Was ist bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung zu beachten?

Wenn Sie den Versicherungsschutz für eine private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung beantragen, müssen Sie zuvor sämtliche Angaben zu den gestellten Gesundheitsfragen richtig und vollständig ausfüllen, da die Krankenversicherung andernfalls zu einem Rücktritt vom Vertrag berechtigt wäre. Dies gilt vor allem dann, wenn eine nicht angegebene Vorerkrankung in direktem Kausalzusammenhang mit einer Nacherkrankung steht. Bei bestimmten Vorerkrankungen können vom Versicherungsunternehmen ärztliche Untersuchungen, Beitragszuschläge oder auch Leistungsausschlüsse verlangt werden. Bei einem geplanten Wechsel der Krankenversicherung sollten Sie daher erst die Annahme des Antrages durch die neue Versicherung abwarten, bevor Sie die bestehende Versicherung kündigen.

Vergleichen Sie vor Abschluss einer Krankenversicherung genau die Tarife. Auch wenn man nur 20 Euro im Jahr einspart - eine Krankenversicherung besteht zumeist ein Leben lang. Auf 50 Jahre gerechnet ergibt so ein Jahresunterschied von 20 Euro wertvolle 1.000 Euro Ersparnis.
(
Hier gelangen Sie zum kostenlosen Krankenversicherungsvergleich >>>). Vereinbaren Sie zudem im ambulanten Bereich einer Krankenvollversicherung Selbstbehalte, können Sie ebenfalls eine Menge Geld einsparen. Für einen Mann mit 33 Jahren können sich die Kosten zum Versicherungsschutz bei angenommener Selbstbeteiligungshöhe von 600 Euro um ca. 60-80 Prozent reduzieren! Mit einer Selbstbeteiligung tragen Sie innerhalb eines Kalenderjahres alle anfallenden Kosten bis zum Erreichen des Eigenanteiles selbst. Alles, was an Behandlungskosten die Summe übersteigt, wird von der Krankenkasse dann übernommen.

Bei Abschluss einer Krankenversicherung sollten Sie zudem die Wartezeiten beachten. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gilt in der privaten Krankenversicherung eine allgemeine Wartezeit von 3 Monaten für neu abgeschlossene Verträge. Innerhalb dieser Frist besteht keine Versicherungsschutz, auch wenn Sie in dieser Zeit schon Beiträge entrichten müssen! Dies gilt jedoch nicht für unfallbedingte Behandlungen. Eine 8-monatige Wartezeit besteht hingegen für Entbindungen, Psychotherapien und zahnärztliche und kieferorthopäische Behandlungen, sowie Zahnersatzbehandlungen. Auf Wunsch können die Wartezeiten erlassen werden, wenn Sie sich auf Ihre Kosten ärztlich untersuchen lassen. Klären Sie diesen Punkt jedoch mit Ihrer neuen Krankenversicherung ab, um die genauen Untersuchungsarten zu erfragen.

Wenn sich der Versicherungsbeginn unmittelbar an das Ende der Vorversicherung anschließt, entfallen die Wartezeiten für den Grundtarif, bzw lassen sich diese anrechnen. Die Vorversicherung muss allerdings mindestens 3 Monate ununterbrochen bestanden haben.

Kann man Risikozuschläge oder Ausschlüsse umgehen?
Bereits die geringste Vorerkrankung kann in der privaten Krankenversicherung zu einem Risikozuschlag führen. Sie sollten daher immer vor Wechsel in die private Krankenversicherung über einen unabhängigen Makler anfragen, der die Angebote mehrerer Gesellschaften im Überblick hat und im Vorfeld die Risikopunkte abklären kann. Denn wenn Sie erst einmal ein Versicherer abgelehnt hat, wird es umso schwerer für Sie, überhaupt noch in die PKV zu kommen. Tipp: Nutzen Sie am besten unser Angebot eines kostenlosen kostenlosesn Versicherungsvergleichs.



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-
Verband der PKV
- Der Privatpatient