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Wann kann man als gesetzlich Versicherter in die private Krankenversicherung wechseln? |
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Die private Krankenversicherung steht für medizinische Versorgung nach höchster Qualität. Dies liegt zum einen daran, dass Ärzte und Krankenhäuser nicht nach den normalen Kassensätzen abrechnen, sondern nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Unter die sich hieraus ergebenen Annehmlichkeiten fallen insbesondere die Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer beim Krankenhausaufenthalt, die Verschreibung anderer Medikamente, die sofortigen Terminvergaben und Terminwahrnehmungen mit zumeist verkürzten Wartezeiten und vieles weitere mehr. Doch um sich privat versichern zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Selbstständigen Personen, auch selbstständigen Ärzten, Zahnärzten, Apotheker, Anwälten, Freiberuflern und Beamten steht der Zugang uneingeschränkt frei – letztere Gruppe der Beamten erhalten zudem über den Dienstherrn einen Zuschuss über die sog. Beihilfe. Angestellte können erst in die private Krankenversicherung wechseln, wenn Sie mindestens drei Jahre in Folge mit dem Bruttojahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgeltes Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, und pflichtversichert sind. Im Jahr 2009 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 4.050,00 Euro Monatseinkommen, bzw. 48.600 Euro Jahreseinkommen. Liegt also bei Angestellten das Einkommen über dieser Grenze, kann ohne weiteres in die private Krankenversicherung gewechselt werden. Jedoch sollte man sich vor Beitritt genauestens nach den unterschiedlichen Tarifen der Versicherungsgesellschaften erkundigen. Nicht selten lassen sich bei gleichartigem Versicherungsschutz bis zu mehrere hundert Euro im Jahr einsparen. Betrachtet man die für gewöhnlich lange Laufzeit in der Krankenversicherung, so kommt man sogar sehr schnell auf mehrere zehntausend Euro. Wirklich kostenlos können Sie ihre private Krankenversicherung hier vergleichen lassen. Die Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung ist immer zum Ende des übernächsten Monats möglich. Sie muss schriftlich erfolgen. Bitte kündigen Sie nicht, bevor sie nicht eine Annahmebestätigung der neuen privaten Krankenversicherung erhalten! In der privaten Krankenversicherung wird zudem der Gesundheitszustand erfragt, sowie im Einzelfall ärztliche Unterlagen eingefordert. Nicht selten können hier Ausschlüsse, Risikozuschläge oder gar eine Ablehnung erfolgen. (Hier finden Sie einen kostenlosen Kündigungsmusterbrief) Suchbegriffe: Arbeitsentgeltgrenze, JAE, Grenze, Bezugsgrößen, Zugang und Beitritt in die PKV, Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung, Kündigungsvorlage, Kündigungsvordruck, Voraussetzungen, Erfordernis, Vorlage, Vordruck |

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