Die private Krankenversicherung für Studenten
- was ist zu beachten?

Studenten sind dem Grunde nach versicherungspflichtig und müssen bereits vor Einschreiben an einer Hochschule oder Universität einen Versicherungsnachweis erbringen. Auf Antrag kann man sich als Student jedoch von der Versicherungspflicht befreien lassen, und sich privat krankenversichern. Der sogenannte “Befreiungsantrag” kann in dem Fall nur innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht (Einschreibung im ersten Semester, Ausscheiden aus einer anderweitigen Versicherungspflicht oder aus der Familienversicherung) bei der bisherigen Krankenkasse gestellt werden. Es ist nur einmal ein unwiderruflicher Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht zu stellen. Schließt man als Student eine private Krankenversicherung ab, muss man keinen Nachweis für Versicherungsschutz erbringen - die Befreiungs-Bescheinigung der letzten Krankenkasse reicht hier aus. Die Befreiung von der Versicherungspflicht gilt rückwirkend zum Beginn der Versicherungspflicht, sofern noch keine Leistungen in Anspruch genommen worden sind.

Nach Beendigung des Studiums werden die meisten Hochschulabsolventen durch die Aufnahme einer Beschäftigung mit einem Einkommen unterhalb der
Versicherungspflichtgrenze vorerst wieder versicherungspflichtig und können nicht weiter privat versichert bleiben sondern müssen in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Allerdings sollte man darüber nachdenken, das Recht auf spätere Weiterversicherung in der privaten Krankenversicherung durch eine Anwartschaft zu erhalten.

Die meisten privaten Krankenversicherungen bieten spezielle Studententarife an, die günstiger sind als die üblichen Normaltarife der PKV. Ist es jedoch von vornherein absehbar, dass die private Krankenversicherung nach dem Studium weitergeführt werden kann, sollte man den Normaltarif wählen, weil hierin schon frühzeitig Altersrückstellungen gebildet werden - im Studententarif ist dies für gewöhnlich nicht der Fall. Stattdessen begrenzt dieser die Erstattung ärztlicher Leistungen auf das 1,7 fache der Gebührenordnung für ärztliche Leistungen, bei zahnärztlichen Leistungen auf das 2,0 fache der Gebührenordnung für zahnärztliche Leistungen. Im Krankenhaus enthält der Studententarif zwar die allgemeinen Krankenhausleistungen, nicht aber die Wahlleistungen für z.B. Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Es ist daher umso wichtiger, die Tarife mehrerer Versicherungsgesellschaften zu vergleichen, um so festzustellen, welche private Krankenversicherung wirklich die bessere Wahl ist. Einen Vergleich können Studenten über unseren
kostenlosen Vergleichsrechner durchführen.

Der Beitrag für die Normaltarife in der privaten Krankenversicherung hängt vom gewählten Tarif, dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, sowie den Gesundheitszustand bei Antragstellung ab. Grundsätzlich können Vorerkrankungen zu Einschränkungen oder Ausschlüssen im Versicherungsschutz führen. Daher ist es umso wichtiger, schon früh in die private Krankenversicherung zu wechseln. Für einen Student ist dies letztlich nur eine Kostenfrage. Dass die private Krankenversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung die eindeutig bessere Wahl ist, zeigen die enormen
Unterschiede im Gesundheitssystem.

Vorsicht vor “Lockvogelangeboten!”
Als Student zählen Sie zu einer stark umworbenen Zielgruppe in der privaten Krankenversicherung. Einige Versicherer locken mit vermeintlich günstigen Studententarifen, die sich im Nachhinein zur Kostenfalle entpuppen mit versteckten Eigenanteilen. Vergleichen Sie daher immer die Angebote und Leistungen mehrerer Anbieter miteinander. Nutzen Sie hierfür am besten unser Angebot eines  kostenlosen Versicherungsvergleichs >>>.

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weiterführende Links:
-
Verband der PKV
- Der Privatpatient