Es handelt sich zwar immer noch um ein bescheidenes Pflänzchen - aber eins, das wächst und gedeiht. Auch 2019 war ein gutes Jahr für die betriebliche Krankenversicherung (bKV). Immer mehr Unternehmen machen davon Gebrauch und bieten ihren Mitarbeitern damit eine attraktive Sozialleistung. Wichtig in Zeiten des Fachkräftemangels, in denen es darum geht, qualifizierte Kräfte zu gewinnen und zu halten.
Im vergangenen Jahr hat die Zahl der Unternehmen mit einer bKV erstmals die Schwelle von 10.000 überschritten. Schätzungsweise 920.000 Arbeitnehmer kommen in den Genuss der betrieblichen Krankenversicherung. Das bedeutet seit 2015 einen Zuwachs um gut 40 Prozent. Legt man die Zahl der Betriebe zugrunde, hat sogar eine Zunahme um mehr als das Zweieinhalbfache stattgefunden. Daraus wird auch deutlich: die bKV wird vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt. Sie ist eine gute Lösung für den Mittelstand.
Ein einfaches Modell
Das ist nicht weiter überraschend. Denn betrieblicher Krankenschutz lässt sich vergleichsweise einfach und kostengünstig umsetzen. Das gilt insbesondere im Vergleich zur betrieblichen Altersversorgung mit ihren komplizierten Durchführungsregeln und -wegen. Für die Mitarbeiter kann die Versicherung einen echten Mehrwert bedeuten.
Das Modell ist simpel: im Kern handelt es sich um eine private Krankenzusatzversicherung für Mitarbeiter. Diese wird als Gruppenversicherung abgeschlossen, für die regelmäßige Beiträge zu zahlen sind. Viel mehr administrativer Aufwand als die laufende Versicherungsüberwachung und ggf. –anpassung ist nicht erforderlich. Bei der Gruppenversicherung gelten oft besonders vorteilhafte Bedingungen für die Tarifkalkulation. Der Versicherungsschutz wird dadurch deutlich günstiger als bei einer Individualversicherung durch Arbeitnehmer. Außerdem entfallen sonst übliche Wartezeiten und auf die Gesundheitsprüfung wird verzichtet oder sie ist verkürzt.
Was ist versichert?
Angebote von Versicherern für die bKV sind in der Regel modular aufgebaut: das Unternehmen kann nach den betrieblichen Gegebenheiten wählen, welche Zusatzversicherungen die bKV umfassen soll. Besonders interessant sind:
- Zahnzusatzversicherungen: bei Zahnersatz leistet die GKV lediglich Festzuschüsse, die häufig nur einen geringeren Teil der Kosten decken
- Krankenhauszusatzschutz: bezieht sich vor allem auf die sogenannten Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer) und ist nicht im Leistungskatalog der GKV vorgesehen;
- Zusatzschutz für Sehhilfen, Heil- und Hilfsmittel: hier leistet die GKV häufig nur unzureichend oder gar nicht;
- Auslandskrankenschutz: gesetzlicher Krankenschutz besteht lediglich in der EU, wichtige Punkte wie Kosten für Krankenrücktransporte sind nicht abgedeckt. Privater Auslandskrankenschutz gilt weltweit und ist umfassend.
Grundsätzlich kommt aber das gesamte Spektrum privater Krankenzusatzversicherungen für die bKV in Betracht. Die bkV ist in erster Linie für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer lukrativ. PKV-versicherte Arbeitnehmer haben vergleichsweise wenig davon, weil die meisten Leistungen bereits in ihrer eigenen Krankenversicherung abgedeckt sind.
Wer zahlt die Beiträge?
Die Beiträge zur bkV können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer gezahlt werden. Das ist eine Frage der betrieblichen Vereinbarung. Auch eine gemeinsame Beteiligung an den Beiträgen - zum Beispiel 50/50 - ist möglich. In vielen Fällen wird der Arbeitgeber die Beiträge übernehmen, um damit einen echten Anreiz zu schaffen.
Wende im Steuerstreit
Bis dato gab es einen steuerlichen Wermutstropfen bei der bKV für Arbeitnehmer. Während der Arbeitgeber von ihm geleistete Beiträge als Betriebsausgaben steuerlich absetzen kann, wurden diese Beiträge beim Arbeitnehmer vom Fiskus als zu versteuernder Barlohn gewertet – trotz eines entgegenstehenden BFH-Urteils aus dem Jahr 2018. Es hatte die Beiträge – wie schon bis 2013 üblich - dem Sachlohn zugeordnet. Sachbezüge sind bis zu einer monatlichen 44 Euro-Grenze steuerfrei. Hier deutet sich inzwischen ein „Umdenken“ der Finanzverwaltung an. Künftig dürften Arbeitgeber-Beiträge wieder als Sachlohn anerkannt werden. Ein Hindernis für die Verbreitung des bKV-Modells weniger - die bKV könnte so künftig noch attraktiver werden!