CDU/CSU und FDP: Richtungswechsel in der Gesundheitspolitik

Die gesundheitspolitischen Vereinbarungen von CDU/CSU und FDP bringen nach Meinung des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. den längst überfälligen Richtungswechsel in der Gesundheitspolitik hin zu mehr Gestaltungsfreiheit für den Bürger, weg von einem Trend zum Einheitssystem mit immer mehr Staatseinfluss. In der Gesamtbetrachtung werden demnach die Wettbewerbskräfte der Sozialen Marktwirtschaft zum Vorteil der Versicherten und Patienten gestärkt.

In den Koalitionsplänen zur Gesundheitspolitik werden folgende wesentlichen Punkte berücksichtigt:

1) Die Befreiung der Arbeitnehmer von der Drei-Jahres-Wartefrist bei einem gewünschten Wechsel in die private Krankenversicherung. Bisher müssen Arbeitnehmer drei Jahre in Folge die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Künftig soll der Zeitraum von einem Jahr ausreichen.

2) Der Einstieg in eine ergänzende kapitalgedeckte Pflegeversicherung. Nach Ansicht des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. ist der absehbare Anstieg der Pflegekosten infolge der demografischen Entwicklung gar nicht zu verkraften. Noch ist es hierfür jedoch früh genug, gezielt vorzusorgen.

3) Die deutliche Begrenzung von Wahl- und Zusatztarifen bei den gesetzlichen Krankenkassen. Hierdurch wird nach Ansicht des PKV-Verbandes die Fehlentwicklung von Zusatztarifen beendet, die im Angebot einer Sozialversicherung “nichts zu suchen haben und in der Praxis oft reine Lockvogel-Angebote für freiwillig Versicherte auf Kosten der Pflichtversicherten sind”. Die Krankenkassen könnten demnach solche Angebote im Umlageverfahren nicht seriös genug kalkulieren. Dies sei die klassische Stärke der privaten Krankenversicherung.

4) Die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ). Der PKV-Verband erwartet hier, dass die private Krankenversicherung wirkungsvolle Handlungsinstrumente in der Kranken- und Pflegeversicherung bekommt, insbesondere Vertragskompetenz. Dabei soll auf Öffnungsklauseln in den Gebührenordnungen gesetzt werden, um mehr Einfluss auf Qualität, Mengen und Preise der medizinischen Leistungen

5) Die Überprüfung fragwürdiger Regelungen im Basistarif. Die Koalition bekenne sich zu der auch vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Beobachtungspflicht, um bei einer Überlastung der Privatversicherten durch den Basistarif das Gesetz nachzubessern. Die Beitragslücke für Hilfebedürftige soll ebenso überprpft werden wie die Kombination reduzierter Beiträge im Basistarif mit privaten Zusatzversicherungen.

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