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Die Krankentagegeldversicherung |
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Die Krankentagegeldversicherung ist eine in der Regel zeitlich unbegrenzte Verdienstausfallversicherung, die auch bei Berufs- und Freizeitunfällen leistet. Sie erfüllt den Zweck, das Einkommen bei Arbeitsunfähigkeit abzusichern, sowie das Tagegeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung aufzustocken. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt bei Arbeitnehmern nach dem Ende der Lohn- und Gehaltsfortzahlung Krankengeld in Höhe von 70% des regelmäßigen Arbeitsentgeltes. Das gesetzliche Krankengeld darf 90 Prozent des Nettoverdienstes nicht übersteigen. Das gesetzliche Krankengeld wird maximal über einen Zeitraum von 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren gezahlt. Anspruch auf Krankentagegeld besteht ferner auch über die GKV, wenn kranke Kinder zuhause gepflegt werden müssen, und sich keine im Haushalt lebende Person der Krankenpflege des Kindes annehmen kann. Die private Krankentagegeldversicherung ist besonders für Selbstständige interessant, da dieser Personenkreis über keine oder sehr geringe gesetzliche Absicherung im Krankheitsfall verfügt. Letztlich sorgte die Debatte um Abschaffung des Krankengeldes für GKV-versicherte Selbstständige für rege Diskussion. Viele schlossen nun erforderlich gewordene Wahltarife ab, die dann wiederrum ein halbes Jahr später abgeschafft wurden. Diese Problematik unterstützt die Auffassung vieler, dass Selbstständige in einer privaten Krankenversicherung bzw. mit einer privaten Zusatzversicherung deutlich besser beraten sind. Es ist ferner anzunehmen, dass in Zukunft viele weitere Leistungen verkürzt oder abgeschafft werden und die private Gesundheitsvorsorge verstärkt in den Vordergrund tritt. Praktisch kann man den Leistungsbeginn einer privaten Krankentagegeldversicherung frei wählen. Hierbei gilt: Je länger die Karenzzeit, desto günstiger wird der Beitrag. Um nicht allzu sehr hohe Beiträge bezahlen zu müssen empfiehlt sich zum Beispiel für Selbstständige die Vereinbarung des Kranketagegeldes ab dem 30. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die Höhe des Tagegeldes bestimmt man selbst. Maximal lässt sich das volle Nettogehalt bis zu einer unbegrenzten Leistungsdauer absichern. Wichtig: Im Falle des Eintretens einer Berufsunfähigkeit wird das Krankentagegeld nicht mehr weitergezahlt. Die Absicherung über eine gesonderte Berufunsfähigkeitsversicherung ist daher notwendig. Achten Sie jedoch darauf, dass in Ihrer Berufunsfähigkeitsversicherung die Leistung im Falle der Zahlung eines Krankentagegeldes klar aufgeführt ist. Nicht selten kommt es vor, dass die Krankentagegeldversicherung die Beitragszahlung einstellt, weil angeblich eine Berufsunfähigkeit vorliegt, die Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch noch keine Berufsunfähigkeit. Im schlimmsten Fall bekommen Sie dann gar keine Leistung. In der Krankentagegeldversicherung sind Leistungen im Falle von Schwangerschaft und Entbindung und für deren Folgebehandlungen ausgeschlossen. Tipp: In Kombination mit der Vollversicherung oftmals günstiger! Die private Krankentagegeldversicherung kann sowohl als Zusatzversicherung zum bestehenden Versicherungsschutz der GKV, oder aber als Bestandteil einer Vollversicherung gewählt werden. Letzters ist oftmals erheblich günstiger. Selbstständige sollten ohnehin prüfen, ob die private Krankenversicherung nicht die bessere und günstigere Wahl ist. Nutzen Sie hierfür am besten unser Angebot eines kostenlosen Versicherungsvergleichs. Verwandte Artikel: - Was ist die Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer? Suchwörter: Berufsunfähigkeit, Zahlung, Krankengeld, Krankentagegeld, Leistungsanspruch, Bereicherungsverbot, sinnvoll, empfehlenswert, vergleich, Tarife, Tarifvergleich |

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