PKV - Standardtarif wird zur Jahresmitte teurer

Jahrelang ist der Standardtarif ohne Beihilfe in der PKV stabil geblieben, jetzt müssen sich Versicherte ohne Beihilfeanspruch auf höhere Beiträge einstellen. Zum 1. Juli steigen die Prämien deutlich - auf durchschnittlich 390 Euro im Monat, wie der PKV-Verband mitteilt. Unverändert bleibt die maximale Selbstbeteiligung. Sie beträgt weiterhin 306 Euro.

Der neue Beitrag entspricht einer Beitragssteigerung von 22,6 Prozent. 2020 kostete der Standardtarif ohne Beihilfe durchschnittlich noch 318 Euro pro Monat. Die Erhöhung sieht auf den ersten Blick erschreckend aus. Allerdings sind die Beiträge bei Männern seit drei Jahren unverändert geblieben, bei Frauen sogar seit fünf Jahren. In dieser Zeit sind die Gesundheitskosten deutlich gestiegen. Dies und die niedrigen Zinsen wirkten sich nach Mitteilung des Verbandes bei der gesetzlich erforderlichen Neukalkulation beitragserhöhend aus.
 

Ähnliche Leistungen wie in der GKV und im Basistarif

Der Standardtarif ist neben dem Basistarif und dem Notlagentarif einer der drei branchenweit einheitlichen Sozialtarife in der PKV. Er steht nur Versicherten offen, die bereits vor dem 1.1.2009 privat versichert waren und noch einige weitere Bedingungen erfüllen müssen. Die Sozialtarife wurden vor allem deswegen eingeführt, weil Privatversicherten mit Beitragsproblemen der Rückweg in die GKV weitgehend versperrt ist. Der Standardtarif bietet ein der GKV vergleichbares Leistungsniveau. Er wurde 2009 durch den ähnlich konzipierten Basistarif abgelöst, kann aber im Rahmen des Bestandsschutzes von bestimmten langjährig Versicherten weiter genutzt werden.

Trotz der ähnlichen Konzeption von Standardtarif und Basistarif gibt es wichtige Unterschiede. So gilt beim Standardtarif noch dieBisex-Tarifwelt, während der Basistarif ein Unisex-Tarif ist. In beiden Tarifen ist der Beitrag maximal auf den GKV-Höchstsatz begrenzt (2021: 706,28 Euro). Der Standardtarif bietet versicherten Ehepaaren außerdem Vorteil, dass ihre Beiträge zusammen maximal 150 Prozent des GKV-Höchstbeitrags erreichen darf, im Basistarif gibt es keine entsprechende Regelung. Dafür sind die Leistungen und Spielräume im Basistarif etwas größer. Im Standardtarif gilt bei Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln ein Selbstbehalt von maximal 306 Euro im Jahr, im Basistarif nicht. Private Zusatzversicherungen dürfen beim Standardtarif - anders als im Basistarif - nicht vereinbart werden.
 

GKV-Beiträge sind im Schnitt stärker gestiegen

Derzeit nutzen 47.500 Versicherte den Standardtarif ohne Beihilfe. Das sind rund 0,5 Prozent der insgesamt 8,7 Millionen Versicherten mit einer privaten Krankenvollversicherung. Auf 10 Jahres-Sicht haben sich die Beiträge zum Standardtarif nach Angaben des PKV-Verbandes um durchschnittlich 2,1 Prozent pro Jahr erhöht. Das sei weniger gewesen als der durchschnittliche Anstieg der GKV-Beiträge (unter Ausklammerung der Familienversicherung), der bei 3,3 Prozent jährlich gelegen habe.

Der wesentliche Unterschied ist: beim Standardtarif und anderen PKV-Tarifen beruht die Beitragsanpassung auf versicherungstechnischer Kalkulation, in der GKV ist sie vor allem der allgemeinen Einkommensentwicklung und zum Teil auch der Anpassung der Zusatzbeiträge geschuldet. Versicherungskalküle wirken hier nur indirekt.

 

 


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