Das lange Warten hat ein Ende!

Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer, die in diesem Jahr mehr als 49.950 Euro verdienen, sollen bereits Anfang 2011 in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln können. Damit will die schwarz-gelbe Bundesregierung jene Regelung wiederherstellen, die bis zur letzten Gesundheitsreform von 2007 Bestand hatte: Arbeitnehmer werden versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sobald ihr Einkommen in einem Jahr die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) von derzeit 49.950 Euro pro Jahr überstiegen hat und dies auch für das Folgejahr zu erwarten ist.

Damit setzen Union und FDP eine Vereinbarung um, die sie bereits in ihrem Koalitionsvertrag vom Herbst vergangenen Jahres festgeschrieben haben: „Ein Wechsel in die private Krankenversicherung wird zukünftig wieder nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich sein“ heißt es in der Regierungsagenda.

Zwischenzeitlich hatte die „Sperrfrist“ drei Jahre betragen. Auf Druck der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hatte die Große Koalition die Wechselhürde massiv erhöht, um Höchstbeitragszahler länger an die Krankenkassen zu binden. Zigtausende Menschen durften fortan gegen ihren Willen nicht in die PKV wechseln. Dies ließ sich eindeutig am Zugang der Versicherer ablesen: Von 116.100 Netto-Neuversicherten im letzten Jahr vor der Reform halbierte sich die Zahl nahezu auf 59.900 im Jahr 2007.

Seither entsteht die schädliche Wirkung für jeden Versichertenjahrgang aufs Neue. Die Betroffenen werden älter, bevor sie sich privat versichern können, der Zeitraum für den Aufbau ihrer Alterungsrückstellungen wird kürzer, der Zinseszins-Effekt geringer und damit der Einstiegsbeitrag höher: Die Drei-Jahres- Wartefrist war zudem eine massive Beeinträchtigung des Wettbewerbs an der Grenze zwischen GKV und PKV und eine Etappe auf dem ordnungspolitischen Irrweg der früheren Gesundheitsministerin in die Bürgerversicherung.

Noch absurder ist der Effekt der Schmidt- Reform für langjährig privatversicherte Selbstständige: Wechseln sie in ein Angestelltenverhältnis, werden sie unabhängig von der Einkommenshöhe wieder versicherungspflichtig – ebenfalls für drei Jahre – und damit aus dem vertrauten, maßgeschneiderten Versicherungsverhältnis in ihrer PKV herausgerissen (vgl. PKV Publik 3/2009). Eine lebensfremde Regelung – zumal umgekehrt privatversicherte Arbeitnehmer bei Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze sofort wieder als versicherungspflichtig eingestuft werden.

Entsprechend gehören in den Telefonzentralen der privaten Krankenversicherer, des PKV-Verbandes und wohl auch in der Politik entsetzte und wütende Anrufe von wechselwilligen Arbeitnehmern und sich überrumpelt fühlenden Selbstständigen zum Alltag. Letzteren konnte man lediglich raten, ihren PKV-Vertrag nicht zu kündigen, sondern im Rahmen einer Anwartschaft ruhen zu lassen, um nicht auch noch die teilweise über Jahrzehnte angesammelten Alterungsrückstellungen zu verlieren.

Dieser haltlose Zustand wird nun hoffentlich beendet. Eingebettet in den Entwurf zum „Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-FinG) befindet sich das Ende der Drei-Jahres- Wartefrist in der Abstimmung der zuständigen Ministerien. Noch im September soll das Bundeskabinett den Entwurf verabschieden, im Herbst geht er dann in die parlamentarische Beratung. Die Begründung im Gesetzesentwurf für die Rückkehr zur Vor-Schmidtschen-Regelung ist von erfrischender ordnungspolitischer Klarheit: „Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze können künftig wieder früher in Anwendung des Subsidiaritätsprinzips eigenverantwortlich über ihren Versicherungsschutz entscheiden. Der Wettbewerb zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung … wird gestärkt.“

 

Quelle: PKV Publik 07/2010 (Verband der privaten Krankenversicherung e.V.)
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