Die Sozialtatife in der PKV sind gesetzlich geregelte Tarife, die jeder private Krankenversicherer anbieten muss. Sie sollen Versicherten auch bei geringer oder fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit eine angemessene medizinische Versorgung zu bezahlbaren Beiträgen bieten.
Obwohl es durchaus eine signifikante Anzahl an Privatversicherten mit wirtschaftlichen Problemen gibt, werden die Sozialtarife nur wenig in Anspruch genommen. Das zeigen aktuelle statistische Zahlen.
Welche Sozialtarife gibt es – ein Überblick
Wenn von Sozialtarifen die Rede ist, geht es konkret um drei Tarife:
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den Basistarif: dieser 2009 eingeführte Tarif bietet ein vergleichbares Leistungsniveau wie die GKV. Er steht allen PKV-Versicherten offen. Der Beitrag darf nicht höher sein als der Höchstbeitrag in der GKV zzgl. dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag;
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den Standardtarif: diesen Vorläufer-Tarif des Basistarifs können noch Versicherte nutzen, die bereits 2009 länger in der PKV versichert waren und zusätzlich einige andere Bedingungen erfüllen. Das sind ganz überwiegend ältere Versicherte. Hier darf der Beitrag den Höchstbeitrag in der GKV nicht überschreiten. Im Tarif versicherte Ehepaare zahlen maximal 150 Prozent des Höchstbeitrags. Auch der Standardtarif bietet ähnliche Leistungen wie die GKV.
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den Notlagentarif: dieser Tarif wurde 2013 eingeführt, um Privatversicherten in wirtschaftlichen Notlagen, die die Beiträge nicht mehr zahlen können, einen Mindestschutz und eine sich auf das unbedingt Notwendige beschränkte medizinische Versorgung zu ermöglichen. Der Notlagentarif ist nicht allgemein zugänglich. Bei Zahlungsverzug erfolgt nach gewisser Zeit eine automatische Einstufung. Die Beiträge liegen um die 100 Euro im Monat.
Am häufigsten genutzt, aber rückläufig – der Notlagentarif
Bevor der Notlagentarif eingeführt wurde, gab es in der PKV rund 149.000 Nichtzahler, also PKV-Versicherte, die ihre Beiträge schuldig blieben. Gemessen daran ist die Zahl der Betroffenen seit Einführung des Tarifs immer kleiner geworden. Im vergangenen Jahr befanden sich Ende noch 97.100 Personen im Notlagentarif. 2018 waren es 102.200 gewesen und 2017 106.200. Das Peak-Jahr bildete 2014 mit 114.000 Notlagen-Versicherten. Seither sind die Zahlen kontinuierlich rückläufig. Dennoch bleibt der Notlagentarif der PKV-Sozialtarif, der mit Abstand am häufigsten in Anspruch genommen wird.
Standardtarif immer noch beliebter als Basistarif
Im Standardtarif waren 2018 51.400 Personen versichert, kaum eine Veränderung gegenüber dem Jahr zuvor. 2009 - bei Einführung des Basistarifs - nutzten 38.400 Versicherte den Standardtarif. Den Basistarif wählten 2009 17.900 Betroffene, Ende 2019 hat sich diese Zahl auf 32.400 erhöht. Bemerkenswert ist, dass der Standardtarif – obwohl Auslaufmodell und nur eingeschränkt zugänglich – immer noch häufiger in Anspruch genommen wird als der Basistarif.
Das mag an den günstigen Versicherungsbedingungen im Vergleich zum Basistarif liegen, aber auch daran, dass vor allem ältere Versicherte, die noch Zugang zum Standardtarif haben, Probleme mit den PKV-Beiträgen haben. Nimmt man alle drei Sozialtarife zusammen, werden sie mal gerade von knapp 2,1 Prozent der privat Versicherten in Anspruch genommen. Der Notlagentarif hat daran einen Anteil von gut 50 Prozent.
Bisher noch kaum Corona-Effekte
Kaum verändert zeigt sich übrigens die Nutzung des Basistarifs im Zuge von Corona. Die Zahl der im Basistarif Versicherten hat sich im ersten Halbjahr 2020 lediglich um 600 gegenüber Ende 2019 erhöht. Gerade bei vielen PKV-versicherten Selbständigen waren Beitragsschwierigkeiten im Umfeld der Corona-Krise befürchtet worden. Staatliche Hilfsmaßnahmen und das als Option eingeräumte Beitrags-Moratorium haben offenbar gewirkt. Allerdings dürften die wahren Effekte sich erst im 2. Halbjahr zeigen. Auf die Zahlen darf man gespannt sein.