Hohes Risiko bei Zusatztarifen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Wahl- und Zusatztarife in der gesetzlichen Krankenversicherung bergen für die Kunden ein hohes Risiko. Gerade erst hat eine Kasse angekündigt, einen kaum drei Jahre alten Tarif zu schließen.
Es war eine Pleite mit Ansage: Mitte August kündigte die Techniker Krankenkasse an, ihren Wahltarif „TK Privat“ zum Jahreswechsel zu schließen. Nach nur drei Jahren sind der gesetzlichen Kasse die Kosten für den Tarif, der aus ihren Mitgliedern bei der Arzt-Vergütung quasi Privatpatienten machen sollte, aus dem Ruder gelaufen. Rund 7.000 Menschen haben in dieser Zeit dafür zusätzliche Beiträge gezahlt – teilweise ohne die versprochene Leistung je wirklich in Anspruch zu nehmen. Das Ende von „TK Privat“ könnte dabei nur der Beginn einer Entwicklung sein, vor der die private Krankenversicherung (PKV) schon seit Jahren warnt.
Seit der Gesundheitsreform im Jahr 2007 ist es den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) möglich, Wahl- und Zusatztarife anzubieten. Gleichwohl stand schon vor der Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes fest, dass diese Tarife in der GKV Fremdkörper sind, die in einer staatlich subventionierten Sozialversicherung nichts zu suchen haben. In der Praxis sind die GKV-Wahl- und Zusatztarife lediglich Lockvogel-Angebote, mit denen freiwillig Versicherte an ihre Kassen gebunden und von einem Wechsel in die PKV abgehalten werden sollen. Doch gegen das Angebot solcher Tarife durch die gesetzliche Krankenversicherung sprechen gravierende versicherungstechnische und ordnungspolitische Gründe.
Mit Wahl- und Zusatztarifen versuchen die Kassen, die entsprechenden Angebote der privaten Krankenversicherung zu imitieren. Der Unterschied ist nur, dass in der gesetzlichen Krankenversicherung – anders als in der PKV – weder Kalkulationsregeln noch ausreichende Daten für eine seriöse Kalkulation der Wahltarife existieren. Von der Aufsichtsbehörde wird nur ein plausibler Nachweis gefordert, dass sich ein Wahltarif rechnet. Zudem muss die GKV für ihre Wahltarife weder Alterungsrückstellungen noch Risikopuffer in Form von Eigenkapital bilden. Eine auf Dauer kostendeckende Kalkulation der erforderlichen Prämien ist unter diesen Voraussetzungen kaum möglich; die Wahltarife sind daher strukturell unterfinanziert.
Für die Kunden ist der Abschluss von GKV-Wahl- und Zusatztarifen mit erheblichen Risiken verbunden. Denn sobald sich herausstellt, dass die Beiträge nicht ausreichen, um die Leistungszusagen zu decken, kann der Tarif – wie jetzt bei der Techniker Krankenkasse geschehen – jederzeit geschlossen werden. Alternativ können zwar die Beiträge angehoben werden. Doch auch diese Lösung ist für die Kunden unbefriedigend, weil Beitragsanhebungen für den Einzelnen nicht vorhersehbar und in der Höhe nicht begrenzt sind.
Mit dem Abschluss eines Krankenversicherungsprodukts geht der Wunsch nach einer langfristigen Absicherung eines Risikos einher. Die Wahltarife in der GKV können aus den genannten Gründen jedoch keine Sicherheit für einen längeren Zeitraum geben. Da eine Kasse jederzeit einen Tarif schließen kann, leben die Versicherten permanent in der Gefahr, ihren Versicherungsschutz sofort und unabweisbar zu verlieren – und damit auch alle dafür gezahlten Beiträge.
Die PKV hingegen muss auch bei Zusatzversicherungen in der Lage sein, für die vertraglich gemachten Zusagen über Jahrzehnte hinweg einzustehen. Garant dafür sind ein umfassendes, per Gesetz vorgegebenes Kalkulationsrecht und die Zustimmungspflicht eines unabhängigen Treuhänders. Darüber hinaus ist eine Kündigung von Zusatzversicherungen durch das Versicherungsunternehmen nach Ablauf der ersten drei Versicherungsjahre gesetzlich nicht möglich. Der Versicherungsschutz gilt dann also ein Leben lang. Durch die Bildung von Alterungsrückstellungen in der privaten Krankenversicherung ist zudem ausgeschlossen, dass die Beiträge steigen, nur weil die Kunden älter werden und dadurch mehr Leistungen in Anspruch nehmen. Die privaten Krankenversicherungen können damit verlässliche Produkte anbieten und eine lebenslange Leistungsgarantie geben.
Neben den versicherungstechnischen Einwänden sprechen auch schwerwiegende ordnungspolitische Argumente gegen das Angebot von Wahl- und Zusatztarifen durch die gesetzlichen Kassen.
So ist es ordnungspolitisch nicht zu rechtfertigen, dass die GKV mit dem Aufgabenverständnis und den Privilegien einer staatsnahen Körperschaft mit dem Angebot von Wahl- und Zusatztarifen in direkte Konkurrenz mit privaten Unternehmen tritt. Schon allein dadurch, dass die privaten Krankenversicherungsunternehmen Steuern zahlen müssen, die gesetzlichen Kassen jedoch nicht, ergeben sich erhebliche Wettbewerbsverzerrungen. Hinzu kommen weitere Benachteiligungen der privaten Anbieter. So verfügen die Kassen in ihrer Eigenschaft als gesetzliche Pflichtversicherung über ein Adressenmonopol von Millionen Kunden, auf das sie auch für den Vertrieb von Zusatzangeboten zurückgreifen können.
Auch die schwarz-gelbe Koalition hat die Schwierigkeiten erkannt, die beim Angebot von Wahl- und Zusatztarifen durch die GKV entstehen. Bereits im Koalitionsvertrag haben Union und FDP vereinbart, bei den Wahltarifen die Abgrenzung zwischen den beiden Versicherungssystemen klarer auszugestalten. Als unlängst aus dem Lager der GKV Kritik daran laut wurde, reagierte der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Jens Spahn, mit unmissverständlicher Klarheit: „Bei den gesetzlichen Krankenkassen werden die Wahltarife für Zahnzusatz- und Auslandsversicherung oder Chefarztbehandlung meist quersubventioniert, um Gutverdiener zu halten. Dies ist eine unsolidarische Umverteilung zu Lasten der Kranken und schlechter Verdienenden. Da sollten die Kassen lieber nicht so laut protestieren.“
Wahltarif oder Zusatzversicherung?
In der GKV muss zwischen Wahltarifen und Zusatzversicherungen unterschieden werden. Bei Wahltarifen entspricht der Leistungsanspruch der Versicherten dem Leistungskatalog der GKV. Vereinbart werden können lediglich Varianten bei der Kostenübernahme (z.B. Selbstbehalt- oder Beitragsrückerstattungstarife).
Zusatzversicherungen hingegen bieten Leistungen an, die über die Aufgaben einer gesetzlichen Krankenkasse hinausgehen und damit ein sozialstaatliches Konkurrenzangebot auf einem funktionierenden Privatversicherungsmarkt darstellen (z.B. Wahlleistungen im Krankenhaus).
Quelle: "PKV-Pubilk 07/10" (Verband der privaten Krankenversicherung e.V.)
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