Das Prinzip der Alterungsrückstellungen in der privaten Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung herrscht das Umlageverfahren. Die laufenden Beitragseinnahmen werden zur vollständigen Finanzierung der laufenden Ausgaben der Mitglieder eingesetzt. Weil aufgrund der demografischen Entwicklung immer weniger Einzahler für immer mehr Rentner und ältere Personen finanziell eintreten müssen, macht auch die schlechte Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht vor der gesetzlichen Krankenversicherung halt. Vielmehr sorgen die fortlaufenden durch die Bundesregierung ins Leben gerufenen Gesundheitsreformen für immer stärkere Einschnitte im Versicherungsschutz bzw. Erhöhungen der finanziellen Belastung für den Versicherten.

Eine private Krankenversicherung bietet hingegen für den erlesenen Kreis der freiwillig Versicherten erhebliche Vorteile. Der Versicherungsbeitrag wird hier im Sinne des Kapitaldeckungsprinzips in zwei Schichten gesteckt. Mit einem Teil des Beitrages werden die laufenden Ausgaben der Versicherungsgemeinschaft finanziert, der andere Teil des Beitrags fließt in den Aufbau der sogenannten „Kapitalreserven“. Mit den Kapitalreserven werden die im Alter steigenden Gesundheitskosten vorfinanziert, sogenannte „Alterungsrückstellungen“ gebildet.
Die private Krankenversicherung konnte in den letzten Jahren und Jahrzehnten fortlaufend Alterungsrückstellungen aufbauen. Auch die am Kapitalmarkt erwirtschafteten Erträge kommen zum größten Teil der Alterungsrückstellung zugute. Diese dienen sowohl der zusätzlichen finanziellen Absicherung des Unternehmens selbst, jedoch auch der zusätzlichen finanziellen Sicherheit des einzelnen. Die Beiträge werden in der PKV über die gesamte Vertragslaufzeit derart kalkuliert, dass dieser in jungen Jahren oberhalb der tatsächlich in Anspruch genommenen Gesamtleistungen liegt, und im Alter auf unterhalb der Leistungsgrenze verringert.

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