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Was, wenn ich die Beiträge zu meiner privaten Krankenversicherung nicht mehr bezahlen kann? |
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Mit einer privaten Krankenversicherung sind Sie auf eigenes Risiko versichert. Der Beitrag wird - anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung - individuell nach ihrem Eintrittsalter und dem gewünschten Versicherungsumfang erhoben. Dementsprechend fallen in der Regel die Beiträge zur privaten Krankenversicherung höher aus, als die der gesetzlichen Krankenkasse. Wenn man nun aus finanziellen Gründen nicht mehr in der Lage ist, den Beitrag für die private Krankenversicherung aufbringen, führte dies in der Vergangenheit leider oftmals zu einer Kündigung seitens der Versicherungsgesellschaft. Nach dem weit verbreitetem Sprichwort „Einmal privat – immer privat“ war es für viele Personen dann auch nicht mehr möglich, in den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung zu gelangen. Man hatte quasi nicht mehr die Möglichkeit, sich überhaupt noch irgendwo zu versichern. Doch dies hat sich nun infolge der Gesundheitsreform geändert. Nunmehr muss Sie im Fall einer Kündigung, die Krankenversicherung wo Sie zuletzt versichert waren, wieder über einen Standardtarif annehmen. Dieser Standardtarif wurde zum 1.1.2009 vom sog. „Basistarif“ abgelöst, welcher nunmehr für jeden die Möglichkeit gewährt, ohne Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung zu gelangen. Doch der Versicherungsschutz ist hier lediglich an die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung angepasst. Siehe auch: http://www.wissen-private-krankenversicherung.de/html/basistarif-info-2009.html
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