Patientenbeauftragter der Bundesregierung – wo es bei Krankenkassen hakt

Der Wehrbeauftragte des Bundestages oder die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung sind vielen Bundesbürgern ein Begriff. Beim Patientenbeauftragten dürfte der Bekanntheitsgrad geringer sein. Dabei gibt es den „Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege“ - so der umständliche Titel - bereits seit 2004.

Derzeit wird diese Funktion von Karl-Josef Laumann (CDU) wahrgenommen, der gleichzeitig auch Beamteter Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit ist. Er ist quasi „hauptamtlicher und offizieller“ Interessenvertreter der Patienten von Regierungsseite. Der Patientenbeauftragte soll dafür sorgen, dass die berechtigten Interessen der Patienten von allen Beteiligten im Gesundheitswesen angemessen berücksichtigt werden. Ein besonderer Fokus seiner Arbeit liegt darauf, dass Patienten umfassende und unabhängige Information und Beratung zu ihren Anliegen erhalten.
 

Bewilligungspraxis der Kassen untergräbt Vertrauen

Der Patientenbeauftragte hat aktuell eine Studie des IGES-Institutes vorgestellt, die den Titel „Leistungsbewilligungen und -ablehnungen durch Krankenkassen“ trägt. Die Untersuchung befasst sich mit der unterschiedlichen und zum Teil unbefriedigenden Bewilligungspraxis der gesetzlichen Krankenkassen bei Leistungszusagen – insbesondere wenn es um Vorsorge- und Reha-Maßnahmen geht. Jeder fünfte Antrag auf Reha oder Vorsorge wird danach abgelehnt. Dabei zeigen sich laut Studie große Abweichungen vom Schnitt. Die Bandbreite der Ablehnungsquoten reicht je nach Kasse von 8,4 Prozent bis 19,4 Prozent. Die landwirtschaftlichen Krankenkassen sind dabei am großzügigsten, während AOK’s und Ersatzkassen - die Krankenkassen mit den meisten Mitgliedern - sich besonders restriktiv geben. Besonders eklatant sind auch die Unterschiede im Bereich der Hilfsmittel. Hier liegen die Ablehnungsquoten zwischen 3,8 Prozent und 54,7 Prozent.

Im Versorgungsbereich legt im Durchschnitt fast jeder vierte Patient Einspruch gegen eine Leistungsablehnung ein. 56,4 Prozent der Widersprüche - deutlich mehr als die Hälfte - werden dann doch noch positiv beschieden. Dies mag zwar im Interesse der Betroffenen erfreulich sein, zeigt aber nach Ansicht von Karl-Josef Laumann, dass etwas an der Bewilligungspraxis der Krankenkassen nicht stimmen könne. Dadurch werde dem Verdacht Vorschub geleistet, dass die Kassen bestimmte Leistungen von vorneherein und systematisch ablehnten. Das Vertrauen in die GKV werde dadurch massiv untergraben. Es sei daher deutlich mehr Transparenz in puncto Leistungsbewilligung gefragt. Patienten müssten vor allem besser über die Leistungsbeantragung, Widerspruchsmöglichkeiten und Verfahrensabläufe informiert werden.
 

Krankengeld – hohes Verlustrisiko

Zeitgleich mit der IGES-Studie stellte Karl-Josef-Laumann auch den „Monitor Patientenberatung 2016“ vor - den aktuellen Tätigkeitsbericht der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Die UPD wurde im Jahre 2000 zunächst als Modellvorhaben ins Leben gerufen, seit 2011 ist sie als Regelinstitution tätig und wird vom GKV-Spitzenverband finanziert. Die Beratung erfolgt über 21 regionale Beratungsstellen bundesweit, sowie per Telefon und Online. Wie UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede bei der Veranstaltung gemeinsam mit dem Patientenbeauftragten hervorhob, konnten im vergangenen Jahr rund 94.000 Beratungen durchgeführt werden. In diesem Jahr wird mit einer Verdoppelung der Beratungszahl gerechnet.

Eindeutiger Beratungsschwerpunkt 2016 war das Thema Krankengeld. Hier gab es alleine 10.000 Beratungen. Es bestehe vielfach ein Risiko, den Anspruch auf Krankengeld zu verlieren, weil es Lücken in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gebe. Ursache für diese Lücken seien u.a. Informationsdefizite bei den GKV-Mitgliedern selbst, aber auch bei den Ärzten. Kritik gab es auch am Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Dessen Beurteilungen von Arbeitsunfähigkeit würden oft als wenig patientengerecht angesehen. Womöglich sollte die Trägerschaft des MDK überdacht werden, so Karl-Josef Laumann bei der Präsentation. Bisher wird der MDK von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Das führt unter Umständen zu einem Interessenkonflikt, der tendenziell zu Ungunsten der Patienten entschieden wird.

 

 

ein kostenloses Angebot von
finanzen.de AG 
Schlesische Str. 29-30, 10997 Berlin 
Telefon: 030 31986 1910 | E-Mail: kontakt @finanzen.de