Erleichteter Wechsel in die private Krankenversicherung für Beamte

Beamten bietet die private Krankenversicherung einen Versicherungsschutz an, der auf die Leistungen der Krankenversorgung der Beamten (Beihilfe) abgestimmt werden kann. Somit hat dieser Personenkreis mit Familienangehörigen die Möglichkeit, sich optimal für den Krankheits- und Pflegefall auf privatem Versicherungsniveau abzusichern. Weil es jedoch in der privaten Krankenversicherung kein Annahmezwang durch die Gesellschaften z.B. bei Vorerkrankungen gibt, kann es für die Zielgruppe von Beamten mit entsprechenden Vorerkrankungen zu Problemen führen, wenn die jeweilige Erkrankung in der privaten Krankenversicherung zu einem Beitragszuschlag oder Risikoausschluss führt.

Seit dem Jahr 2005 bietet der Verband der privaten Krankenversicherungen deshalb für Beamte einen erleichterten
Zugang zur privaten Krankenversicherung über eine “Öffnungsaktion” an. An dieser sind ausgewählte Versicherungsunternehmen beteiligt, die die Aufnahme gesetzlich krankenversicherter Beamte in die PKV zu erleichterten Bedingungen ermöglichen.

Der Versicherte hat die Möglichkeit, seinen individuellen Beihilfeanspruch mit dem im Rahmen der Öffnungsaktion wählbaren Versicherungsschutz hundertprozentig abzudecken. Auch in der privaten Pflegepflichtversicherung finden die erleichterten Bedingungen Anwendung. Der Beitrag für die private Pflegepflichtversicherung ist hier begrenzt.

Folgender Personenkreis kann im Rahmen der Öffnungsaktion zu erleichterten Bedingungen in die private Krankenversicherung wechseln:
- Beamte auf Probe, Zeit oder Lebenszeit mit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge (ausg. Soldaten)
- Richter mit Anspruch auf Beihilfe
- Versorgungsempfänger (Beamte und Richter im Ruhestand) mit Anspruch auf Beihilfe

Voraussetzung für diesen Personenkreis ist jedoch, dass diese Personen bereits seit 31.12.2004 in einem der genannten Dienstverhältnisse standen und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

Für Beamtenanfänger, die nach dem 1.1.2005 verbeamtet werden, gelten ebenfalls von der Öffnungsaktion gebrauch machen. Nähere Informationen findet man unter www.pkv.de.

Quelle: Verband der privaten Krankenversicherung e.V.

Verwandte Themen: Was ist die Beihilfe? | Private Krankenversicherung für Beamte



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