Heilmittel - die PKV leistet mehr

Heilmittel - ärztlich verordnete Dienstleistungen im Bereich von Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie - spielen heute eine bedeutende Rolle bei medizinischen Behandlungen. In der GKV werden Kosten für Heilmittel übernommen, sofern die entsprechenden Verordnungen durch die sogenannte Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses abgedeckt sind. In der PKV zeigt man sich flexibler und großzügiger. Das belegt eine aktuell veröffentlichte Untersuchung des Wissenschaftlichen Instituts der PKV [http://www.wip-pkv.de/up…].
 

Rationierung von Heilmitteln in der GKV

Die Analyse befasst sich zunächst mit den Rahmenbedingungen für Heilmittel-Verordnungen in GKV und PKV. Dabei sind gravierende Systemunterschiede festzustellen. Diese kommen u.a. darin zum Ausdruck, dass die Vergütungen für Therapeuten in der GKV zwischen Krankenkassen- und Berufsverbänden festgelegt sind, während in der PKV die Preise zwischen Patient und Therapeut prinzipiell frei verhandelt werden können. In der GKV führen außerdem die Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie zu Leistungseinschränkungen und -ausschlüssen. Weitere Maßnahmen wie Richtgrößen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Zuzahlungen, Leistungskürzungen und die Budgetierung verfolgen den Zweck, Kosten zu deckeln. Die PKV-Studie spricht in diesem Zusammenhang von einer bewussten „Rationierung“ in der GKV. Diese Restriktionen gelten in der PKV nicht.
 

Fast eine Milliarde Euro PKV-Mehrleistungen

Vor diesem Hintergrund werden Ausgaben für Heilmittel in beiden Krankenversicherungs-Systemen näher untersucht. Dazu hat man die tatsächlich geleisteten Heilmittel-Aufwendungen in der PKV mit den fiktiven Ausgaben verglichen, die entstanden wären, wenn für die Versicherten GKV-Standards gegolten hätten. Untersuchungsbasis bildete das Jahr 2014. In diesem Zeitabschnitt gaben die privaten Krankenversicherer insgesamt 1.618 Mio. Euro für Heilmittel aus. Bei Zugrundelegung der GKV-Standards wären dagegen nur 665 Mio. Euro Ausgaben angefallen. Die Differenz - 953 Mio. Euro (fast 60 Prozent der PKV-Ausgaben) - bezeichnet die Mehrleistungen der PKV. Sie machten im Untersuchungszeitraum pro therapeutischer Praxis immerhin 14.300 Euro aus.
 

Alters- und geschlechtsspezifische Unterschiede

Die Studie beschäftigt sich auch mit der Inanspruchnahme von Heilmittel-Leistungen innerhalb der Versicherten-Gruppen:

  • sowohl bei GKV- als auch bei PKV-Versicherten ist die Nutzung von Heilmitteln stark altersabhängig. Mit steigendem Alter nimmt die Inanspruchnahme deutlich zu. Lediglich bei Kindern zwischen vier und acht Jahren gibt es eine weitere Nutzungsspitze;
  • mit zunehmendem Alter klaffen die Heilmittelausgaben in GKV und PKV immer weiter auseinander;
  • interessant sind auch geschlechtsspezifische Unterschiede. Bis zum 14. Lebensjahr werden in der PKV Heilmittel-Leistungen stärker von männlichen Versicherten genutzt als von weiblichen. In allen höheren Altersklassen ist das Verhältnis genau umgekehrt.

Das Fazit der Untersuchung lautet: PKV-Versicherte erhalten bei Heilmitteln umfassendere und individuellere Leistungen als GKV-Mitglieder, was sich entsprechend in den Ausgaben niederschlägt.

Titelbild: Stasique – fotolia.com

 

 

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