Karlsruhe bestätigt das duale Gesundheitssystem

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gesundheitsreform erklärt der Vorsitzende des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV), Reinhold Schulte:

„Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber Grenzen aufgezeigt. Es bestätigt die private Krankheitskostenvollversicherung als grundrechtlich abgesicherten Teil des dualen Gesundheitssystems. Das Gericht hat zwar die Verfassungsbeschwerden der PKV zurückgewiesen, da es zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine unzumutbaren Belastungen durch die Gesundheitsreform sieht.

Zugleich aber hat es dem Gesetzgeber eine ‚Beobachtungspflicht’ auferlegt, um zu gewährleisten, dass die Gesundheitsreform auch in Zukunft ‚keine unzumutbaren Folgen’ für die Versicherten und die Versicherungsunternehmen hat. Das Geschftsmodell der privaten Krankenversicherung dürfe nicht gefährdet werden. Das Gericht hat ausdrücklich das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung und damit das Existenzrecht der privaten Krankenversicherung bestätigt.

Das ist eine klare verfassungsrechtliche Absage an eine Bürgerversicherung. Die private Krankenversicherung ist trotz der Gesundheitsreform weiterhin eine wachsende Branche mit Zukunft. Es wollen sich viel mehr Menschen privat krankenversichern, als die Politik erlaubt. Wir kämpfen deshalb weiter politisch für mehr Wahlfreiheit für alle Versicherten.“


Hinweis: Dieser Artikel entstammt einer Veröffentlichung des Verbandes der privaten Krankenversicherung vom 10.06.2009. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit fremder Inhalte sind wir nicht verantwortlich.

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