Privatversicherte profitieren von neuen Medikamenten

Während Privatversicherte zunehmend von neuen Arzneimitteln profitieren können, geht der Trend bei den gesetzlichen Kassen in die andere Richtung. Das zeigt eine aktuelle Studie des Wissenschaftlichen Instituts der privaten Krankenversicherung (WIP).

Viele Menschen setzen große Hoffnungen in die Entwicklung und das Angebot neuer Medikamente. Tatsächlich haben Innovationen bei Arzneimitteln das Potential, schwere Erkrankungen besser zu heilen, als dies heute möglich ist. In der Regel sind solche neuen Präparate allerdings relativ teuer. Von Seiten der gesetzlichen Krankenkassen werden daher schon strenge Regeln gegen eine befürchtete Kostenexplosion gefordert. Dabei zeigt eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der privaten Krankenversicherung (WIP), dass sich der Versorgungsgrad von gesetzlich und privat Versicherten mit innovativen Arzneimitteln schon seit einiger Zeit auseinander bewegt.

In einer früheren Studie hatte das WIP schon für das Jahr 2005 einen unterschiedlich hohen Grad bei der Versorgung mit innovativen Medikamenten bei gesetzlich und privat Versicherten festgestellt. Die nun untersuchten Daten aus dem Jahr 2007 zeigen, dass der Unterschie noch größer geworden ist.

Um die Bedeutung von neuen Medikamenten bei privat und gesetzlich Versicherten zu ermitteln, ist es möglich, ihren Anteil am Gesamtumsatz zu berechnen und zu vergleichen. Eine solche Vorgehensweise erlaubt eine Aussage darüber, welche Bedeutung die neuen Medikamente für die Arzneimittelausgaben einnehmen. Für die WIP-Studie wurden die neuen Wirkstoffe herangezogen, die von 1997 bis 2006 auf dem deutschen Markt eingeführt wurden. Der Umsatz dieser neuen Wirkstoffe im Jahr 2007 wird dann durch den gesamten Arzneimittelumsatz geteilt, woraus sich eine Quote ergibt. Sie wird als gesamtmarktbezogene Innovationsquote bezeichnet.

Währen die neuen Wirkstoffe der letzten zehn Jahre bei der privaten Krankenversicherung (PKV) einen gegenüber dem vergangenen Jahr gestiegenen Umsatz von fast 32 Prozent einnehmen, sank der entsprechende Anteil in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 26,5 auf 23 Prozent.

Die Untersuchung des WIP basiert auf der Auswertung von 21,3 Milionen Datensätzen von acht PKV-Unternehmen, bei denen etwa 51 Prozent aller Privatversicherten versichert sind. Für die gesetzliche Krankenversicherung wurden die entsprechenden Daten dem Arzneimittelverordnungsreport 2008 entnommen, der die Ergebnisse einer vollständigen Erhebung der Arzneimittelverordnungen des Jahres 2007 dokumentiert.

Ein Nachteil der gesamtmarktbezogenen Innovationsquote ist ihre Abhängigkeit von der Altersstruktur bzw. der Morbidität der Versicherten. Da derartige Kennzahlen wenig hilfreich sind, um die Bedeutung der neuen Wirkstoffe für einzelne Krankheitsbilder zu bemessen, wird eine indikationsbezogene Innovationsquote (nach Umsatz und Verordnungen) gebildet. Dabei ergibt sich ein ähnliches Bild. Für die Berechnung dieser Quote wird der Umsatz bzw. die Verordnungszahl eines Wirkstoffs im Jahr 2007 im Verhältnis zum Umsatz des gleichen Jahres in seiner zugehörigen therapeutischen Untergruppe gesetzt. Damit lässt sich beispielsweise feststellen, ob ein Patient, der einen Cholesterinsenker benötigt, eher einen neuen Wirkstoff oder eher einen älteren erhält. Mit der indikationsbezogenen Innovationsquote kann also der Einfluss der Altersstruktur bzw. der Morbidität der Versicherungsträger aus das Ergebnis minimiert werden.


Quelle: PKV-Publik (Verbandsmagazin der privaten Krankenversicherung e.V., Ausgabe 6).
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