Was sind die Unterschiede zwischen “Jahresarbeitentgeltgrenze”, “Versicherungspflichtgrenze” und “Beitragsbemessungsgrenze”?

Die Versicherungspflichtgrenze ist für Arbeitnehmer der entscheidende Faktor, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können.


Wenn man sich über die private Krankenversicherung informiert, führt kein Weg an die Begriffe Jahresarbeitentgeltgrenze, Versicherungspflichgrenze und Beitragsbemessungsgrenze vorbei. Häufig werden diese Begriffe wahllos verwendet und auch in Fachbüchern und Zeitschriften zu häufig verwechselt.

Es ist jedoch leichter, als man denkt. Hier eine kurze Zusammenfassung:

Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet das jährliche Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers bis zu der Höhe, in der eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt. Wenn man mindestens 3 Jahre in Folge mit dem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann man einen Antrag auf freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung stellen, oder aber in die private Krankenversicherung wechseln. (Wichtig: vor Wechsel oder Abschluss kostenlos vergleichen!) Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich durch das Bundesarbeitsministerium neu festgelegt. Für das Jahr 2009 liegt diese bei 4.050 Euro Einkommen im Monat. (48.600 Euro / Jahr)

Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG)
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist ein anderer Begriff für die Versicherungspflichtgrenze. Bedeutung s.o.

Beitragsbemessungsgrenze
In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag unter anderem nach dem Einkommen des Versicherten. Die Beitragsbemessungsgrenze legt hier fest, bis zu welchem Betrag vom Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung entrichtet werden müssen. Mit der Beitragsbemessungsgrenze wird eine Grenzgröße geschaffen, mit der nach Erreichen der Verdienstgrenze die Beiträge konstant bleiben und der Beitragssatz nicht prozentual weiter steigt. Im Jahr 2009 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 5.400 Euro Bruttomonatseinkommen (64.800 Euro / Jahr) für die alten Bundesländer und 4.550 Euro Bruttomonatseinkommen (54.600 Euro / Jahr) für die neuen Bundesländer.




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- Der Privatpatient