"Preisunterschiede für Krebs-Arzneien müssen begrenzt werden"

Anlässlich des laufenden Gesetzgebungsverfahrens für die “15. Novelle des Arzneimittelgesetzes” im Deutschen Bundestag erklärt der Direktor des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV), Volker Leienbach:

“Privatversicherte zahlen für Krebsmedikamente (sogenannte Zytostatika) und deren Aufbereitung durch den Apotheker deutlich höhere Preise als Kassenpatienten. Die geltende Arzneimittelpreisverordnung führt zu absurden Preisunterschieden, die unseren Versicherten nicht mehr vermittelt werden können: Medikamente, die für gesetzlich Versicherte zum Beispiel 143 Euro kosten, werden für Privatversicherte mit mehr als 2700 Euro abgerechnet. 1800 Prozent höhere Kosten für exakt dieselbe Arznei – das empfinden wir als gesetzlich erlaubten Wucher.

Rechnungen dieser Grenordnung sind bei der Behandlung von Krebspatienten keine Seltenheit. Während Apotheker für die Herstellung von Zytostatika für Kassenpatienten neben einer Pauschale von 53 Euro einen Zuschlag von 3 Prozent der Einkaufskosten erhalten, sind die Zuschlge für Privatversicherte mit 90 Prozent des Medikamentenpreises dreißigmal so hoch. Dies führt zu aberwitzigen Preisunterschieden. Wir fordern deshalb den Gesetzgeber dringend auf, die aktuelle Novelle des Arzneimittelgesetzes zu nutzen, um dort eine vernünftige Obergrenze zu ziehen.

Der PKV-Verband hat konkrete Vorschläge zur Kostenbegrenzung gemacht: Für den Festzuschlag, den Privatversicherte an die Apotheke zu zahlen haben, kann zukünftig eine Obergrenze von beispielsweise 75 Euro gezogen werden. Wenn eine solche Preisvorgabe auf dem Verordnungswege vermieden werden soll, kann das Problem alternativ dadurch gelöst werden, dass der unbegrenzte 90-Prozent-Zuschlag gestrichen und die private Krankenversicherung zu Verhandlungen mit Apothekern über angemessene Entgelte ermächtigt wird.”


Hinweis: Dieser Artikel entstammt einer Veröffentlichung des Verbandes der privaten Krankenversicherung vom 15.05.2009. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit fremder Inhalte übernimmt wissen-pkv.de keine Haftung.