Wegfall der Drei-Jahresfrist für Angestellte ab 2011
Im Rahmen der Gesundheitsreform 2011 wurde die bisher geltende Dreijahresfrist für Angestellte abgeschafft. Ab sofort gilt: Wenn bereits in 2010 das Bruttojahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro lag, ist ein sofortiger Wechsel in die private Krankenversicherung
möglich.
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