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Private Krankenversicherung: Was hat sich 2009 geändert? |
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Ab dem Jahr 2009 gelten neue Regelungen für die private Krankenversicherung. Die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie zusammengefasst. Versicherungsschutz für alle! Bereits seit Juli 2007 haben ehemals privat Krankenversicherte wieder die Möglichkeit, den verlorenen Versicherungsschutz über die private Krankenversicherung teilweise zu reaktivieren. Hierbei gilt, dass der aktuell nicht Versicherbare von seiner letzten Krankenversicherung im Standardtarif ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden muss. Dies ist ein enormer Vorteil für diejenigen, die z.B. nicht mehr die Beiträge zur PKV aufbringen konnten und gekündigt wurden. Für reiche Bürger, die bislang keine private Krankenversicherung abschließen wollten, wird ab 2009 jedoch auch eine Versicherungspflicht eingeführt. Hierbei bleibt jedoch die Wahlmöglichkeit entsprechender Tarife erhalten. Neuer Basistarif auf GKV-Niveau – Standardtarif entfällt Ab 2009 müssen die privaten Krankenversicherungen einen Basistarif anbieten, der an das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung angepasst ist. Die Absicherung über den Basistarif ist ohne Gesundheitsprüfung möglich! Nur Alter und Geschlecht der versicherten Person werden tarifmäßig berücksichtigt. Jedoch darf der Gesamtbeitrag zur Basisversicherung den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse nicht übersteigen. Versicherte über den alten „Standardtarif“ können in diesem weiterhin bleiben, oder aber in den neuen Basistarif wechseln. Der Standardtarif für Neuversicherte entfällt gänzlich. Auch in der PKV versicherte Bestandskunden, die mit dem Einkommen oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze liegen, können in den Basistarif der bestehenden Krankenversicherung wechseln und dabei einen Teil Ihrer gebildeten Altersrückstellungen mitnehmen – dies aber nur bis zum Ende der ersten Jahreshälfte 2009 (Stichtag 30.06.2009). - Anm. : Dies ist jedoch in den meisten Fällen aufgrund weniger Beitragsersparnisse und der starken Einschränkung im Versicherungsschutz überhaupt nicht lohnenswert! - Danach steht der Basistarif nur für über 55 jährige oder Bedürftige zur Verfügung. Der Basistarif in der PKV darf von den jeweiligen Privatversicherungen nicht gekündigt werden! Für diejenigen, die nach 2009 von der GKV einer privaten Krankenversicherung beitreten möchten, steht der Basistarif der verschiedenen Gesellschaften zur freien Wahl. Die sich im Laufe der Jahre bildenden Altersrückstellungen können für die Neuversicherten auch nach einem Versicherungswechsel anteilig mitgenommen werden. Für altgediente Privatversicherte ist die Mitnahme von Teilen der Altersrückstellung jedoch nur bis zum 30.6.2009 einmalig möglich. Suchbegriffe: Änderungen 2009, Gesundheitsreform, Bundesregierung, Wechsel, Alterungsrückstellungen, Alter, Beiträge, Prämien, Vorteile, Nachteile, Neueintritt, Beitritt, Tarifwechsel |

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