Sprechstunde kontaktieren – vorher erfolgte persönliche Behandlung vorausgesetzt.

Einen ähnlichen Ansatz verfolgt ein aktuell von der AXA-Versicherung eingeführtes Angebot in Zusammenarbeit mit „Pro Versorgung Care“, einer Initiative des Deutschen Hausärzteverbands. Danach können Axa-Kunden ihren Hausarzt ab sofort per Online-Video-Sprechstunde um Rat fragen.

Weitere Angebote in diese Richtung dürften folgen. Spätestens mit dem Wirksamwerden der entsprechenden Regelungen im E-Health-Gesetz sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Krankenkassen solche Leistungen übernehmen.

 

 


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